Demokratie | Gegen Rechts

AfD scheitert vor Bayerischem Verwaltungsgerichtshof

17. Juni 2026

Verbotsverfahren jetzt prüfen

Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD in Bayern weiter beobachten – die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, keine Berufung zuzulassen, kommentiert Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende der Landtags-Grünen:

„Wieder scheitert die AfD vor Gericht: Der Verfassungsschutz darf die bayerische AfD beobachten, denn es gibt gewichtige Hinweise auf verfassungsfeindliche Bestrebungen. Wer unsere Demokratie angreift, Menschen gegeneinander ausspielt und demokratische Grundwerte infrage stellt, muss damit rechnen, dass der Rechtsstaat genau hinschaut. Die AfD hat sich in den vergangenen Jahren in Bayern kontinuierlich radikalisiert. Die vielen Erkenntnisse und Gerichtsurteile verlangen Konsequenzen. Deshalb muss ein AfD-Verbotsverfahren jetzt ernsthaft geprüft werden. Unsere Demokratie muss sich gegen ihre Feinde schützen können.“