Finanzen | Haushalt
Verheimlicht Söder Hubschrauberflüge?
06. März 2026
Grüne klagen für Transparenz
Am 8. September 2025 haben Claudia Köhler und andere Abgeordnete der Landtags-Grünen (Claudia Köhler, Dr. Markus Büchler, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Christian Hierneis, Toni Schuberl, Florian Siekmann, Dr. Sabine Weigand, Christian Zwanziger) eine Schriftliche Anfrage eingereicht zur "Nutzung von Polizeihubschraubern durch die Staatsregierung". Nach mehreren Nachfragen und wiederholten Monieren gab es zwar nach über zweieinhalb Monaten Antworten von der Staatsregierung (siehe Anhang),die für die Landtags-Grünen aber zahlreiche weitere Fragen aufwerfen. Daher haben die Landtags-Grünen mit einer kurzen Anfrage zum Plenum noch einmal nachgefragt, diesmal ausschließlich nach Anzahl und Kosten der Flüge.
Im Einvernehmen mit der Staatskanzlei teilt das Innenministerium auf beide Anfragen mit: „Eine detaillierte Beantwortung der Fragen würde Einblicke in Umfang, Häufigkeit und konkrete Einsatzszenarien der Nutzung erlauben und es ermöglichen, ein Bewegungsprofil des Ministerpräsidenten zu erstellen. Daraus könnten für künftige Dienstreisen Rückschlüsse auf das Fortbewegungsmittel gezogen werden, die die Sicherheit bei zukünftigen Flügen konkret gefährden könnten.“
Die Landtags-Grünen halten diese unvollständige Antwort für keinesfalls ausreichend, verfassungsrechtlich nicht überzeugend und die Bedeutung der Rechte der Landtagsabgeordneten verkennend. Claudia Köhler, haushaltspolitische Sprecherin der Landtags-Grünen:
“Diese dünne Begründung überzeugt mich nicht. Wenn der Ministerpräsident den Hubschrauber nur in Notfällen oder besonderen Situationen nutzen würde, dann gäbe es auch kein klares Bewegungsprofil. Bewegungsprofile erfordern sich wiederholende, regelmäßige Muster. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum eine Antwort zu Anzahl und Dauer der vergangenen Flüge (ggflls. ohne Ort und Datum) eine Gefährdung der Sicherheit darstellen sollte. Oder nutzt der Ministerpräsident die Hubschrauber also doch häufiger und regelmäßiger als bekannt und nicht nur für staatliche Zwecke?”
Weiterhin heißt es als Antwort: „In den angefragten Jahren lag die Zahl der Einzelflüge zwischen drei und elf, welche gemäß der Staatskanzlei ausschließlich zur Wahrnehmung staatlicher Aufgaben dienten und nicht zu Parteiterminen erfolgten.“
Erst nach Beschwerde bei der Landtagspräsidentin wurde zumindest erklärt, was der Begriff „Einzelflüge“ bedeuten soll, nämlich Flüge ohne Rückflug.
Claudia Köhler erklärt:
"Für mich erneut ein Ausweichmanöver. Soll mit dem Verweis auf "Einzelflüge" die Anzahl der Flüge gedrückt werden? Was ist mit allen anderen Flügen? Gab es andere Flüge mit Hin- und Rückflug oder weitere Flüge, bei denen andere Mitglieder der Staatsregierung oder Mitarbeitende in der Maschine saßen? Und warum hat es einer zweimaligen Fristverlängerung bedurft und rund zweieinhalb Monate gedauert, diese spärlichen Antworten zu verfassen und abzustimmen?"
Interessant ist in jedem Fall: Für Flüge mit Modellen der alten Polizeihubschrauberflotte wird ein Stundensatz zwischen 2.170 Euro (günstigster Einsatzzweck) und 4.000 Euro (teuerster Einsatzzweck) veranschlagt. Drei bis elf Mal pro Jahr gab es „Einzelflüge“ für die Staatskanzlei. Das heißt im günstigsten Fall (3 Einsätze von je 1 Stunde) haben die Steuerzahler pro Jahr 6.510 Euro, im teuersten Fall mindestens 44.000 Euro (11 Einsätze von je 1 Stunde) für den Transport des Ministerpräsidenten per Hubschrauber bezahlt.
Claudia Köhler, Sprecherin für Haushalt der Landtags-Grünen, sagt:
„Per Hubschrauber zum Wahlkampfauftritt ins Bierzelt? Dafür wird es von uns keine Freigabe von Mitteln und Polizeikräften geben. Wer bei Familien spart und ständig von anderen verlangt, den Gürtel enger zu schnallen, sollte wenigstens offenlegen, wie oft er auf Staatskosten mit dem Polizei-Hubschrauber unterwegs ist."
Die Landtags-Grünen wollen sich nicht weiterhin mit kryptischen Antworten abspeisen lassen und werden deshalb vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof ihre verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte einklagen. In der Vergangenheit waren vergleichbare Klagen oftmals erfolgreich und haben die Staatsregierung zu ausführlicheren Antworten gezwungen. Ministerpräsident bzw. Ministerium müssen auf Fragen der Abgeordneten vernünftig antworten – zur Not nicht öffentlich. In den letzten Monaten häuften sich die Fälle, in denen die Staatsregierung der Opposition eine sachliche Antwort zu ihrem Fragerecht verweigerte.
Bei dieser Klage wird die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag vertreten von der renommierten Parteienrechtlerin und Verfassungsrechtsprofessorin Prof. Dr. Sophie Schönberger (Freie Universität Berlin - Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verfassungsrecht und Verfassungstheorie) vertreten:
"Das Fragerecht der Opposition ist ein wichtiger Baustein der parlamentarischen Demokratie. Es ist von zentraler Bedeutung für die Möglichkeit, das Exekutivhandeln der Regierung durch Abgeordnete kontrollieren zu können."