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Grüner Dringlichkeitsantrag

19. Mai 2025

Staatsregierung muss Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD prüfen

Die Landtags-Grünen fordern (als erste Fraktion im Bayerischen Landtag) die Staatsregierung mit einem Dringlichkeitsantrag im Plenum am Mittwoch, 21. Mai 2025, auf, die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD zu prüfen. Insbesondere geht es darum, ob mit den Ergebnissen des Gutachtens des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.

Sollte dem so sein, fordern die Landtags-Grünen, dass sich Bayern im Bundesrat an der Einleitung und Vorbereitung eines solchen Antrags beim Bundesverfassungsgericht beteiligt. Dafür soll eine Bund-Länder-Kommission eingerichtet werden, ähnlich wie beim NPD-Verbotsverfahren, um das Verfahren zeitlich möglichst zügig durchführen zu können. Zudem soll sich Bayern aktiv an der Sammlung und Auswertung von Beweismaterial beteiligen.

Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende, sagt:

„Das über 1.000 Seiten umfassende Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz ist klar: Die AfD ist eine gesichert rechtsextreme Partei – ihre Ideologie steht im offenen Widerspruch zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Unser Grundgesetz kann sich selbst schützen, es erlaubt ein Verbot verfassungsfeindlicher Parteien. Warum also zögern wir noch? Wer jetzt noch gegen ein Verbot der AfD ist, muss mir erklären, warum unsere Demokratie eine gesichert rechtsextreme Partei dulden sollte.

Markus Söder darf nicht länger wegsehen, jetzt ist der Moment zum Handeln! Die bayerische Staatsregierung kann etwas tun: Die AfD beobachten und Beweismaterial zusammentragen, eine Bund-Länder-Kommission auf den Weg bringen – ähnlich wie einst beim NPD-Verbotsverfahren – und unverzüglich prüfen, ob ein Parteiverbot möglich ist und wenn ja, ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aktiv mit anstoßen.“

Cemal Bozoğlu, Sprecher für Strategien gegen Rechtsextremismus, erklärt:

„Wir stehen an einem historischen Punkt, den die Staatsregierung und auch die Bundesregierung jetzt nicht verschlafen dürfen. Denn die AfD wird ihre demokratiezersetzenden Aktivitäten zweifellos fortsetzen. Die Belege sind längst erdrückend: Die AfD agiert zunehmend als parlamentarischer Arm einer breit gefächerten und teilweise auch gewaltorientierten rechtsextremen Szene. Sie hat, auch in Bayern, Abgeordnete, die verfassungsfeindlich agieren. Mit ihrem sogenannten Vorfeld verfolgt sie das Ziel, Millionen Menschen aus diesem Land zu vertreiben. Das sind Pläne, die unsere Gesellschaft spalten und den inneren Frieden gefährden. Bayern darf sich beim Kampf gegen die AfD nicht länger hinter dem Bund oder anderen Ländern verstecken!

Dass die AfD die Ergebnisse jahrelanger Analyse der Sicherheitsbehörden leugnet und sich selbst als Opfer stilisiert, ist Teil ihrer inzwischen offen rechtsextremistischen Propaganda. Die Tatsache, dass es Demokratiefeinden gelingt, sich in Parlamenten in den Kommunen, Ländern und im Bund festzusetzen, macht sie nicht weniger zu Demokratiefeinden!“

Hintergrund:

Das nun auch öffentlich zugängliche Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz belegt mit zahlreichen Äußerungen von AfD-Politiker*innen und Zitaten aus AfD-Publikationen überzeugend, dass es sich bei der AfD um eine eindeutig rechtsextreme Partei handelt. Die aktuelle Stillhaltezusage ändert nichts an der Bewertung der AfD durch das Amt.

  • Die AfD verbreitet aber nicht nur völkisch-nationalistische und rassistische Hetze, sie besitzt auch das Potenzial, ihre verfassungswidrigen Forderungen machtpolitisch umzusetzen.  Dadurch wird die AfD aktuell zur größten Bedrohung für Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechte in diesem Land.
  • Die AfD will unsere liberale und an Menschenrechten orientierte Demokratie zersetzen. Durch ihr aggressives Vorgehen und die Diffamierung demokratischer Institutionen und politischer Repräsentanten erfüllt die AfD unseres Erachtens alle Voraussetzungen für die Einleitung eines Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht.
  • Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben als Lehre aus den Verbrechen des Nationalsozialismus die Bundesrepublik als 'wehrhafte Demokratie' konzipiert. In Artikel 21 Abs.2 des Grundgesetzes haben sie ausdrücklich ein Verbot verfassungswidriger Parteien vorgesehen. Wir sind der festen Überzeugung, dass der Ernstfall für Demokratie und Verfassung nun eingetreten ist.
  • Die Staatsregierung steht deshalb in der Pflicht, das vorliegende Material der Sicherheitsbehörden im Bund und in Bayern gründlich im Hinblick auf die rechtlichen Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren zu prüfen und sich im Bundesrat an der Vorbereitung eines Verbotsantrags – der bereits von den Ländern Bremen und Hamburg angekündigt wurde – aktiv und konstruktiv zu beteiligen.
  • Die besonders radikal auftretende bayerische AfD liefert umfangreiches Material für einen solchen Verbotsantrag:
  • Die bayerische AfD hat als erster Landesverband die von dem Rechtsextremisten Martin Sellner propagierte massenhafte Deportation von Menschen mit Migrationshintergrund in Form einer einstimmig beschlossenen Bayerischen Resolution zur Remigration als offizielles Parteiprogramm übernommen.
  • Trotz hoher verfassungsrechtlicher Hürden werden sogar zwei Landtagsabgeordnete der AfD durch den Verfassungsschutz beobachtet. Die bayerischen Sicherheitsbehörden müssen deshalb ihre Erkenntnisse in eine Materialsammlung einfließen lassen. Die Verteidigung der freiheitlichen Demokratie ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft und aller staatlichen Ebenen.