Demokratie | Gegen Rechts
Antisemitische Straftaten bleiben auf erschreckend hohem Niveau
26. Mai 2026
Grünen-Anfrage zeigt Ausmaß
Aus der Antwort auf eine aktuelle Anfrage der Landtags-Grünen zu antisemitischen Straf- und Gewalttaten in Bayern geht hervor:
- Die Zahl antisemitischer Straftaten bleibt in Bayern auf erschreckend hohem Niveau: 543 Delikte waren es im Jahr 2025. Noch nie wurden so viele antisemitische Straftaten erfasst wie in den vergangenen drei Jahren.
- Seit 2022 ist die Zahl antisemitischer Straftaten um rund zwei Drittel gestiegen.
- 2025 wurden 14 antisemitische Gewalttaten registriert, darunter vor allem Körperverletzungsdelikte sowie ein antisemitisch motivierter Mordversuch.
- Die Mehrheit antisemitischer Straftaten ist weiterhin politisch rechts motiviert (56 Prozent).
Statement Cemal Bozoğlu, Sprecher für Strategien gegen Rechtsextremismus:
„Wenn antisemitische Straftaten über Jahre auf Höchstniveau bleiben, ist das kein Ausreißer mehr, sondern ein strukturelles Problem. Wo jüdisches Leben nicht sicher ist, versagt ein Staat bei einer seiner Kernaufgaben. Wir sagen deshalb klar: Der Schutz von Jüdinnen und Juden muss als Staatsziel in die bayerische Verfassung aufgenommen werden. Es braucht konsequentere Strafverfolgung, echten Schutz für Synagogen und eine stärkere Bildungs- und Erinnerungsarbeit. Antisemitismus bedroht unsere freie Gesellschaft in ihrem Kern.“
Die Landtags-Grünen fordern daher:
- den Schutz jüdischen Lebens und jüdischer Kultur als Staatsziel in die bayerische Verfassung aufzunehmen,
- antisemitische Straf- und Gewalttaten mit allen Mitteln des Rechtsstaats konsequenter zu erfassen, zu verfolgen und zu ahnden,
- Synagogen und andere jüdische Einrichtungen technisch und personell stärker zu schützen,
- die historisch-politische Bildungsarbeit und die Vermittlung demokratischer Werte an Schulen intensiver zu unterstützen,
- zivilgesellschaftliches Engagement gegen Antisemitismus umfassend zu fördern sowie
- die bayerische Erinnerungskultur weiter auszubauen, unter anderem durch Gedenkstätten und zivilgesellschaftliche Bildungsträger.
Weitere zentrale Erkenntnisse aus der Anfrage:
- Während die Gesamtzahl (rechter) antisemitischer Straftaten steigt, werden sie immer seltener als extremistisch eingestuft.*
- 77 Prozent der Tatverdächtigen besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft. Die pauschale Behauptung eines „importierten Antisemitismus” greift daher deutlich zu kurz.
Die Erkenntnisse im Detail:
- 2025 wurden in Bayern 543 antisemitische Straftaten registriert. Damit bleibt die Zahl auf einem ähnlich hohen Niveau wie in den Vorjahren (2024: 579; 2023: 589). Noch nie wurden in Bayern so viele antisemitische Delikte registriert wie in den vergangenen drei Jahren.
- Im Jahr 2022 (vor dem Terrorüberfall der Hamas) lag diese Zahl noch bei 358. Seither ist also ein Anstieg um rund zwei Drittel zu verzeichnen.
- 2025 wurden in Bayern 14 antisemitische Gewalttaten registriert. Dabei handelt es sich überwiegend um Fälle von (gefährlicher) Körperverletzung, aber auch um einen versuchten Mord.
- Auch 2025 stammt die Mehrheit der antisemitischen Straftaten (56 Prozent bzw. 306 Delikte) aus dem politisch rechten Bereich.
- Stark gestiegen ist der Anteil der antisemitischen Straftaten, die dem Bereich „ausländische Ideologie“ zugeordnet werden (2025: 142; 2024: 106; 2023: 52).**
- Es konnten 357 Täterinnen und Täter ermittelt werden. Die Aufklärungsquote liegt bei 57 Prozent. Die meisten Tatverdächtigen waren Männer (313 oder 88 Prozent) und besaßen die deutsche Staatsbürgerschaft (276 oder 77 Prozent).
- Insgesamt waren im Jahr 2025 906 Verfahren wegen antisemitischen Straftaten bei bayerischen Staatsanwaltschaften anhängig. 474 Verfahren endeten aus unterschiedlichen Gründen mit einer Einstellung. In 203 Fällen kam es zu einer Verurteilung, meist (159 Fälle) wurde eine Geldstrafe verhängt. Nur 18 Verfahren endeten mit einer Freiheits- oder Jugendstrafe.
Hintergrund:
* Während die Fallzahlen steigen, sinkt die Zahl der als extremistisch eingestuften Delikte deutlich (2021: 403 Delikte bzw. 79 Prozent; 2025: 218 Delikte bzw. 40 Prozent). Um diese gegenläufigen Trends zu verstehen, sollten die Bewertungskriterien der bayerischen Anwendung des sog. “Extremismus-Merkers” öffentlich zugänglich gemacht werden. Eine transparente und bundesweit einheitliche Anwendung ist wichtig, um Vergleichbarkeit und Vertrauen zu schaffen.
** Hier gilt es zu berücksichtigen: Es besteht das Risiko, dass auch solche antisemitischen Straftaten unter die Kategorie “ausländische Ideologie” gefasst werden, die zwar von Täterinnen und Tätern mit nicht-deutscher Staatsbürgerschaft begangen werden, denen aber andere (bspw. rechte) Ideologien zugrunde liegen.