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Gewalthilfegesetz: Grüne fordern ambitioniertere Umsetzung der Bundesvorgaben
07. Juli 2026
Vorgaben umsetzen und gesetzlich verankern
Die Landtags-Grünen bringen zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in Bayern einen Änderungsantrag ein. Dieser wird am 8. Juli 2026 im Haushaltsausschuss sowie am 9. Juli 2026 im Verfassungsausschuss beraten.
Hintergrund
Mit dem Gewalthilfegesetz hat der Bund einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Betroffene geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt geschaffen. Anerkannte Träger bekommen Ansprüche auf Finanzierung. Die Länder sind nun gefordert, diese Vorgaben in Landesrecht umzusetzen.
Das Problem
Der Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung bleibt aus Sicht der Landtags-Grünen deutlich hinter den Vorgaben des Bundesgesetzes zurück. Statt die zentralen Rahmenbedingungen für ein zukünftiges Gewaltschutzsystem verbindlich im Gesetz zu regeln, will die Staatsregierung wesentliche Fragen per Verordnung klären – und versucht somit, die demokratische Beteiligung des Parlaments zu umgehen. Es fehlen verbindliche Regelungen zu Präventionsmaßnahmen, insbesondere für den Ausbau von Täterarbeit, einer dauerhaften Finanzierung zum Erhalt sowie zum Ausbau des gesamten Systems, sowie einer strukturierten Vernetzung und Koordinierung der Hilfesysteme. Wichtige Schutz- und Beratungsangebote sowie wichtige Zielgruppen werden bislang nicht ausreichend berücksichtigt.
Die Lösung
Die Landtags-Grünen legen deshalb einen Änderungsantrag vor, der die Bundesvorgaben konsequent umsetzt und im Sinne des Bundesgesetzgebers ein bedarfsgerechtes, dauerhaft tragfähiges Gewalthilfesystem in Bayern gesetzlich absichert.
Unsere Forderungen
Mit ihrem Änderungsantrag fordern die Landtags-Grünen unter anderem:
- ein gesetzlich verankerter Sicherstellungsauftrag für ein bedarfsgerechtes Gewalthilfesystem,
- die verbindliche Aufnahme von Präventionsmaßnahmen, inklusive Maßnahmen, die an Täter gerichtet sind, insbesondere Täterarbeit,
- eine dauerhafte und auskömmliche Finanzierung von Schutz-, Beratungs- und Fachstellen sowie dessen Ausbau,
- eine verbindliche Koordinierung und Vernetzung aller beteiligten Einrichtungen und Hilfesysteme inkl. den Erhalt der Landesweiten Koordinierungsstelle gegen häusliche und sexualisierte Gewalt,
- die Berücksichtigung aller Betroffenengruppen sowie
- keine Beschränkung oder Überwachung der Aufenthaltsdauer von gewaltbetroffenen Personen in Schutzeinrichtungen.
Warum ist das wichtig?
Gewaltschutz bedeutet mehr als ausreichend Frauenhausplätze. Ein wirksames Gewaltschutzsystem setzt früher an: Es verhindert Gewalt durch frühzeitige und gesamtgesellschaftliche Prävention, arbeitet mit Täter*innen, vernetzt die beteiligten Stellen, stellt ausreichende finanzielle Ressourcen zur Verfügung und sorgt dafür, dass Betroffene schnell und niedrigschwellig Hilfe erhalten. Genau diese Bausteine sieht das Bundesgesetz ausdrücklich vor, damit ein bedarfsgerechtes und dauerhaft tragfähiges Gewalthilfesystem entsteht. Deshalb müssen sie auch im bayerischen Ausführungsgesetz verbindlich verankert werden.
Julia Post, Sprecherin für Frauen und Jugend, erklärt:
„Das Gewalthilfegesetz des Bundes gibt uns die Chance, Gewaltschutz endlich neu zu denken. Was die bayerische Staatsregierung daraus macht, bleibt hinter dieser Chance weit zurück. Statt ein „weiter so“ hätte sie für echte Verbesserung sorgen können. Täterarbeit und vor allem Prävention stehen im Bundesgesetz – im bayerischen Entwurf sucht man sie vergeblich. Das ist kein Versehen, das ist eine politische Entscheidung. Wer Gewalt wirklich bekämpfen will, muss sie verhindern, bevor sie passiert. Unser Änderungsantrag setzt um, was der Bund vorgibt und was Frauen und Trägerverbände für Gewaltbetroffene in Bayern seit Jahren fordern. Wir erwarten, dass die Staatsregierung hier ihrer Verantwortung gerecht wird.“
Kerstin Celina, Sprecherin für Soziales, kommentiert:
„Schutz vor Gewalt gibt es nicht zum Nulltarif. Wer Betroffenen Schutz und Beratung verbindlich zusichern will, muss dafür auch die finanziellen Voraussetzungen schaffen. Genau daran fehlt es beim Gesetzentwurf der Staatsregierung: Vieles bleibt vage, zentrale Fragen werden auf später verschoben. Das wird weder den Vorgaben des Bundes noch den konkreten Hilfebedarfen der Betroffenen gerecht. Unser Änderungsantrag schafft hier mehr Verbindlichkeit, sorgt für eine dauerhafte finanzielle Absicherung und legt die Grundlage für einen bedarfsgerechten Ausbau der Hilfsangebote.”
Hintergrund
Die Landtags-Grünen haben sich in den vergangenen Monaten konsequent dafür eingesetzt, dass das Gewalthilfegesetz des Bundes in Bayern zügig und ambitioniert umgesetzt wird. Auf ihre Initiative hin hat der Landtag die Staatsregierung aufgefordert, das notwendige Landesausführungsgesetz rechtzeitig vorzulegen. Den entsprechenden Dringlichkeitsantrag finden Sie im Anhang und mit weiterführenden Informationen hier: https://www.gruene-fraktion-bayern.de/themen/gleichstellung-queer-frauen/ein-erfolg-fuer-die-frauen-in-bayern/