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Bürokratieabbau durch gute Gesetzgebung
27. Juli 2026
Abbau von Doppelstrukturen und bundeseinheitliche Digitalisierung
Enquetekommission Bürokratieabbau legt Handlungsempfehlungen zu den Bereichen „Wesen und Ursachen von Bürokratie“ sowie „Bürokratieabbau durch schlankere Strukturen“ vor – Johannes Becher: „Ohne ehrliche Aufgabenkritik über alle staatlichen Ebenen, bundeseinheitliche Digitalisierung und eine bessere Gesetzgebung mit vorgeschalteten Praxischecks kann der Staatsapparat weder effizienter noch schlanker werden.“
„Auf der Reise der Kommission nach Wien ist es uns erneut vor Augen geführt worden: ein effizienter und schlankerer Staat ist ohne ein digitales Basisregister, mit dem alle anderen Register verknüpft werden, undenkbar. Die ID-Austria oder das österreichische Unternehmensserviceportal zeigen beispielhaft, wie man über ein Jahrzehnt ein System bauen kann, wo die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen praktisch alle staatlichen Leistungen mit ein paar Klicks erledigen können. Eine weitere zentrale Erkenntnis: nur ein bundeseinheitliches System macht Sinn und bringt die nötige Effizienz, um die Prinzipien ,once only‘ und ,one-stop-government‘ umsetzen zu können. Bayern darf und muss hier im Bund gerne Taktgeber sein und gute Ideen einspeisen. Was wir nicht brauchen, sind bayerische Sonderwege wie beim Elterngeldantrag oder Insellösungen ohne kompatible Schnittstellen“,
erklärt Johannes Becher, Erster stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Landtags-Grünen und Mitglied der Enquetekommission Bürokratieabbau des Bayerischen Landtags.
Die Kommission hat am 16.07.25 die Handlungsempfehlungen zu den Bereichen „Grundsatzfragen und Wesen von Bürokratie“, „Ursachen der Bürokratie“ und „Bürokratieabbau durch schlankere Strukturen“ beschlossen und veröffentlicht. Diese basieren auf intensiven Diskussionen mit externen Expert*innen sowie Berichten der Staatsregierung und wurden mehrheitlich oder einstimmig angenommen.
Johannes Becher:
„Bei der Gesetzgebung müssen wir uns als Landtag an die eigene Nase fassen. Gute Gesetze sind gut vollziehbare Gesetze, die verpflichtend im Vorfeld mit Praktikerinnen und Praktikern sowie allen Stakeholdern einem Praxis-Check unterzogen und entsprechend praxistauglich angepasst wurden. Das muss zum Standard werden, auch wenn der Prozess bis zum fertigen Gesetz dann länger dauert. Ein weiterer Standard sollte sein, dass unser Normenkontrollrat sich in die Gesetzgebungsprozesse einmischt und öffentlich zu Vorhaben Stellung nimmt. Bisher muss der bayerische Normenkontrollrat komplett geheim arbeiten – ihm ist sogar verboten sich öffentlich zu äußern. Auch wir Abgeordnete wissen letztlich nicht, was dieses Gremium macht. Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen aber: Ein selbstbewusster Normenkontrollrat stärkt die Transparenz im Prozess und führt bei Beachtung seiner Empfehlungen auch zu deutlich schlankeren und besser vollziehbaren Gesetzen. Dass CSU und FW erst vor einigen Wochen einen Antrag von uns Grünen mit genau diesem Ziel abgelehnt haben, lässt uns aber schon erheblich an der Ernsthaftigkeit der Regierungsfraktionen bei dieser Empfehlung der Enquete zweifeln.“
Folgende Punkte aus den Empfehlungen sind den Landtags-Grünen besonders wichtig:
- Bestehende Statistikpflichten sollen rein digital und automatisiert erhoben und veröffentlicht werden.
- In einem Trilog soll geklärt werden, wo neben Exekutive und Legislative auch bei der Judikative Bürokratie verursacht und zukünftig möglichst abgebaut werden kann.
- Ein behördenübergreifendes Antragstracking soll etabliert werden für mehr Transparenz und Zufriedenheit, sowie schnellere Verfahren.
- Behörden sollen sich einem Benchmarking stellen, damit ein transparenter Wettbewerb um den besten Bürgerservice entstehen kann.
- Es soll geprüft werden, ob gesetzliche Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten auslaufen können (sofern ein Fachgesetz sie nicht neu begründet).
- Für alle Staatsbediensteten des Freistaats Bayern soll ein einheitliches Personalmanagement an einer staatlichen Stelle implementiert werden, um Personalplanung, -gewinnung, -ausbildung und -führung einheitlich und zielgerichtet zu gestalten.
„Das Zuständigkeits-Wirrwarr zwischen den verschiedenen Ebenen unseres Staates nervt die Bürgerinnen und Bürger und macht ihnen oft das Leben unnötig schwer. Ein Paradebeispiel dafür ist die Eingliederungshilfe. Hier sind die Zuständigkeiten bei einer ohnehin schon vulnerablen Gruppe zwischen Landkreisen und Bezirken aufgeteilt. Das führt am Ende dazu, dass sich die Ebenen über die Zuständigkeit und auch die eingesetzten Mittel streiten und die Bürgerinnen und Bürger im wahrsten Sinne des Wortes in den Mühlen der Verwaltung zerrieben werden. Was wir dringend bräuchten, wäre daher eine Bestandsaufnahme und ehrliche Aufgabenkritik zwischen Bund, Ländern und Kommunen – aber auch mit der EU. Schlank sind Prozesse vor allem dann, wenn die Zahl der beteiligten Akteure klein ist. Aufgaben müssten also neu sortiert und aufgeteilt werden zwischen den Ebenen. Für uns Grüne ist dabei klar: Entscheidungen sollen, wenn möglich, vor Ort in den Kommunen fallen. Bei einheitlichen digitalen Prozessen ist das auch ohne weiteres möglich – nur die nötigen Mittel müssen bei Verlagerungen nach unten dann auch vom Bund und Land weitergegeben werden.“
Die Grünen-Fraktion hat auch mehrere Handlungsempfehlungen abgelehnt, da sie nur politische Slogans statt echtem Bürokratieabbau bedeuten:
„Die Staatsquote unbedingt senken zu wollen, ist ein typisch söder‘scher Zahlenfetisch nach dem Motto ‚je niedriger desto besser‘. In Argentinien hat man mit der Kettensäge die Staatsquote gesenkt – ob das den Staat wirklich effizienter gemacht hat, kann man durchaus bezweifeln. Auch der Empfehlung, Landesämter im Zweifel abzuschaffen, konnten wir uns nicht anschließen. Echte Aufgabenkritik ist richtig, aber noch vor der tatsächlichen Aufgabenkritik schon eine Zusammenlegung oder Abschaffung zu fordern, ist nichts als Säbelrasseln und der Versuch, möglicherweise politisch unbequeme Behörden unter direkte Aufsicht der Regierung zu stellen“,
so Johannes Becher abschließend.