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Cum-Cum: Bayern fehlen noch immer rund 190 Millionen Euro

16. Juli 2026

Zehn Jahre nach Cum-Cum-Urteil

Aus der aktuellen Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage der Landtags-Grünen geht hervor: Die Aufarbeitung von Cum-Cum-Geschäften kommt in Bayern kaum voran. Zehn Jahre nachdem der Bundesfinanzhof diese Geschäfte für illegal erklärt hat, sind erst 16,5 Prozent des möglichen Steuerschadens aufgearbeitet. Rund 190 Millionen Euro fehlen dem Freistaat weiterhin.

Während Bayern bei der Aufarbeitung von Cum-Ex-Geschäften inzwischen 86,4 Prozent des möglichen Steuerschadens zurückgeholt oder die Anrechnung verhindert hat, liegt die Quote bei Cum-Cum-Fällen bei lediglich 16,5 Prozent. 

Konkret beziffert die Staatsregierung das potenzielle Steuerausfallrisiko aus Cum-Cum-Geschäften auf 227,85 Millionen Euro. Davon wurden bislang lediglich 37,64 Millionen Euro zurückgeholt oder nicht zur Anrechnung zugelassen. 

Gleichzeitig gehen erste Millionen endgültig verloren: 

  • 1,29 Millionen Euro können wegen Verjährung nicht mehr zurückgeholt werden. 
  • 16,43 Millionen Euro sind aufgrund von Insolvenzen verloren. 
  • Weitere 21,3 Millionen Euro betreffen bereits rechtskräftig abgeschlossene Verfahren. 

Tim Pargent, Sprecher für Finanzen der Landtags-Grünen, sagt: 

„Zehn Jahre nach dem Urteil gegen Cum-Cum-Geschäfte fehlen Bayern noch immer rund 190 Millionen Euro. Die Aufarbeitung tritt seit Jahren auf der Stelle. Während bei Cum-Ex ein Großteil des Schadens aufgearbeitet wurde, kommt Bayern bei Cum-Cum nur im Schneckentempo voran. Das können wir uns angesichts knapper Haushalte nicht leisten.“ 

 

Die Landtags-Grünen sehen ein strukturelles Problem bei der Aufarbeitung. Anders als bei Cum-Ex gibt es in Bayern keine schlagkräftige Spezialeinheit für Cum-Cum-Fälle. Zwar wurde beim Landesamt für Steuern eine Zentralstelle eingerichtet, diese besteht jedoch lediglich aus zwei ehemaligen Betriebsprüferinnen.

Die  Grünen Fraktion fordert deshalb eine personell gut ausgestattete und zentral organisierte Cum-Cum-Einheit, die die Finanzämter bei der Aufarbeitung unterstützt.

Tim Pargent

„Jeder Euro, der aus Cum-Cum-Geschäften nicht zurückgeholt wird, fehlt bei Schulen, Schienen und dem Klimaschutz. Die Staatsregierung darf nicht länger zusehen, wie Ansprüche verjähren und Steuergeld verloren geht. Die Finanzämter brauchen endlich mehr Unterstützung und eine zentrale Spezialeinheit, die diese hochkomplexen Fälle konsequent bearbeitet.“

Nach Ansicht der Landtags-Grünen reicht die Aufarbeitung allein allerdings nicht aus. Steuerliche Anreize für Cum-Cum-Geschäfte müssten grundsätzlich beseitigt werden. Ein Gutachten von Prof. Dr. Christoph Spengel von der Universität Mannheim kommt zu dem Ergebnis, dass entsprechende Gestaltungen weiterhin stattfinden, und empfiehlt gesetzliche Änderungen, um sie unattraktiv zu machen. Einen entsprechenden Antrag der Grünen haben CSU und Freie Wähler im Landtag abgelehnt.

Die wichtigsten Zahlen zusammengefasst:

Cum-Cum (Stand: 31.12.2025)

  • Potenzielles Steuerausfallrisiko: 227,85 Mio. Euro 
  • Zurückgeholt bzw. nicht angerechnet: 37,64 Mio. Euro 
  • Rückforderungsquote: 16,5 % 
  • Nicht eingenommen: rund 190 Mio. Euro 

Cum-Ex (Stand: 31.12.2025)

  • Potenzielles Steuerausfallrisiko: 410,45 Mio. Euro 
  • Zurückgeholt bzw. nicht angerechnet: 354,63 Mio. Euro 
  • Rückforderungsquote: 86,4 %

Hintergrund: 

Bei Cum-Cum-Geschäften wurden Aktien rund um den Dividendenstichtag so verschoben, dass ausländische Investoren Kapitalertragsteuern vermeiden konnten. Der Bundesfinanzhof stufte diese Praxis bereits 2015 als rechtswidrig ein.