Hilfen in Zeiten von Corona

Eine Übersicht über Informationsanbebote in den Bereichen Gesundheit, Wirtschaft, Landwirtschaft und Kultur- und Kreativwirtschaft

25. März 2020

Hinweise zu Hygiene und Gesundheit

Hygiene:

Mit einfachen Maßnahmen können Sie helfen, sich selbst und andere vor Infektionskrankheiten zu schützen.

  • Vermeiden Sie Berührungen (z. B. Händeschütteln oder Umarmungen), wenn Sie andere Menschen begrüßen oder verabschieden.
  • Halten Sie die Hände vom Gesicht fern – vermeiden Sie es, mit den Händen Mund, Augen oder Nase zu berühren.
  • Waschen Sie regelmäßig und ausreichend lange (mindestens 20 Sekunden) Ihre Hände mit Wasser und Seife –insbesondere nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten.
  • Niesen oder husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch – und entsorgen Sie das Taschentuch anschließend in einem Mülleimer mit Deckel.
  • Halten Sie ausreichend Abstand zu Menschen, die Husten, Schnupfen oder Fieber haben – auch aufgrund der andauernden Grippe- und Erkältungswelle.

Verhaltensregeln:

  • Bleiben Sie, so oft es geht, zu Hause. Vermeiden Sie insbesondere die persönlichen Begegnungen mit älteren, hochbetagten oder chronisch kranken Menschen zu deren Schutz. Nutzen Sie stattdessen vermehrt die Kommunikation per Telefon, E-Mail, Chats, etc.
  • Beachten Sie bestehende Besuchsregelungen für Krankenhäuser und sonstige Pflegeeinrichtungen.
  • Lüften Sie alle Aufenthaltsräume regelmäßig und vermeiden Sie Berührungen wie z. B. Händeschütteln oder Umarmungen.
  • Wenn eine Person in Ihrem Haushalt erkrankt ist, sorgen Sie nach Möglichkeit für eine räumliche Trennung und genügend Abstand zu den übrigen Haushaltsmitgliedern.
  • Gehen Sie nicht zu Stoßzeiten einkaufen, sondern dann, wenn die Geschäfte weniger voll sind oder nutzen Sie Abhol- und Lieferservices.
  • Helfen Sie denen, die Hilfe benötigen! Versorgen Sie ältere, hochbetagte, chronisch kranke Angehörige oder Nachbarn und alleinstehende und hilfsbedürftige Menschen mit Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfs.
  • Scheuen Sie sich nicht, bei Bedarf auch telefonische Angebote wie die Telefonseelsorge oder andere Krisendienste zu nutzen.
  • Vielerorts sind Hotlines eingerichtet worden, um telefonische Beratungen zu Fragen rund um das familiäre Zusammenleben anbieten zu können. Informieren Sie sich hierzu auf der Internetseite Ihrer Gemeinde bzw. Ihrer Stadt.
  • weitere Informationen: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus

Symptomatik:

  • Die Krankheitsverläufe variieren stark, sie reichen von symptomlosen Verläufen bis hin zu schweren Lungenentzündungen mit Lungenversagen und Tod.
  • Die Inkubationszeit beträgt nach derzeitigem Stand bis zu 14 Tagen. Die meisten Infektionen (ca. 80 %) verlaufen mild und asymptomatisch.
  • Im Verlauf der Erkrankung sind dann die häufigsten Symptome Fieber und trockener Husten. Hinzu kommen manchmal allgemeine Symptome wie Abgeschlagenheit, Müdigkeit, Halsschmerzen, Kopfschmerzen, selten auch Durchfall und Schnupfen.
  • Bei etwa 20 % der Fälle, insbesondere bei älteren Personen, Personen mit Vorerkrankungen (u.a. Herzerkrankungen, Asthma, Bronchitis, chronische Lebererkrankung, Diabetes, Krebserkrankungen) oder Personen, deren Immunsystem geschwächt ist, nimmt die Erkrankung einen schwereren Verlauf. In diesen Fällen tritt dann eine in der Regel beidseitige Lungenentzündung mit hohem Fieber, Atemnot bis hin zu Lungenversagen, in seltenen Fällen eine Sepsis auf.

Allgemeine Informationen über das Bundesgesundheitsministerium, auch in leichter Sprache und auch mit Gebärdenviedeos https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html


Hilfen für Selbständige | Unternehmen

Soforthilfe Corona

  • Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe richtet, die von der Corona-Krise besonders geschädigt wurden.
    Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.
  • Beantragung: Alle Informationen zur Förderung und das Antragsformular finden Sie hier:
    https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch die für den Antragsteller örtlich zuständige Vollzugsbehörde.

  • Stadtgebiet München Landeshauptstadt München
    Referat für Arbeit und Wirtschaft
    E-Mail: wirtschaft-corona@muenchen.de
    Internet: www.muenchen.de/arbeitundwirtschaft
  • Regierungsbezirk Oberbayern (außer Stadtgebiet München)
    Regierung von Oberbayern
    E-Mail: soforthilfe_corona@reg-ob.bayern.de
    Internet: www.regierung.oberbayern.bayern.de
  • Regierungsbezirk Niederbayern
    E-Mail: soforthilfe-corona@reg-nb.bayern.de
    Internet: www.regierung.niederbayern.bayern.de
  • Regierungsbezirk Oberpfalz
    E-Mail: Corona-Soforthilfe-fuer-Unternehmen@reg-opf.bayern.de
    Internet: www.regierung.oberpfalz.bayern.de
  • Regierungsbezirk Oberfranken
    E-Mail: sachgebiet20@reg-ofr.bayern.de
    Internet: www.regierung.oberfranken.bayern.de
  • Regierungsbezirk Mittelfranken
    E-Mail: soforthilfe.corona@reg-mfr.bayern.de
    Internet: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
  • Regierungsbezirk Unterfranken
    E-Mail: soforthilfecorona@reg-ufr.bayern.de
    Internet: www.regierung.unterfranken.bayern.de
  • Regierungsbezirk Schwaben
    E-Mail: soforthilfe-corona@reg-schw.bayern.de
    Internet: www.regierung.schwaben.bayern.de

Finanzielle Unterstützungsangebote aus Bayern:

  • Betroffenen Unternehmen stehen für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus die Darlehensprodukte der LfA Förderbank Bayern: https://lfa.de/website/de/aktuelles/_informationen/Coronavirus/index.php  die Darlehensprodukte der KfW sowie verschiedene Bürgschaftsprogramme zur Verfügung. Der Freistaat Bayern stellt mit einer Erhöhung der Rückbürgschaften sicher, dass die LfA Förderbank Bayern zusätzliche Risiken übernehmen kann.
    Ihr Weg zu den Finanzierungshilfen: Erster Ansprechpartner für die finanziellen Unterstützungsangebote der LfA Förderbank Bayern, der KfW sowie der Bürgschaftsbank Bayern GmbH (BBB) ist grundsätzlich Ihre Hausbank – sie berät und beantragt die finanziellen Hilfen bei LfA und BBB. Bitte sprechen Sie daher zuerst mit Ihrer Hausbank.
     
  • BUND: Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) weitet die bestehenden Programme aus, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern und die Instrumente für mehr Unternehmen verfügbar zu machen. Insbesondere werden die Bedingungen für den KfW-Unternehmerkredit, den ERP-Gründerkredit – Universell sowie den KfW Kredit für Wachstum angepasst.
    Nähere Informationen zu den Programmen der KfW finden Sie unter kfw.de oder unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539-9001.
  • Hinweis: Die Soforthilfe der Staatsregierung zwischen 5.000 und 30.000 Euro gibt es bei den Bezirksregierungen sowie der Landeshauptstadt München. Informationen zu Soforthilfe, Steuerstundungen und Kurzarbeit finden Sie auf der Website des Wirtschaftsministeriums. https://www.stmwi.bayern.de/

Hilfen für landwirtschaftliche Betriebe

Allgemeine Informationen:

  • Agrar- und Landhandel sind von der Schließung von Einzelhandelsgeschäften ausgenommen. Es besteht kein Grund für Landwirte zur Bevorratung von Produktionsmitteln wie Pflanzenschutzmitteln, Zukaufsfuttermitteln oder Düngemitteln. 
  • Direktvermarkter und Wochenmärkte dürfen weiterhin öffnen  
  • Übernachtungen dürfen nur noch zu notwendigen (Geschäftsreisende), aber nicht zu touristischen Zwecken angeboten werden. 
  • Landwirte und Waldbesitzer dürfen weiter ihre normalen Tätigkeiten ausführen
  • Ein landwirtschaftlicher Betrieb darf bei Anordnung von häuslicher Quarantäne seine Tiere weiterhin versorgen. Die Kontrolle und Versorgung der Tiere müssen gewährleistet sein. 
  • Grenzüberschreitendes Reisen aus berufsbedingten Gründen bleibt – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – zulässig (u.a. Berufspendler, Saisonarbeitnehmer).  - Achtung: bitte auf Tagesaktualität achten, da manche Länder Grenzübertritte inzwischen auch in diesen Fällen verbieten.
    Als Nachweis für die berufsbedingte Reise dient eine vom Arbeitgeber ausgestellte Pendlerbescheinigung, die auch für Saisonarbeitskräfte zu verwenden ist. Diese steht auf der Seite der Bundespolizei zum Herunterladen zur Verfügung. Dort finden Sie auch, ebenso wie auf der Seite des Bundesinnenministeriums, weitere wichtige Hinweise zu Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen.  
    Bundespolizei - Pendlerbescheinigung  
    Informationen zu Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen (BMI)  
  • Saisonarbeitskräfte dürfen bis zum 31. Oktober eine kurzfristige Beschäftigung für bis zu 115 Tage sozialversicherungsfrei ausüben. 
  • Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung wird übergangsweise bis Ende Oktober 2020 bis zur Höhe des Nettolohns aus dem eigentlichen Beschäftigungsverhältnis nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. 
  • Diese und weitere Festlegungen der Bundesregierung finden Sie beim Bundeslandwirtschaftsministerium:  
    Corona-Paket der Bundesregierung – wichtige Hilfen für die Land- und Ernährungswirtschaft erreicht (BMEL)  Bundesregierung - Erweiterung der beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte  
  • Hotels und Unterkünfte jeder Art dürfen weiterhin Geschäftsreisende und andere Gäste beherbergen, die nicht privat als Touristen unterwegs sind – also auch Saisonarbeitskräfte. 

Information zu Saisonarbeitskräften

  • Der Bundesverband der Maschinenringe e. V. hat gemeinsam mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium eine Online-Plattform gestartet. Die Plattform stellt den Kontakt zwischen Landwirten und Bürgerinnen und Bürgern her, deren bisheriger Erwerb aufgrund der Corona-Krise weggefallen ist, um sie für Pflanz- und Erntearbeiten in der Landwirtschaft zu vermitteln. 
    www.daslandhilft.de (Bundesverband der Maschinenringe)  
  • Auf der Plattform des Gesamtverbandes der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) können Betriebe Angebote einstellen und Saisonarbeitskräfte Angebote suchen. 
    www.saisonarbeit-in-deutschland.de (GLFA)  

Hilfen für Kulturschaffende

Information für Kulturschaffende

Soforthilfen

  • „Soforthilfe Corona“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)  Kulturschaffende, Freie und Künstler*innen können jetzt die  Soforthilfen des Bayerischen Wirtschaftsministeriums  abrufen.  
    Information und Antrag Corona-Soforthilfe Freistaat Bayern 
     
  • Auch die Bundesregierung schützt mit Maßnahmen in Milliardenhöhe Arbeitnehmer und Unternehmen vor den Folgen des Coronavirus. Zu den beschlossenen Schritten gehören die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes, Liquiditätshilfen und die Stundung von Steuerzahlungen, die auch der Kultur- und Kreativwirtschaft zugutekommen 
     
  • Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige 
    Weitere Informationen hier. 
     
  • Grundsicherung 
    Die Bundesregierung sorgt außerdem mit zusätzlichen 3 Milliarden Euro dafür, dass Selbstständige leichter Zugang zur Grundsicherung (ALG II) erhalten. www.bundesfinanzministerium.de
     
  • Darlehen 
    Weiterhin bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)  Finanzhilfen – etwa in Form de s ERP Gründerkredits  für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler.  
     
  • Für eine  Übersicht  des Maßnahmenprogramms des Bundes  und anderer bundesweit agierender Stellen: Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Sonstige Hilfen

  • Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) 
    Inhaber*innen eines Wahrnehmungsvertrags aus der freien Szene können im Falle von Honorarausfällen im Zusammenhang mit COVID-19 über die  Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) eine einmalige Soforthilfe in Höhe von 250 Euro beantragen. 
  • Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GBDA) 
    Die Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GBDA) stellt für Theaterschaffende  50.000 Euro Soforthilfe  zur Verfügung, um die finanziellen Folgen der Coronakrise abzumildern. 
  • Filmförderungsanstalt (FFA) 
    Die Filmförderungsanstalt (FFA) hat die Bildung eines Hilfsfondsangekündigt, um – zusammen mit den Filmförderungen auf Bundes- und Landesebene – die Auswirkungen der Corona-Krise für die deutsche Film- und Kinowirtschaft abzumildern. 
  • Weitere Informationen:
    Landesweite Fördereinrichtungen 
  • FilmFernsehFonds Bayern zum Thema  Drehgenehmigungen in Bayern. 
  • bayern design:  Hilfen für Designer, Werber und Architekten 

Fachverbände Bayern:

Fachmedien und Plattformen: