Umwelt, Natur und Klima

Ausstoß von Klimagasen senken - CO2-Bepreisung einführen!

Mit Zielvereinbarungen zum Klimaerfolg und zur Energieeffizienz

01. Juli 2019

Ein CO2-Preis ist ein einfaches marktwirtschaftliches Instrument, das klimaschonendes Verhalten belohnt und klimaschädliches Verhalten verteuert. Die CO2-Bepreisung gibt es laut Weltbank bereits in über 70 Länder. Deutschland hat keinen CO2-Preis und steht im europäischen Rahmen weitgehend isoliert da: Schweiz, Frankreich, Großbritannien, Norwegen, Dänemark, Schweden sind Deutschland schon lange vorausgeeilt.

Vorteile und Ausgestaltung
Die Wirkung von Lenkungsmaßnahmen ist nachweislich effizienter als Subventionen (Studie ETH Zürich). Die CO2-Bepreisung in Form einer Abgabe ist außerdem deutlich leichter umsetzbar als eine Ausweitung des Emissionshandels. Vor allem aber schafft eine derartige Regelung planbare Rahmenbedingungen und bringt damit Investitionssicherheit für Unternehmen und Verbraucher. Dabei spielt die Höhe des CO2-Preises eine entscheidende Rolle: Nur mit einem ausreichend hohen Einstiegspreis wird die gewünschte Lenkungswirkung erzielt. Auch dies ist eine Lehre aus dem europäischen Emissionshandel, der über ein Jahrzehnt weitgehend wirkungslos blieb.

Einstiegspreis von 50 €/Tonne
Mittelfristig erfolgt nach der Einführung eine Erhöhung des CO2-Preises in geplanten und vorhersehbaren Schritten.
Parallel dazu soll – wie in anderen Ländern – für die Bereiche, die dem Emissionshandel unterliegen, ein Mindestpreis festgelegt werden, um vergleichbare Bedingungen mit dem emissionshandelsbefreiten Bereich herzustellen. Im Moment scheint es nicht sinnvoll, für alle Sektoren (Strom, Wärme, Verkehr) und Energieträger die gleichen Energiesteuern in Form eines CO2-Preises zu erheben, da die derzeitigen Steuersätze eine extreme Spannbreite aufweisen.
In der Elektrizitätswirtschaft ist bei einem Einstiegspreis von 50 €/Tonne eine signifikante Lenkungswirkung zu erwarten, hin zum Einsatz von CO2-ärmeren Brennstoffen im Kraftwerksbereich und zu wettbewerbsfähigen Erneuerbaren Energien. Damit können die Abschaffung bzw. die Reduktion anderer Energiesteuern/-abgaben einhergehen (Stromsteuer, EEG-Umlage, KWK-Umlage, etc.).

Der CO2-Preis hat das Ziel, lenkend auf den Ausstoß von Klimagasen einzuwirken und keine staatlichen Einnahmen zu erzielen. Er soll deshalb in der Summe aufkommensneutral für Bürgerinnen und Bürger sein. Wir schlagen als soziale Abfederung ein Energiegeld pro Kopf vor. Laut diverser Studien führt dies zu einer Entlastung weniger begüterter Schichten, die in der Regel einen kleineren CO2-Fußabdruck haben als der begüterte Teil der Bevölkerung, dessen Lebensstil durchschnittlich CO2-intensiver ist. Für speziell belastete Gruppen (z. B. Pendler) kann ein Härtefallfonds eingerichtet werden.

Zielvereinbarungsmodell
Für mehr Akzeptanz durch die Wirtschaft, eine bessere Perspektive der energieintensiven Industrie und mehr Innovationskraft unserer Unternehmen streben wir eine „zweite Säule“ zur CO2-Reduktion in der Wirtschaft an. Unternehmen, die sich nicht an der CO2-Bepreisung beteiligen wollen, unterziehen sich einem branchenspezifischen „Energie-Check-Up“ und vereinbaren mit einer unabhängigen, wissenschaftlich gestützten Agentur Energieeffizienzmaßnahmen und CO2-Minderungsziele. Erreichen sie ihre Ziele, werden sie von der CO2-Abgabe rückwirkend befreit, andernfalls beteiligen sie sich an CO2-bedingten Kosten Bei Übererfüllung der Ziele kann ein Bonussystem angedacht werden. So schaffen wir mit individuell zugeschnittenen Maßnahmen und Zielen Anreize für eine Erneuerung unserer Unternehmen hin zu einer maximal energieeffizienten, CO2-sparsamen Wirtschaft.