Energie | Klima
Klimaziel retten: acht Änderungsanträge für wirksamen Klimaschutz
21. Oktober 2026
Staatsregierung muss selbst vorangehen
Umweltausschuss am Donnerstag, 22. Oktober, um 9:15 Uhr | Katharina Schulze: „Als Olympiafan sollte Markus Söder wissen: Wer hinten liegt, muss sich mehr anstrengen!“
Klimaneutralität spätestens bis 2040, verbindliche Zwischenziele, mehr Schutz vor Hitze und Hochwasser und eine verlässliche Finanzierung für die Kommunen: Mit acht Änderungsanträgen zum Bayerischen Klimaschutzgesetz fordern die Landtags-Grünen einen klaren Kurs beim Klimaschutz.
Die Änderungsanträge werden am Donnerstag, 22. Oktober, ab 9:15 Uhr, Saal N401, im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz beraten.
Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende der Landtags-Grünen:
„Markus Söder hat versprochen, Bayern bis 2040 klimaneutral zu machen. Doch jetzt will er die Ziellinie verschieben, weil seine Regierung nicht schnell genug vorankommt. Dabei sollte er als Olympiafan doch wissen: Wer hinten liegt, muss sich mehr anstrengen! Aufgeben ist keine Option.
Wir zeigen mit unseren Änderungsanträgen, wie Bayern wieder auf Kurs kommt. Die Staatsregierung muss selbst vorangehen: mit mehr Solarenergie auf staatlichen Dächern, mit wiedervernässten Mooren, indem bei öffentlichen Aufträgen auf Klimaschutz geachtet wird. Unsere Städte und Gemeinden brauchen besseren Schutz vor Hitze, Starkregen und Hochwasser – und genügend Geld, um das umzusetzen. Daher wollen wir Klimaschutz und Klimaanpassung als kommunale Pflichtaufgaben gesetzlich absichern – mit einem fairen finanziellen Ausgleich durch den Freistaat. So schaffen wir ein Klimaschutzgesetz, das seinen Namen auch verdient.“
Martin Stümpfig, Sprecher für Klimaschutz der Landtags-Grünen:
„Ein echtes Klimaschutzgesetz muss auch wirklich etwas verändern. Deshalb legen wir fest, wie viel CO₂ Bayern Jahr für Jahr einsparen muss und welches Ministerium dafür verantwortlich ist. Wenn Bayern nicht auf Kurs liegt, muss die Staatsregierung innerhalb von fünf Monaten nachbessern. Das Signal ist klar: Kein Schlendrian mehr – wer Verantwortung trägt, muss auch Ergebnisse liefern. Und diese klaren Ziele geben unseren Unternehmen, dem Handwerk und den Kommunen Sicherheit für ihre Investitionen. Wir machen aus unverbindlichen Versprechen damit einen konkreten Fahrplan mit konkreten und verbindlichen Zwischenzielen und Klimaneutralität spätestens 2040.“
Breite Kritik am abgeschwächten Klimaschutzgesetz
Bereits bei der Sachverständigenanhörung am 13. Oktober gab es breite Kritik am wenig ambitionierten Gesetzentwurf der Staatsregierung. Fachleute aus Wissenschaft und Verbänden mahnten mehrheitlich ehrgeizigeren Klimaschutz an. Der Physiker Prof. Harald Lesch stellte fest, dass das Gesetz weder das Klima noch die Menschen schütze. Die Klimaexpertin Dr. Johanna Büchler kritisierte, dass Bayern seine eigenen Klimaziele abschafft, statt die Anstrengungen zu erhöhen. Und Prof. Elke Hertig bemängelte vor allem die fehlende Verbindlichkeit bei der Umsetzung und Kontrolle von Klimaanpassungsmaßnahmen. Auch eine verlässliche Finanzierung für die Kommunen wurde angemahnt. Die Einschätzungen unterstreichen: Bayern braucht ein Klimaschutzgesetz, das konkrete Fortschritte ermöglicht und überprüfbar macht.
„Die Kritik an diesem Klimaschutzgesetz ist breit – und auch die Wissenschaft sagt klar: So geht das nicht! Gerade nach diesem extremen Hitzesommer kann die Staatsregierung nicht ernsthaft den Klimaschutz zurückfahren. Wir brauchen mehr Tempo, mehr Verbindlichkeit und mehr Schutz für die Menschen. Unsere Änderungsanträge liegen auf dem Tisch. CSU und Freie Wähler haben jetzt die Chance, das Gesetz entscheidend zu verbessern.“
Das beinhalten die acht Änderungsanträge der Landtags-Grünen konkret:
- Klimaziele retten: Die Staatsregierung will Bayerns eigene Klimaziele aufgeben und sich stattdessen am Bundesdurchschnitt orientieren. Doch besser als der Durchschnitt heißt noch lange nicht gut genug. Wir fordern klare und verbindliche Zwischenziele für 2030 und Klimaneutralität spätestens bis 2040. Wird eine Grenze überschritten, muss die Staatsregierung innerhalb von fünf Monaten nachsteuern. (Drs. 19/13932)
- Staat als Vorbild in die Pflicht nehmen: Der Freistaat muss bei sich selbst anfangen. Wir fordern mehr Solarenergie auf staatlichen Gebäuden, die Renaturierung staatlicher Moore und klimafreundliche öffentliche Aufträge. Geeignete staatliche Dächer und Fassaden sollen bis 2028 für Solarenergie genutzt werden. (Drs. 19/13933)
- Echten Klimaschutz statt CO₂-Ablasshandel: Ausgleichsmaßnahmen können Emissionen nicht immer zuverlässig einsparen. Deshalb fordern wir: Emissionen zuerst vermeiden und nur technisch unvermeidbare Emissionen durch zertifizierte, nachweislich wirksame Maßnahmen ausgleichen – möglichst in Bayern. Das Landesamt für Umwelt soll deren Wirkung regelmäßig kontrollieren. (Drs. 19/13934)
- Verbindliche Maßnahmen statt guter Vorsätze: Das Klimaschutzprogramm der Staatsregierung soll Ziele nur noch unterstützen, statt ihre Erreichung verbindlich abzusichern. Das reicht nicht. Wir fordern klare Maßnahmen für Energie, Gebäude, Verkehr und weitere Bereiche: mit verantwortlichen Ministerien, Zeitplänen, Finanzierung und überprüfbaren CO₂-Einsparungen. Alle zwei Jahre muss das Programm aktualisiert werden. (Drs. 19/13935)
- Kommunen schützen und nicht auf den Kosten sitzen lassen: Städte und Gemeinden müssen sich gegen Hitze, Starkregen und Hochwasser wappnen. Wir fordern, Klimaschutz und Klimaanpassung zu kommunalen Pflichtaufgaben zu machen und die Kosten entsprechend durch den Freistaat auszugleichen. Verbindliche Klimaanpassungskonzepte sollen bis Ende 2028 vorliegen und alle fünf Jahre aktualisiert werden. (Drs. 19/13936)
- Wärmewende und Solarenergie einfacher machen: Wer vor Ort klimafreundliche Wärme planen will, braucht verlässliche Daten. Wir fordern, Schornsteinfegerdaten datenschutzkonform für die kommunale Wärmeplanung zugänglich zu machen. Ein kostenloses bayerisches Solarkataster soll außerdem zeigen, welche Dächer für Solarenergie geeignet sind. (Drs. 19/13937)
- Klimaschutz bei Entscheidungen ernst nehmen: Klimaziele dürfen nicht bei jeder neuen Planung wieder unter den Tisch fallen. Wir fordern, dass Staat und Kommunen bei ihren Entscheidungen Klimaschutz und Klimaanpassung verbindlich berücksichtigen und sich mit klimafreundlichen Alternativen auseinandersetzen. (Drs. 19/13938)
- Klimaschutz muss überprüfbar bleiben: Die Staatsregierung hat ihre gesetzliche Berichtspflicht bereits abgeschafft. Ihr Klimadashboard zeigt zwar Daten, diese reichen aber nicht aus, um festzustellen, welche Maßnahmen tatsächlich wirken. Wir fordern jährliche Berichte an den Landtag und öffentlich zugängliche, laufend aktualisierte Daten zu CO₂-Einsparungen, Maßnahmen und Fortschritten. (Drs. 19/13939)