Kommunales | Europa | Öffentlicher Dienst

Hilfen vom Freistaat reichen Kommunen nicht

09. Februar 2026

Mindestens 200 Millionen Euro jährlich

Den Kommunen geht das Geld aus. Und weil sie vom Freistaat nicht vernünftig unterstützt werden, müssen sie beim Bund betteln – das geht aus der Antwort auf eine Anfrage der Landtags-Grünen hervor.

Die Zahlen zeigen deutlich: Das Antragsvolumen für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen ist in den vergangenen Jahren massiv angestiegen. Die Grünen fordern daher mindestens 200 Millionen Euro jährlich für die Kommunen. Untenstehend erhalten Sie dazu die Zusammenfassung sowie Zitate für Ihre Berichterstattung. 

Wichtigste Erkenntnisse: 

Mehr als eine Milliarde Euro für kommunale Stabilisierung haben Kommunen im Jahr 2025 beim Freistaat beantragt. Zum Vergleich: 2022 waren es noch 635 Millionen Euro. Das große Problem: Während die Antragssumme immer weiter steigt, sinkt gleichzeitig der Anteil bewilligter Mittel kontinuierlich: von 17,2 Prozent im Jahr 2022 auf 12,7 Prozent im Jahr 2025. Eine tatsächliche Verbesserung ist nicht in Sicht: Selbst wenn der Freistaat für 2026 50 Millionen Euro zusätzlich im kommunalen Finanzausgleich bereitstellt, würde bei gleichbleibendem Bedarf lediglich das Bewilligungsniveau von vor drei Jahren erreicht werden. Was also machen die Kommunen? Sie müssen sich mit kreditfinanzierten Bundesmitteln über Wasser halten. 100 Millionen Euro, die eigentlich für andere Investitionen gedacht waren, werden aus dem Sondervermögen des Bundes im Jahr 2026 einmalig dafür hergenommen. 

Was wir fordern: 

  • eine reale Verstetigung der Hilfen, orientiert an der Entwicklung des Staatshaushalts und der kommunalen Finanzlage – unabhängig von kreditfinanzierten Bundesmitteln
  • eine Verdoppelung der Finanzhilfen für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen auf mindestens 200 Millionen Euro jährlich
  • eine Flexibilisierung der Zugangsvoraussetzungen, damit Hilfen dort ankommen, wo die finanzielle Not am größten ist
  • eine Vereinfachung der Antragsverfahren sowie eine bessere Übersichtlichkeit, insbesondere für kleinere Kommunen
  • gezielte Beratungsangebote für Kommunen, um die Verantwortlichen vor Ort bei der Antragstellung und Haushaltskonsolidierung professionell zu unterstützen 

Hintergrund: 

Zur Entwicklung der Stabilisierungshilfen in den vergangenen vier Jahren: 

2025: 1.082 Millionen Euro Antragsvolumen standen 137 Millionen Euro verfügbarer Mittel gegenüber 

2024: 780 Millionen Euro Antragsvolumen standen 103 Millionen Euro verfügbarer Mittel gegenüber 

2023: 779,1 Millionen Euro Antragsvolumen standen 115,5 Millionen Euro verfügbarer Mittel gegenüber 

2022: 634,6 Millionen Euro Antragsvolumen standen 107,6 Millionen Euro verfügbarer Mittel gegenüber 

Zu den Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen*: 

Durch Bedarfszuweisungen nach Art. 11 BayFAG wird der außergewöhnlichen Lage und den besonderen Aufgaben von Städten, Gemeinden und Landkreisen im Einzelfall Rechnung getragen. Bedarfszuweisungen werden entweder als rückzahlbare Überbrückungsbeihilfen oder als verbleibende Zuweisungen gewährt.  

Stabilisierungshilfen sollen Kommunen, die aufgrund objektiver Indikatoren als strukturschwach gelten bzw. von der negativen demografischen Entwicklung besonders betroffen sind und sich unverschuldet in einer finanziellen Schieflage befinden bzw. deren finanzielle Leistungsfähigkeit gefährdet ist, als staatliche Hilfe zur Selbsthilfe dienen. 

* https://www.stmfh.bayern.de/kommunaler_finanzausgleich/bedarfszuweisungen/ 

Statements: 

Tim Pargent, Sprecher für Finanzen: 

„Eine deutlichere Sprache könnten die Zahlen nicht sprechen: Mehr als eine Milliarde Euro haben die bayerischen Städte und Gemeinden im vergangenen Jahr beantragt, weil sie ihre Aufgaben nicht mehr allein stemmen können. In eine solche Schieflage gerät man nicht von heute auf morgen. Markus Söder hätte längst realisieren müssen, dass der Freistaat hier gegensteuern muss. Wir Grüne fordern mindestens 200 Millionen Euro im Jahr für Stabilisierungshilfen und Bedarfszuweisungen – alles andere wäre unseren Städten und Gemeinden gegenüber schlicht unverschämt.” 

Andreas Birzele, Sprecher für Kommunales: 

„Unsere bayerischen Städte und Gemeinden müssen sich auf den Freistaat verlassen können. Nicht nur beim Geld, aber vor allem da. Es geht hier nicht darum, den Kommunen eine Sitzbank mehr oder weniger zu gewähren. Es geht darum, ihre Existenz und ihr Vertrauen in den Freistaat zu sichern. Das geht nur mit mehr Geld, vereinfachten Antragsverfahren und mit Handlungsspielraum für die Kommunen.”