Öffentlicher Dienst

6. Gleichstellungsbericht der Bayerischen Staatsregierung

Gleichberechtigung beim Arbeitgeber Staat noch immer nicht vollzogen

15. April 2021

Als die Sozialministerin am vergangenen Dienstag den Gleichstellungsbericht im Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes vorstellte, war klar, dass es zwar eine leichte positive Entwicklung hin zu mehr Chancengleichheit im Öffentlichen Dienst gibt, es aber noch viel zu tun gibt.

Bei genauerer Betrachtung des Berichts fallen die immer noch vorhandenen Missstände deutlich auf: 42% aller Bediensteten sind in Teilzeit beschäftigt. Von diesen 42% sind allerdings 80% Frauen. Die Beschäftigung in Teilzeit steht außerdem in direktem Zusammenhang mit der Chance auf eine Führungsposition: Beschäftigte in Teilzeit sind nach wie vor in Führungspositionen stark unterrepräsentiert; also insbesondere Frauen! Zwar ist der Frauenanteil in Führungspositionen um 8% gestiegen, doch fällt dabei auf, dass nur 60% aller weiblichen Führungspersonen Kinder haben, aber 80% aller männlichen Führungskräfte. Das bedeutet, um es losgelöst von Zahlen zu formulieren, dass Elternschaft und eine Führungsposition für Frauen immer noch deutlich schwerer zu vereinbaren sind als für Männer. Frauen müssen sich immer noch zwischen Kindern und Karriere entscheiden und Frauen sind auch immer noch in Führungspositionen unterrepräsentiert. Das ist ein Armutszeugnis für das bayerische Gleichstellungsgesetz, das bereits vor einem Vierteljahrhundert in Kraft getreten ist.
Sicherlich ist es auch eine gesellschaftliche Gesamtaufgabe tradierte Geschlechterrollen zu überkommen, doch nichtsdestotrotz müssen in Bayern Maßnahmen getroffen werden, um Chancengleichheit zu schaffen. Schließlich wurde mehrfach von Seiten der Ministerin Trautner betont, dass die öffentliche Verwaltung in Bayern als gutes Vorbild vorangehen sollte.
Der sechste Gleichstellungsbericht hat außerdem ergeben, dass 85% der verpflichtenden Dienststellen Gleichstellungsbeauftragte eingestellt haben. Wieso allerdings die restlichen 15% keine*n Gleichstellungsbeauftragte*n haben, obwohl dies im Gesetz festgeschrieben ist, scheint am Fehlen des politischen Willens zu liegen. Genauso sieht es mit dem Gleichstellungskonzept aus: 21% der Dienststellen haben keines, obwohl das ebenfalls vorgeschrieben ist. 35% der Konzepte haben zudem keine Maßnahmen benannt, auf welche Weise mehr Frauen in Führungspositionen gelangen können. Es ist wichtig, dass die Gleichstellungsbeauftragten in ihrer Arbeit gestärkt werden und ausreichend zeitliche und finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt bekommen. Auf diese Weise könnte dem Vollzugsdefizit entgegengewirkt werden.
Gleichstellung erlangen wir nicht, wenn wir nur davon reden. Die Staatsregierung zeigt einmal mehr, dass ihr der politische Wille für echte Chancengleichheit fehlt. Ganz besonders fällt dies auf, da selbst der von der Staatsregierung beauftragte Bericht feststellt, dass bestehende Regelungen im Gleichstellungsgesetz angepasst werden müssen. Wir werden uns als grüne Fraktion auch in Zukunft für eine echte Chancengleichheit und Gleichstellung einsetzen. Hier konnten wir zum Beispiel bereits durchsetzen, dass es zu einer Expert*innen-Anhörung im Ausschuss für die Novellierung des Gleichstellungsgesetzes kommt.