Gleichstellung | Queer | Frauen

Gewaltschutz von Frauen und Mädchen stärken

Istanbul-Konvention in Bayern vollständig umsetzen

26. Mai 2021

Die Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom Europarat wurde am 11. Mai 2011 in Istanbul von den ersten Staaten unterzeichnet. 44 Staaten und die Europäische Union sind bis heute mit einer Unterzeichnung gefolgt. 34 Staaten haben das Übereinkommen ratifiziert. Die Istanbul-Konvention ist ein Meilenstein im Kampf gegen Gewalt an Frauen. Sie liefert mit einem umfassenden Regelwerk eine ganzheitliche Antwort auf den Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt und für die Gleichberechtigung der Geschlechter. Deutschland hat das Abkommen im Jahr 2017 unterzeichnet und die Istanbul-Konvention ist am 01. Februar 2018 hierzulande in Kraft getreten.

Im Herbst 2020 wurde der erste Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Konvention an GREVIO, eine Expert*innengruppe verantwortlich für die Überwachung der Durchführung der Konvention durch die Vertragsstaaten, überreicht. Im März 2021 hat das Bündnis Istanbul-Konvention, ein Zusammenschluss von Frauenrechtsorganisationen und Verbänden mit dem Arbeitsschwerpunkt Gewalt gegen Frauen, einen Alternativbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland vorgelegt. In diesem Bericht wurden die klaffenden Umsetzungslücken sowie dringender Handlungsbedarf beleuchtet und konkrete Maßnahmen für jeweils Bund, Länder und Kommunen empfohlen.

Wir müssen in Bayern endlich eine konsequentere Umsetzung eines stringenten Gewaltschutzes anpacken.
Angesichts stets hoher Zahlen von häuslicher Gewalt, nicht zuletzt verstärkt durch die Corona Pandemie, darf die Istanbul-Konvention in Deutschland nicht nur ein Lippenbekenntnis sein. Die Konvention muss anhand von strategischen, ineinandergreifenden politischen Maßnahmen konsequent umgesetzt werden. Der Austritt der Türkei aus der Konvention und die Drohungen von Ungarn und Polen, ebenfalls auszutreten, sind ein herber Rückschlag für die Frauen- und Menschenrechte in diesen Ländern und in Europa. Wir werden als Landtags-Grüne auch weiter auf die Einhaltung der Konvention und ihrer Maßgaben pochen.

Obwohl in Deutschland und Bayern Fortschritte in der Gewaltbekämpfung gemacht wurden, bleibt noch viel zu tun. Denn geschlechtsspezifische Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und muss somit mit gesellschaftlich übergreifenden Maßnahmen bekämpft werden. Klar ist für uns Grüne auch: Effektiver Gewaltschutz ist kein „Frauenthema“! Gewaltschutz spiegelt unsere gesellschaftlichen Werte, unser Miteinander, und unsere politischen Prioritäten wider.
Der Staat hat die Pflicht, alle Frauen und Mädchen vor allen Formen von Gewalt zu schützen.

Frauenrechte brauchen jetzt nicht nur ein Zeichen der Unterstützung, sondern konkrete Lösungsvorschläge! Wir wollen mit strategischer, koordinierender und ressortübergreifender Zusammenarbeit den Gewaltschutz stärken. Dafür müssen einerseits Forschung und Datengrundlagen zu allen Erscheinungsformen von geschlechtsspezifischer Gewalt verbessert werden. Auch muss die Gewaltschutzinfrastruktur in Bayern weiterentwickelt und für die heutigen Herausforderungen gewappnet werden. Wir brauchen qualifizierte Angebote und Beratungsstellen, auch und besonders im Umgang mit dem Phänomen der digitalen Gewalt. Zudem spielen sowohl das Bildungswesen als auch die Privatwirtschaft wichtige Rollen im Gewaltschutz sowie im Abbau von Geschlechterrollenstereotypen.

Mit dieser Zielsetzung hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein umfassendes Antragspaket in den Bayerischen Landtag eingebracht. (Hier zum Download)

  1. Istanbul Konvention umsetzen: Bayerisches Gewaltschutzkonzept evaluieren und Landesaktionsplan einsetzen
  2. Istanbul Konvention umsetzen: Landesmonitoringstelle zur Beobachtung und Bewertung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention
  3. Istanbul Konvention umsetzen: Datensammlung und Forschung vorantreiben
  4. Istanbul Konvention umsetzen: Weiterentwicklung der landesweiten Koordinierungsstelle gegen sexualisierte und häusliche Gewalt
  5. Istanbul Konvention umsetzen: Gewaltschutzinfrastruktur in Bayern bedarfsgerecht und flächendeckend gewährleisten
  6. Istanbul Konvention umsetzen: Digitale Gewalt bekämpfen
  7. Istanbul Konvention umsetzen: Gewaltschutz im Bildungswesen stärken
  8. Istanbul Konvention umsetzen: Kulturwandel aktiv vorantreiben
     

1. Landesaktionsplan aufsetzen, koordinierende und ressortübergreifende Zusammenarbeit  

Rund 14.000 Frauen finden jährlich Schutz in Deutschlands Frauenhäusern. Fast drei Viertel von ihnen haben Kinder unter 18 Jahren. Die Zahl der Betroffenen ist bundesweit um ein Vielfaches höher, allein die polizeiliche Kriminalstatistik 2019 erfasste 115.000 weibliche Opfer von Partnerschaftsgewalt, 117 davon verstarben an den Folgen. Durch die Corona-Pandemie hat sich die Lage verschärft, vulnerable Frauen hatten und haben weniger Möglichkeiten, Schutz aufzusuchen. In Bayern sind im Jahr 2020 fast 16.000 Frauen als Opfer von häuslicher Gewalt erfasst worden, 24 Frauen sind durch Gewalt ihres Partners zu Tode gekommen und weitere 31 Fälle umfassten versuchtem Mord oder Totschlag gegen eine Frau im Rahmen häuslicher Gewalt. Eines der wichtigsten Ansätze der Konvention ist geschlechtsspezifische Gewalt als gesamtgesellschaftliches Problem anzuerkennen und mit gesamtheitlichen Strategien zu bekämpfen.

Deshalb fordern wir einen Landesaktionsplan zur Verhütung und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt. Wir wollen eine ressortübergreifende Gesamtstrategie und ein umfassendes, intersektional ausgerichtetes Konzept zur Prävention geschlechtsbezogener Gewalt. Alle Berufsgruppen, die mit Betroffenen und Tätern in Kontakt kommen, müssen zu Gewaltschutz umfassend aus- und weitergebildet werden. Dazu ist auch eine staatliche Koordinierungsstelle notwendig. Sie soll verantwortlich dafür sein, dass alle Gewaltschutzmaßnahmen ineinandergreifen. Dafür benötigt es zum einen die erforderlichen Kompetenzen und Befugnisse, andererseits auch eine gesicherte und ausreichende Finanzierung und Personalkapazität.

2. Datengrundlagen schaffen und landesweite Monitoringstelle einführen

Was man nicht sehen kann, kann man auch nicht ändern. Um die kulturell, ökonomisch, sozial, rechtlich und politisch messbare Ungleichbehandlung der Geschlechter zu bekämpfen, braucht es eine umfassende Datengrundlage. Auf deren Basis können passgenaue und bedarfsgerechte Maßnahmen abgeleitet werden. Weiter muss messbar sein, wie effektiv die eingesetzten Maßnahmen sind. Also ob eine Maßnahme das gewünschte Ergebnis erzielt hat oder nicht. Evidenzbasierte Maßnahmen sind eine wichtige Säule der Gewaltprävention sowie des Gewaltschutzes. Forschung zu geschlechtsspezifischer Gewalt findet in Deutschland und in Bayern vorwiegend nur dann statt, wenn zivilgesellschaftliche Organisationen oder Wissenschaftler*innen sich dem Themenfeld eigenhändig widmen. Dabei bleiben zentrale Bereiche unterforscht und die nationale sowie regionale Datenlage dünn. Gewaltschutz braucht kontinuierliche Datenerhebung und gendersensible Forschung.

Bayern soll hier vorweg gehen und als erstes Bundesland eine Landesmonitoringstelle einrichten, die die politischen und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung der Konvention beobachtet und bewertet.

Zusätzlich soll verstärkt Datensammlung und Forschung zu Fällen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt stattfinden. Dabei soll das Augenmerk auf alle in den Geltungsbereich der Istanbul-Konvention fallenden Erscheinungsformen liegen und die Ursachen, Auswirkungen, Vorkommen und Aburteilungsquote sowie Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen in den Blick nehmen.

3. Unterstützungs- und Hilfsstrukturen im Gewaltschutz stärken

Die derzeitige Schutzinfrastruktur wird dem Bedarf von schutzsuchenden Frauen und ihren Kindern in Bayern nicht gerecht. Einige Frauenhäuser sind bereits vollbesetzt und teilweise sogar über ihren Kapazitätsgrenzen. Viele mehr sind nahe ihrer Auslastungsgrenze. Einrichtungen berichten davon, regelmäßig vulnerable, schutzsuchende Frauen und Kinder an ihren Türen abweisen zu müssen. Oft arbeiten Fachberatungsstellen über ihre Belastungsgrenzen hinaus, weil der Bedarf so groß ist. Das sind Zeichen eines Systems, dessen Kernauftrag nicht erfüllt wird. Die größten Verlierer sind dabei die Vulnerabelsten in unserer Gesellschaft. Deshalb fordern wir einen Ausbau von Frauenhausplätzen, einen Ausbau von Beratungsangeboten sowie einen Stellenausbau an Beratungsstellen. Zudem muss eine langfristige Finanzierung für die gesamte Gewaltschutzinfrastruktur gesichert werden.

Gewalt gegen Frauen findet immer stärker im Digitalen oder unter Zuhilfenahme digitaler Mittel statt. Diese digitale Gewalt gegen Frauen umfasst einen breiten Katalog. Dazu gehören Beleidigungen, Verleumdungen, Drohungen oder Stalking und strafbares Überwachungshandlungen im Internet, oder mittels digitalen Tools. Gleiches gilt für Identitätsdiebstahl, Erpressung mit intimem Bildmaterial, heimliche Aufnahmen mit Mikrofonen oder Kameras oder die Nutzung von Überwachungssoftware und Manipulation smarter Geräte. Diese digitale Gewalt weist nicht nur Überschneidungspunkte zur Partnerschaftsgewalt auf, sondern kann diese sogar noch verstärken. Digitale Gewalt ist omnipräsent, aber statistisch kaum erfasst. Zusätzlich fehlt das gesellschaftliche Bewusstsein für die Gefahren digitaler Gewalt. Das äußert sich vor allem auch bei den Beratungsstellen, der Polizei und Strafverfolgungsbehörden. Deshalb greifen wir in unseren Forderungen das Phänomen digitale Gewalt auf. Wir wollen einerseits die Zahlen zu Delikttypen digitaler Gewalt in die Polizeiliche Kriminalstatistik aufnehmen und andererseits die Gewaltschutz- und Unterstützungsstrukturen sensibilisieren und fortbilden. Damit soll für Betroffene ein Zugang zu Unterstützungsdiensten gewährleistet werden, die ihre Genesung auch nach Erfahrungen digitaler Gewalt erleichtert.

4. Bildung für Prävention und Aufklärung stärken; Kulturwandel herbeiführen

Das Schulwesen nimmt eine wichtige und praxisnahe Rolle ein. Als Ort, an dem Gewaltschutz und Präventionsarbeit viel offensiver geleistet werden können. Deshalb fordern wir, dass die Vorgaben aus der Istanbul-Konvention für das Bildungswesen stringent und konform umgesetzt werden. Bildung und Prävention sollen dabei durch Aufklärung und Sensibilisierung geschaffen werden. Auch den Bereich der Privatwirtschaft und die Medien sollen durch die Vertragsparteien der Istanbul-Konvention ermutigt werden, sich an der Ausarbeitung und Umsetzung von politischen Maßnahmen zu beteiligen. Dabei sollen sie Richtlinien und Normen der Selbstregulierung festlegen, um präventiv Gewalt gegen Frauen zu verhindern und die Achtung ihrer Würde zu sichern. Zudem fordern wir im Rahmen verschiedener Maßnahmen die Einrichtung eines Runden Tisches, um ein Netzwerk aus privaten, zivilgesellschaftlichen und staatlichen Akteuren zu schaffen. Der Ideenaustausch und Diskussionen für branchen- sowie ressortübergreifenden Gewaltschutz und Abbau von Geschlechterrollenstereotype soll damit gefördert und ermöglicht werden.