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Das von der TU München vorgelegte „Gegen-Gutachten“ zur Rechtmäßigkeit des Garchinger Reaktorbetriebs ist sein Papier nicht wert

Im Januar 2020 hatte die TU München ein Gutachten des Leipziger Rechtsanwalts Dr. Christian Raetzke zur Rechtmäßigkeit des Betriebs des Garchinger Forschungsreaktors FRM II mit hoch angereichertem Uran veröffentlicht. Dieses „Gegengutachten“ der TU München hatte wohl den Zweck, das Gutachten, das im Sommer 2019 vom Verein „Bürger gegen den Atomreaktor Garching“, dem Umweltinstitut München, dem Bund Naturschutz und der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beauftragt wurde, zu entkräften.

05. März 2020

 

„Nach einer vertieften Prüfung durch unsere Rechtsanwältin Frau Dr. Cornelia Ziehm fühlen wir uns in unserer ersten Einschätzung, dass nur der Widerruf der Genehmigung den andauernden rechtswidrigen Betrieb des FRM II beenden kann, bestätigt“, erklärten die vier genannten Organisationen heute in München. „Der größte Teil der Arbeit von Herrn Raetzke befasst sich mit Themen, die nicht Gegenstand des Verfahrens sind. Das von der TU München vorgelegte Gegengutachten zur Rechtmäßigkeit des Garchinger Reaktorbetriebs mit immer noch hochangereichertem Uran ist sein Papier nicht wert.“

„Ob der Betrieb des Garchinger Forschungsreaktors seit 2011 trotz nicht erfolgter Umrüstung auf niedriger angereichertes Uran noch rechtmäßig ist, entscheidet sich allein an der Frage, ob diese Maßgabe eine wesentliche Inhaltsbestimmung ist, oder nur eine Nebenauflage“, erklärte Dipl. Physikerin Karin Wurzbacher vom Verein Bürger gegen den Atomreaktor Garching. „Es ist offensichtlich, dass die Umrüstungsmaßgabe, gestützt auf eine Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und dem Bund, ein immanenter Regelungsbestandteil der Genehmigung ist, und kein unverbindlicher Wunsch der Genehmigungsbehörde. Das konnte auch Dr. Raetzke nicht widerlegen.“

Dr. Hauke Doerk vom Umweltinstitut München ergänzte dazu: „Die TU München ist offensichtlich in große Erklärungsnot geraten. Es ist schon erstaunlich, dass sich die TUM gerade einen langjährigen Atomjuristen von E.ON geholt hat, um den Weiterbetrieb des Garchinger Forschungsreaktors mit dem atomwaffenfähigen Uran noch zu retten. Dabei ist der Einsatz des hochangereicherten Urans keineswegs zwingend notwendig.“

„Bei der TU München macht sich Unsicherheit breit. Das Gutachten von Rechtsanwältin Ziehm hat offenbar so viel Eindruck hinterlassen, dass die TU München 35.000 Euro für ein Gutachten ausgibt, um eine Gegenposition zu markieren, nur um eine zügige Umrüstung auf niedriger angereichertes Uran weiter zu verhindern“, erklärte Claudia Köhler, haushaltspolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion und Abgeordnete des Stimmkreises München-Land.

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