Finanzen | Haushalt
Rückstau bei Einsprüchen gegen Steuerbescheide
30. September 2026
"Wir brauchen wir eine schnelle und konzertierte Aktion zum Abbau dieser Altfälle.“"
Wer in Bayern Einspruch gegen seinen Steuerbescheid einlegt, brauch oft viel Geduld. Denn wie die Antwort der Staatsregierung auf eine Schriftliche Anfrage der Grünen im Bayerischen Landtag zeigt, ist der Rückstau bei Einsprüchen gegen Einkommensteuerbescheide in Bayern enorm: Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren 335.340 Verfahren anhängig. Und davon 157.391 Verfahren sogar seit mehr als zwei Jahren – anders gesagt: fast jeder zweite offene Einspruch ist seit mehr als zwei Jahren anhängig.
Gleichzeitig ist die Zahl der Verfahren in den Rechtsbehelfsstellen* von 54.527 Ende 2022 auf 71.994 Ende Juli 2026 gestiegen – während die Zahl der dort eingesetzten Bearbeiter-Vollzeitstellen immer weiter sinkt. Wer gegen einen Steuerbescheid Einspruch einlegt, muss also unter Umständen mehrere Jahre auf eine abschließende Entscheidung warten, und damit auch auf die Erstattung der möglicherweise zu viel gezahlten Steuern.
Die Landtags-Grünen fordern daher:
dass für die Bearbeitung von Einsprüchen durch die Finanzämter eine verbindliche Höchstdauer festgelegt werden muss. Bürgerinnen und Bürger sollen wissen, innerhalb welchen Zeitraums sie grundsätzlich mit einer Entscheidung rechnen können
dass Altfälle gezielt abgebaut werden. Besonders lange anhängige Einspruchsverfahren sollen systematisch überprüft und gezielt abgearbeitet werden
dass eine ausreichende Personalausstattung sichergestellt wird: Die Zahl der Bearbeiterinnen und Bearbeiter muss mit der Entwicklung der Einspruchsverfahren Schritt halten!
Zitate von Tim Pargent, Sprecher für Finanzen der Landtags-Grünen:
„Der Staat erwartet von den Bürgerinnen und Bürgern, dass sie ihre Steuererklärung fristgerecht abgeben und Steuern pünktlich zahlen. Das muss doch dann umgekehrt auch für den Staat gelten – und Einsprüche müssen zeitnah bearbeitet werden! Wenn aber fast jeder zweite offene Einspruch seit mehr als zwei Jahren anhängig ist, brauchen wir eine schnelle und konzertierte Aktion zum Abbau dieser Altfälle.“
„Diese Zahlen offenbaren ein gewaltiges strukturelles Problem in der Steuerverwaltung. Auf der einen Seite wächst der Berg an Einsprüchen an, und auf der anderen Seite schrumpfen aber die Bearbeiter-Vollzeitstellen. Kein Wunder, dass der Rückstau immer schlimmer wird. Die Staatsregierung muss endlich dafür sorgen, dass die Finanzämter ausreichend Personal haben und Bürgerinnen und Bürger nicht jahrelang warten müssen.“
Hier die wichtigsten Kennzahlen aus der Schriftlichen Anfrage:
1. Dauer des Einspruchsverfahrens / Anzahl der Verfahren zum 30. Juni 2026:
Unter sechs Monate: 56.016
Sechs bis zwölf Monate: 33.392
Ein bis zwei Jahre: 88.541
Über zwei Jahre: 157.391
2. Der Bestand in den Rechtsbehelfsstellen wächst
Die Zahl der Einkommensteuer-Einsprüche, die sich in den Rechtsbehelfsstellen in Bearbeitung befinden, ist kontinuierlich gestiegen:
2020: 64.257
2021: 56.417
2022: 54.527
2023: 58.239
2024: 61.470
2025: 68.811
31.Juli 2026: 71.994
Parallel dazu ist die Zahl der Bearbeiter-Vollzeitstellen (QE3) zurückgegangen:
2020 451,06
2021 460,62
2022: 466,69
2023: 449,92
2024: 454,52
2025: 443,20
2026: 444,33
Die Zahl der Abgaben an die Rechtsbehelfsstellen bleibt hoch:
2024: 75.069,
2025: 76.594
31.Juli 2026: 45.803
* Wer einen Einkommensteuerbescheid für falsch hält, kann dagegen Einspruch einlegen. Wird dem Einspruch nicht bereits von der zuständigen Stelle des Finanzamts abgeholfen, wird das Verfahren an die Rechtsbehelfsstelle zur weiteren Bearbeitung und Entscheidung abgegeben.