Gesundheit und Pflege

Gleiche Regeln für alle beim Blutspenden

Homosexuelle nicht weiter diskriminieren

12. Juli 2019

Auf Initiative der Landtags-Grünen befasste sich der Gesundheits- und Pflege Ausschuss in dieser Woche mit den Regeln beim Blutspenden. Immer noch werden gesunde Menschen pauschal aufgrund ihrer sexuellen Neigung vom Blutspenden ausgeschlossen. Die GRÜNE Sozialpolitikerin Kerstin Celina fordert die Regierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen die Richtlinien der Blutspenderegelungen entsprechend anzupassen

Anlässlich des internationalen Weltblutspendetags am 14.6.2019 haben wir unseren Antrag aus der vergangnenen Legislaturperiode dazu wiederaufgegriffen. Hintergrund ist, dass in Deutschland täglich rund 15.000 Blutspenden benötigt werden und diese Menge wird schon jetzt nicht immer erreicht. Ausreichende Mengen an Blutspenden sind aber für die Behandlung schwerkranker Menschen, für die Notfallversorgung oder für lebensrettende Operationen unverzichtbar.

Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht den Umstand, dass Menschen aufgrund der sexuellen Neigung vom Blutspenden ausgeschlossen werden, als unzulässig an und hat die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre nationalen Regelungen dahingehend zu überprüfen. Ergebnis war, dass im Sommer 2017 die in Deutschland geltende „Richtlinie Hämotherapie“ (Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten) von der Bundesärztekammer überarbeitet wurde. Nach wie vor werden aber gesunde Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung pauschal ausgeschlossen und nicht nach ihrem individuellen Risiko beurteilt.

Um Ansteckungs- und Erkrankungsrisiken für die Empfänger einer Blutspende möglichst auf null zu reduzieren, soll verhindert werden, dass bei einer Transfusion Krankheiten, Medikamentenrückstände oder Drogen übertragen werden. Wer etwa an Herz-Kreislauf-Erkrankungen, an Krebs oder schweren neurologischen Leiden erkrankt ist, darf deshalb ebenso wenig spenden wie jemand, der vor kurzem ein Malariagebiet bereist hat, alkoholabhängig ist oder dessen Blutwerte nicht im Normbereich liegen. Der Richtlinie zufolge sollen aber auch gesunde Männer erst nach zwölf Monaten ohne Sexualkontakte zu einem Mann Blut spenden dürfen (Punkt 2.2.4.3.2.2), vor der Novelle waren sie sogar lebenslang vom Blutspenden ausgeschlossen! Das heißt, gesunde homosexuelle Männer dürfen theoretisch Blut spenden, nämlich genau dann, wenn sie ein Jahr gar keinen Sexualkontakt mit einem Mann haben. „Praktisch ist das ein Ausschlusskriterium für homosexuelle junge Männer“ Kerstin Celina fordert daher gleiche Regeln für alle beim Blutspenden und eine Anpassung der Richtlinie.

Außerdem fordert die Grünen Abgeordnete Kerstin Celina das Trans*personen nicht mehr gesondert als potenzielle Risikogruppe aufgeführt werden. Die generelle Einstufung von allen Männern, die Sex mit Männern haben (MSM) und Trans*personen als „Risikogruppe“ wird inzwischen auch von Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftlern als diskriminierend abgelehnt, denn das Risiko einer Infektion bemisst sich vor allem danach, ob Sexualpraktiken geschützt oder ungeschützt sind und an der Anzahl der wechselnden Sexualkontakte, nicht danach, ob sie homo-, bi-, oder heterosexuell sind. Inzwischen können HIV-Infektionen nach zwei Wochen, mit Standardtests nach sechs Wochen nachgewiesen werden, eine Ungleichbehandlung von allen MSM sowie Trans*personen und heterosexuellen Blutspenderinnen und Blutspendern, ist damit nicht mehr zu rechtfertigen. In Italien, Lettland, Polen, Portugal und Bulgarien wird bereits nur das individuelle Risikoverhalten der Spenderinnen und Spender abgefragt, nicht aber deren sexuelle Orientierung. Spanien hat im Jahr 2000 eine zeitlich begrenzte Rückstellung von sechs Monaten nach Sexualkontakt mit einer neuen Partnerin bzw. einem neuen Partner eingeführt, ohne dabei zwischen Sex unter Männern oder Frauen zu unterscheiden. England und Schottland haben auch ihre Vorgaben angepasst, dort gilt ab 2018 eine Frist von drei Monaten für homosexuelle Männer, anstatt derzeit zwölf Monate in Deutschland.