Gleichstellung und Queer

Die Hälfte der Macht den Frauen

Grüner Gesetzentwurf für mehr Frauen im Bayerischen Landtag

23. Juni 2023

Aus aktuellen Berechnungen für den Gleichstellungsindex des Weltwirtschaftsforums geht hervor, dass wenn sich die Länder der Welt im gleichen Tempo wie derzeit auf die Gleichstellung der Geschlechter zubewegen, dann werden sie dieses Ziel in 131 Jahren erreichen, im Jahr 2154. Obwohl Deutschland im weltweiten Vergleich gut dasteht, gibt es noch einiges zu tun. Vor allem sehen wir GRÜNE in der fehlenden Parität und entsprechenden Repräsentanz von Frauen in der Wirtschaft, Verwaltung und Politik ein großes gesellschaftliches Problem. Das heißt, dass an den Orten, wo wichtige und auswirkungsreiche Entscheidungen getroffen werden – zum Beispiel die Verteilung von öffentlichen Geldern und Ressourcen – die weibliche Perspektive und Mitbestimmung fehlt.

Derzeit sind lediglich 27 Prozent der gewählten Abgeordneten des Bayerischen Landtags Frauen. Nach der Wahl 2013 waren es ca. 28 Prozent. Der Frauenanteil im Landesparlament ist damit zum zweiten Mal in Folge gesunken. Wir GRÜNE können das nicht hinnehmen! Wir haben ein „Hälfte-der-Macht-Gesetz“ vorgelegt, das durch Änderungen im Wahlrecht einen hälftigen Frauenanteil im Bayerischen Parlament sicherstellen soll. Wir Grüne sorgen so für mehr Gerechtigkeit und Gleichberechtigung in der Politik und setzen uns für Bayerns Frauen ein. Unser Vorstoß im Parlament wird von einem von unserer Landtagsfraktion in Auftrag gegebenes Gutachten von Prof. Dr. Silke R. Laskowski, Rechtsprofessorin an der Universität Kassel und Mitglied der Wahlrechtskommission des Bundestags, untermauert und bekräftigt.

Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir Stimmkreisduos und eine paritätsabhängige Mandatszuteilung. Immer zwei Stimmkreise werden zu einem zusammengefasst (künftig gibt es 44 statt 91 Stimmkreise). Aus diesen dann deutlich größeren Stimmkreisen wird der Mann und die Frau mit den meisten Stimmen direkt gewählt, die so den Stimmkreis als Duo im Landtag vertreten. Außerdem werden alle weiteren Sitze im Landtag, die einer Partei zustehen, geschlechterparitätisch verteilt. Dazu werden die Sitze abwechselnd auf die Listenkandidatin und dann auf den Listenkandidaten mit der jeweils höchsten Stimmzahl verteilt. Auch intergeschlechtliche Personen werden von unserem Gesetz berücksichtigt. Aus unserer Sicht muss Parität auch in der Bayerischen Staatsregierung hergestellt werden – aktuell sind aus insgesamt 18 Kabinettsmitglieder nur 5 weiblich (27,8 Prozent). Somit wird unserer Vorstellung nach per Verfassungsänderung festgelegt, dass die Hälfte der Mitglieder der Staatsregierung weiblich sein muss.

Für uns GRÜNE ist klar: Frauen machen die Hälfte der Gesellschaft aus und es ist endlich an der Zeit, dass sie entsprechend ihres Bevölkerungsanteils an den politischen Entscheidungen beteiligt werden. Seit Jahren sehen wir, dass Freiwilligkeit allein nicht ausreicht. Die Zahlen zeigen die Realität: Dass alle Parteien in Bayern freiwillig mehr Frauen aufstellen, hat die letzten Jahrzehnte nicht funktioniert, Regeln funktionieren dagegen schon. Trotzdem wurde im Rahmen der 2. Lesung unseres Gesetzentwurfes im Plenum am Donnerstag, den 21. Juni 2023 das Argument, dass Freiwilligkeit ausreiche, um mehr Frauen in das Parlament zu bringen, vor allem von CSU- und FW-Redner*innen hervorgebracht. Bei der expliziten Nachfrage, was sie denn für konkrete Lösungsvorschläge auf den Tisch legen können, waren sie blank.

Die 2te. Lesung endete leider mit einer Ablehnung unseres Gesetzentwurfes. Somit haben die ablehnenden Faktionen – CSU, FW, FDP und AfD –Fortschritte für die echte Gleichstellung in Bayern abgelehnt. Das ist ein Armutszeugnis! Die Hälfte der Macht ist schnell gesagt – da sind wir GRÜNE nicht allein in unserer Forderung. Mit einem Lösungsvorschlag aber schon. Es reicht nicht, einfach Ziele auszugeben. Politik ist dafür verantwortlich den über 6 Millionen Frauen in Bayern am Ende die

Hälfte der Macht zuzusichern. Wir wollen mehr als 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts nicht weitere 100 Jahre warten, bis es Parität im Bayerischen Landtag gibt.

Unser Gesetzentwurf