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Gläsernes Parlament

Landtags-Grüne legen Gesetzentwürfe für echte Transparenz in der Politik vor

26. März 2021

Momentan erlebt unser Land die Korruptions-Affäre der Union, bei der es unter anderem um die Maskenbeschaffung geht und bei der durch die Verquickung von privaten Interessen mit der Wahrnehmung politischer Aufgaben bis hin zu möglicher Korruption Vertrauen verspielt wird. Sich an der Not aller zu bereichern, ist verwerflich und zeigt, dass in dieser Parteienfamilie bei mehreren keinerlei Anstand vorhanden ist. Die Vielzahl und das Ausmaß an Affären offenbart ein Politikversagen in der CSU (und ihrer Schwesterpartei CDU), die offensichtlich ein Haltungsproblem haben. Wir fordern schnelle und umfassende Aufklärung der Vorgänge.
Seit unserer Gründung machen wir uns als Grüne für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Politik stark. Die Vorgänge bei der Union zeigen, dass wir endlich klare Regeln brauchen und Schlupflöcher gestopft werden müssen.
Mit unserer Initiative für ein gläsernes Parlament liegen dem Bayerischen Landtag nun umfangreiche Reformvorschläge vor:

Aufklärung der Vorwürfe im Bestechungs- und Maskenskandal

Wir fordern die vollständige und umfängliche Aufklärung aller im Raum stehenden Vorwürfe. Deswegen fordern wir das bayerische Ministerium für Gesundheit und Pflege auf, den Beschaffungsvertrag, den Alfred Sauter formuliert hat, zu veröffentlichen, sowie die Namen aller Abgeordneten öffentlich zu machen, die seit März 2020 im Zusammenhang mit der Beschaffung von Schutzmaterial oder weiteren pandemierelevanten Gütern gegenüber dem Ministerium in Erscheinung getreten sind und was daraus folgte. Die genannten Abgeordneten müssen anschließend öffentlich machen, ob und in welchem Umgang eine “Entschädigung”, Provision oder Vermittlungsgebühr erfolgte. Im Falle abgeschlossener Geschäfte von Staats-ministerien über pandemierelevante Güter eine Liste der beauftragten Firmen vorzulegen, der Gesundheitsminister muss schnellstmöglich dazu im Gesundheits-ausschuss Stellung beziehen. Die Aufklärung darf aber bei Verträgen rund um die Beschaffung von Schutzausrüstung nicht enden. Um das Vertrauen in die Politik wiederherzustellen, sind sowohl die CSU wie auch die Staatsregierung aufgefordert vergangene Geschäfte auf den Prüfstand zu stellen. Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Nebentätigkeiten oder Empfehlungen von Abgeordneten müssen lückenlos aufgeklärt werden. Hierzu haben wir mit einem umfangreichen Paket von schriftlichen Anfragen bei der Staatsregierung detaillierte Aufklärung verlangt. Das Finanzministerium hat auf diese Anfragen mit dem Antrag auf Fristverlängerung bis zum 02. August beantragt. Wir werten eine 5-monatige Bearbeitungsfrist als Versuch die Aufklärung auf die lange Bank zu schieben. Wer von Transparenz spricht, macht sich unglaubwürdig, wenn er sie nicht liefert.

Wie schaffen wir ein Gläsernes Parlament?

Seit unserer Gründung machen wir uns als Grüne für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit stark. Auch im Bayerischen Landtag haben wir schon mehrfach konkrete Vorschläge auf den Tisch gelegt. Bisher sind die immer an der Verweigerungshaltung der CSU gescheitert. Wir erwarten Zustimmung zu unseren vorgelegten Gesetzentwürfen:

1. Gesetzentwurf für ein Bayerisches Lobbyregister und den legislativen Fußabdruck (18/12343) (im Verfahren):

  • Einführung eines verbindlichen Lobbyregisters, in dem sich alle Interessenvertreter*innen registrieren müssen, bevor sie Zugang zu Landtag und Ministerien erhalten. Genannt werden alle Auftraggebenden und detaillierte Informationen zu dahinterstehenden finanziellen Strukturen
  • Einführung des legislativen Fußabdrucks, bei dem die Beiträge von Interessenvertreter*innen an Rechtssetzungsvorhaben und anderen Projekten genau kenntlich und der Bevölkerung zugänglich gemacht werden müssen
  • Einführung einer oder eines Landesbeauftragten für politische Interessenvertretung, die das Register führt und die Einhaltung aller Regeln unabhängig überwacht.

2. Gesetzentwurf zur Einführung der Karenzzeit bei Regierungsmitgliedern (neu):

  • Während einer Karenzzeit von drei Jahren wird die Aufnahme neuer Tätigkeiten für Minister*innen und Staatssekretär*innen genehmigungspflichtig.
  • Bei Interessenkollisionen ist die Genehmigung zu versagen. Diese Versagung ist zwingend dann auszusprechen, wenn die Tätigkeit im selben Verantwortungsbereich stattfinden soll, auf den sich die vorherige Tätigkeit in der Regierung erstreckt hat.
  • Die Staatsregierung entscheidet nicht allein über eine Versagung der Genehmigung, sondern auf der Grundlage der Stellungnahme eines beratenden Gremiums. Dieses Gremium besteht aus fünf interdisziplinären Personen, die auf Vorschlag der Fraktionen vom Landtag gewählt werden.
  • Verstöße gegen die Anzeigepflicht oder die Genehmigungsuntersagung sind sanktionsbewehrt.

3. Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetenrechts – hier: Nebentätigkeiten (neu):

Derzeit sind die Regeln für Nebentätigkeiten der Abgeordneten in drei unterschiedlichen Rechtsvorschriften (Abgeordnetengesetz, Verhaltensregeln und Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln) verstreut. Die Regeln werden ab jetzt klar und übersichtlich zentral im Abgeordnetengesetz zu finden sein. Ausnahmen und Schlupflöcher werden beseitigt. Wir wollen eine Reform:

  • Verbot bezahlter Lobbyvertretung durch Abgeordnete. Mitglieder des Landtags dürfen kein Geld von Dritten dafür annehmen, dass sie politische Interessen-vertretung betreiben oder Kontakte in Ministerien und Regierungen herstellen.
  • Offenlegungspflicht für Nebeneinkünfte ab dem ersten Euro und Nennung der Vertragspartner*innen. Eine Verschleierung der tatsächlichen Höhe der Nebenverdienste durch Umwandlung in nach oben gedeckelte Stufenangaben – wie bisher der Fall – wird beendet.
     
  • Offenlegungspflicht von Beteiligungen an Kapital- und Personen-gesellschaften bereits ab drei Prozent der Beteiligungsquote. Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft sind anzuzeigen. Eine entscheidende Regelung ist, dass wenn der Zweck der Kapital- oder Personengesellschaft die Beteiligung an anderen Kapital- oder Personengesellschaften ist, auch diese Gesellschaften der Anzeigepflicht unterliegen. Somit sollen insbesondere Briefkastenfirmen, Treuhandsysteme und die Verschleierung von Geldflüssen über Tochterfirmen ins Off-Shore-Geschäft transparent werden.
  • Sofortige Offenlegungspflicht von Aktienoptionen, die durch Dritte gewährt werden.
     
  • Spendenannahme durch Abgeordnete ist unzulässig.
     
  • Das "Anwaltsprivileg" wird aufgebrochen.
    -    Wer als Berufsgeheimnisträger*in keine Auskunft über den Namen seiner Vertragspartner*innen geben darf, muss mindestens deren Branche bezeichnen.
    -    Wer als Mitglied des Landtags für oder gegen den Freistaat Bayern auftritt oder mit ihm Rechtsgeschäfte abschließt, hat dies unverzüglich offenzulegen, um Interessenkollisionen auszuschließen.
    -    Anwält*innen müssen die vorgenannten Vorgänge auch dann offenlegen, wenn sie nicht selbst das Mandat übernehmen, aber im Kanzeleiverbund.
    -    Beispiel Alfred Sauter: Er hätte sofort anzeigen und auf Homepage des Landtags veröffentlichen müssen, dass er für Firma aus Schutzausrüstungsbranche Mandat gegenüber Gesundheitsministerium in Höhe von X Millionen Euro wahrnimmt (hier wahrscheinlich aber ohnehin unzulässige Tätigkeit, weil wohl lediglich Schutzgeschäft für Lobbytätigkeit oder Korruption)
     
  • Die Abschöpfung von Vermögensvorteilen aus unzulässig erlangten Geldern kann der Landtag für die letzten zehn Jahre vornehmen.
     
  • Es wird ein verbindlicher und Sanktionsmechanismus für Verstöße gegen die Regelungen eingeführt.