Gleichstellung und Queer

„Wer eine Frau ist, muss auch vor dem Gesetz als Frau behandelt werden“

Tessa Ganserer fordert Sensibilisierung der Justizbehörden und Überprüfung aller Fälle

07. November 2019

„Das ist diskriminierend und erniedrigend – Diana ist eine Frau und muss vor dem Gesetz dementsprechend behandelt werden“, kommentiert die queerpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Tessa Ganserer, den Artikel in der tz über trans* Frau Diana O., die wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes ihre U-Haft in der Männer-Abteilung verbringen musste. „Das ist absolut nicht hinnehmbar. Und das hat nichts mit schuldig oder nicht schuldig zu tun. Sondern mit Menschenwürde und wie trans* Personen behandelt werden. Diana muss sofort in eine Frauen-Abteilung verlegt werden.“

Das Bundesverfassungsgericht hat 2011 geurteilt, dass eine Operation für eine Personenstandsänderung nicht verpflichtend ist. Das sei menschenrechtswidrig. „Im Umkehrschluss heißt das, dass keine OP nötig ist, um das Geschlecht zu sein, zu dem Mann oder Frau sich zugehörig fühlt“, sagt Tessa Ganserer. Die bayerischen Justizbehörden ordnen trans* Personen aber nach ihrem Geburtsgeschlecht zu und erst nach einer Operation erfolgt eine passende Zuordnung. „Diana ist äußerlich und in ihrem Ausweis eine Frau. Wieso muss sie dann die U-Haft in der Männer-Abteilung verbringen?“

Tessa Ganserer fordert eine Sensibilisierung der Justizbehörden: „Es geht nicht darum, eigene Abteilungen für trans* Personen zu schaffen. Es geht darum,  Menschen, die nicht ihrer geburtsgeschlechtlichen Zuordnung angehören auch dementsprechend zu behandeln. Und nicht nach dem, was sich zwischen ihren Beinen befindet.“ Das CSU-Innenministerium ist – wie die Antwort auf die grüne Anfrage (Anhang) zeigt – der Meinung, dass trans* Personen eine angemessene Unterbringung gewährleistet wird. Tessa Ganserer: „Das sollte noch einmal überprüft werden.“