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Besserer Gewaltschutz für Frauen in Bayern? Fehlanzeige.

12. Juni 2026

echter Schutz & verlässliche Finanzierung

Am 11.06.2026 fand die 1. Lesung des Gesetzentwurfs  der Staatsregierung  zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (Drucksache 19/11979) im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie im Bayerischen Landtag

Das Gewalthilfegesetz ist ein Grüner Erfolg - auf Bundes- und Landesebene haben die Grünen über Jahre hinweg gegen häusliche und sexualisierte Gewalt gegen Frauen gekämpft und im Jahr 2025 im Bundestag geschafft, dass der Paradigmenwechsel erreicht wurde, um die Finanzierung der Schutzstrukturen als Aufgabe des Bundes formal anzuerkennen. Nun sind die Bundesländer an der Reihe, diese Vorgaben umzusetzen und das klar formulierte Ziel eines Systemwechsels hin zu mehr Geld, mehr Schutzräume, mehr Kapazitäten, mehr Gewaltprävention und mehr Sicherheit für Frauen und Mädchen anzustoßen.

Die Staatsregierung hat einen halbherzigen Gesetzentwurf vorgelegt, der mangelhaft versucht, die Bundesvorgaben in Bayern umzusetzen. Dabei geht sie mit Thema Gewalt gegen Frauen so um, wie wir es bereits von ihr gewohnt sind: fachlich inkompetent, ohne Strategie und scheinbar ohne politischen Willen, für eine echte Verbesserung des Systems zu kämpfen - für jeweils die Betroffenen sowie für die Träger und ihre Mitarbeiter*innen. Mit den heute vorgestellten Rahmenbedingungen für die zukünftige Finanzierung ist eine Ausfinanzierung des Systems scheinbar nicht geplant, weil sie faktisch nicht realisierbar ist.

Dazu sagt Julia Post, Sprecherin für Frauen und Jugend:

„Das Gewalthilfegesetz sollte ein Systemwechsel sein. Was die Staatsregierung daraus macht, ist bisher vor allem Verwaltung des Mangels. Frauen und Kinder brauchen aber keine Fortschreibung eines überlasteten Systems, sondern echten Schutz, verlässliche Finanzierung und Prävention, die Gewalt verhindert, bevor sie passiert.“

Unsere Grünen Kritikpunkte:

  • Die fehlende Verbindlichkeit in der Finanzierung und den Ausbau von Präventionsarbeit, um die steigenden Zahlen der Gewalt endlich sinken zu lassen. Insbesondere kritisieren wir die weiterhin freiwillige Finanzierung von Fachstellen für Täterarbeit anstelle von einer gesicherten Finanzierung durch das Gewalthilfegesetz. Das ist ein direkter Widerspruch zu den gesetzlichen Vorgaben, wo explizit in § 1 Abs. 2 Satz 2 festgehalten wird, dass zur Aufgabenerfüllung eines bedarfsgerechten Hilfesystems Prävention gehört, einschließlich Maßnahmen, die sich an gewaltausübende Personen richten.
  • Der Abbau von bewährten, mit Steuergeldern (insgesamt 2 Millionen Euro) finanzierten Strukturen gerade zu einem Zeitpunkt, wo solche Vernetzung und Zusammenarbeit besonders wertvoll ist. Das über Jahre aufgebaute und gesammelte Wissen der Landesweiten Koordinierungsstelle gegen häusliche und sexualisierte Gewalt geht damit verloren.
  • Keine ersichtliche Strategie, wie die Bundesgelder und die steigenden Landesmittel in Bayern sinnvoll und mit nachhaltiger Wirkung investiert werden. Es gibt keinen Willen für Veränderung – in der heutigen Sitzung hat das Staatsministerium erneut bestätigt, dass die zukünftige Finanzierung weitestgehend die bestehenden Förderrichtlinien des Frauenhilfesystems fortsetzt. Das ist fatal - denn diese Förderrichtlinien decken weder die laufenden Kosten der Träger noch die notwendigen Ausgaben für die Gewaltprävention und die steigenden Kosten z.B. im Zusammenhang mit der Zunahme von digitaler Gewalt.
  • Besonders kritisch sehen wir zudem, dass viele zentrale Entscheidungen nicht im Gesetz selbst geregelt werden, sondern erst später in einer Ausführungsverordnung. Gerade bei einem so wichtigen Thema sollte das Parlament stärker eingebunden werden.  Das ist vor allem bei einem so ernsten Thema, wo es um Menschenwürde, Leben und Tod geht, nicht akzeptabel. Es ist auch nicht mehr zeitgemäß – die breiten politischen und gesellschaftlichen Debatten der letzten Monate über Gewalt gegen Frauen im digitalen Raum haben gezeigt, dass die Bevölkerung sich Lösungen und einen handlungswilligen Staat wünscht. Die Staatsregierung zeigt mit diesem Vorgehen, dass sie nicht bereit ist, echte Veränderung zuzulassen.

Wir fordern:

  • Das Gewalthilfegesetz soll nicht das bisherige System – welches vorne und hinten keine ausreichenden Ressourcen zur Verfügung hat - lediglich weiterlaufen lassen, sondern das System des Gewaltschutzes bzw. die Träger auf stabile Beine stellen & all die Aufgabenbereiche abdecken, die unter den umfassenden Gewaltbegriff der Istanbul-Konvention fallen.
  • Einen verbindlichen Rahmen für die Finanzierung und den Ausbau von Präventionsarbeit und den Erhalt von bewährten zivilgesellschaftlichen Strukturen und Netzwerke. Diese bleiben im Zuge des Systemumbaus wichtiger denn je. Wir kündigen einen Änderungsantrag an, womit diesen Fehler im Gesetzentwurf revidiert wird.
  • Die Staatsregierung wäre  gut beraten, ihr bisheriges Konzept endlich mit einem Landesaktionsplan samt Präventionsoffensive zu ersetzen, um für einen besseren Gewaltschutz und mehr Sicherheit für Frauen und Mädchen in Bayern zu sorgen.