Sozialer Zusammenhalt

„Wollen ein Bayern, das frei von Diskriminierung ist“

Grüner Entwurf für das erste Bayerische Antidiskriminierungsgesetz (BayADG) im Plenum am Mittwoch, 1. Dezember.

30. November 2021

 

Angesichts der Zunahme antisemitischer, rassistischer und anderer menschenfeindlicher Straftaten fordern die Landtags-Grünen ein Bayerisches Antidiskriminierungsgesetz (BayADG). „Die Staatsregierung geht das Thema nicht an, jetzt kümmern wir uns darum. Unser Gesetz soll allen Betroffenen helfen, sich gegen Diskriminierung verlässlich zur Wehr setzen zu können“, sagt Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende des Landtags-Grünen. „Wir Grüne wollen ein Bayern, in dem alle Menschen frei und sicher leben können.“ Am morgigen Mittwoch, 1. Dezember 2021, bringen die Landtags-Grünen das erste Bayerische Antidiskriminierungsgesetz zur ersten Lesung in die Plenarsitzung ein. 

Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Schutz vor Diskriminierung durch öffentliche Stellen – wie etwa durch Mitarbeiter von Behörden, Polizei, Justiz oder Schulen. Bis heute bleibe der Schutz vor Benachteiligung, die von öffentlichen Stellen ausgehe, hinter dem zivilrechtlichen Diskriminierungsschutz zurück, so Katharina Schulze. „Andere Bundesländer sind hier längst aktiv geworden.“ * 

Gülseren Demirel, integrationspolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, erklärt: „Diskriminierung durch das Handeln öffentlicher Stellen ist in Bayern noch immer ein Tabuthema – Betroffenen, die sich wehren, wird dann gern ein Generalverdacht gegen den gesamten öffentlichen Dienst unterstellt. Aber die Realität ist eine andere.“ So hat etwa die gemeinsam mit der Hochschule Landshut durchgeführte Studie Queeres Leben in Bayern vom Mai 2020 ergeben, dass 31 Prozent der befragten queeren Personen sich durch Mitarbeiter in Ämtern und anderen Verwaltungseinrichtungen diskriminiert sahen. 

Die Landtags-Grünen fordern für ganz Bayern eine zentrale Antidiskriminierungsstelle, an die sich Betroffene künftig wenden können. Aktuell verfügt der Freistaat über nur sechs kommunale Antidiskriminierungsstellen (in München, Augsburg, Regensburg, Würzburg, Nürnberg und Erlangen), welche den Beratungsbedarf eines Bundeslandes mit mehr als 13 Millionen Einwohnern nicht abdecken können. Zudem ist die Beratung oftmals nicht zielführend, da es keine gesetzliche Grundlage gibt, aufgrund derer sich Betroffene effektiv wehren können.

Neben dem landesrechtlichen Diskriminierungsschutz gibt der Gesetzentwurf auch einen verbindlichen Rahmen für die Förderung von Vielfalt und Chancengleichheit im öffentlichen Dienst vor. Darüber hinaus fordern die Landtags-Grünen einen Landesaktionsplan gegen Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Gülseren Demirel: „Wir spannen damit ein gesellschaftliches Sicherheitsnetz für die gesamte Gesellschaft auf, das allen Menschen Sicherheit und Halt bieten soll – insbesondere jenen, die aus verschiedensten Gründen Hürden und Stolpersteine vorfinden, mit denen die Mehrheitsgesellschaft nicht konfrontiert ist.“


* Das Berliner Antidiskriminierungsgesetz ist seit 21. Juni 2020 in Kraft; in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Brandenburg wird aktuell an Gesetzentwürfen gearbeitet. 

Weitere Informationen zum ersten Bayerischen Antidiskriminierungsgesetz und dem Landesaktionsplan gegen Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit finden Sie hier.