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Bürgerenergie, starke Kommunen, Hochwasserschutz, gesundes Schulessen und moderner Staat
08. Dezember 2025
Fünf Grüne Gesetzesentwürfe im Plenum
Mehr Mitsprache beim Ausbau erneuerbarer Energien, mehr finanzielle Freiheit für Bayerns Kommunen, konsequenter Hochwasserschutz, gesundes Schulessen und eine moderne Demokratie: In dieser Woche stehen fünf zentrale Gesetzentwürfe der Landtags-Grünen in der zweiten Lesung im Plenum.
Im Plenum behandelt werden:
Dienstag, 9.12.:
• Bayerisches Bürgerenergie-Beteiligungsgesetz
Mittwoch, 10.12.:
• Änderung des Kommunalabgabengesetzes
• Änderung der Bayerischen Bauordnung: Hochwasserschutz
• Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungs- und Finanzausgleichsgesetzes: beitragsfreies Schulmittagessen
• Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern: Streichung der Altersgrenze für das Amt der Ministerpräsidentin bzw. des Ministerpräsidenten
Energie: Faire Beteiligung statt Söder-Wortbruch
Während CSU und Freie Wähler die ursprünglich angekündigte verpflichtende finanzielle Bürgerbeteiligung komplett aus ihrem Gesetz gestrichen haben – entgegen den öffentlichen Versprechen von Ministerpräsident Söder – legen die Grünen ein wirksames Modell vor.
„Wer vor Ort Energie erzeugt, soll auch vor Ort profitieren. Dass die Staatsregierung erst Bürgerbeteiligung verspricht und dann das Gegenteil beschließt, ist fatal für die Akzeptanz,“ sagt Martin Stümpfig, Sprecher für Energie. „Unser Gesetz schafft echte Teilhabe statt Mini-Zahlungen, die ohnehin schon nach EEG fällig sind.“
Der Grüne Entwurf verpflichtet Projektierer zu echten Beteiligungsangeboten, stärkt die Verhandlungsposition der Kommunen und sieht eine Ersatzbeteiligung vor – inklusive finanzieller Beteiligung für Bürger*innen via Nachrangdarlehen. CSU und FW hingegen lassen nur eine pauschale Zahlung zu, die es praktisch bereits gibt.
Kommunen stärken: Mehr Steuerautonomie und faire Gästebeiträge
Die Grüne Änderung des Kommunalabgabengesetzes bringt Bayerns Kommunen neue Gestaltungsmöglichkeiten. Der Gesetzentwurf hebt unnötige Hürden für örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern auf und schafft erstmals die Möglichkeit, Gästebeiträge auch außerhalb von Kurorten zu erheben.
„Kommunen wissen selbst am besten, was vor Ort gebraucht wird. Mit unserem Gesetz geben wir ihnen endlich wieder echte Entscheidungsfreiheit – statt Bevormundung durch die Staatsregierung“, betont Andreas Birzele, Sprecher für Kommunales.
Hochwasserschutz: Konsequenter vorbeugender Schutz statt Ausnahme-Praxis
Der Gesetzentwurf zur Änderung der Bayerischen Bauordnung stärkt den Schutz vor Überschwemmungen und stoppt die bisherige massenhafte Ausnahmepraxis in festgesetzten Überschwemmungsgebieten.
„Die Klimakrise macht Hochwasserereignisse häufiger und heftiger. Wir müssen endlich konsequent vorbeugen, statt immer nur die Schäden aufzuräumen“, sagt Ursula Sowa, Sprecherin für Bauen. „Mit klaren Regeln und dem Umweltatlas Bayern als verbindlichem Planungsinstrument schaffen wir Transparenz, Sicherheit und echten Schutz für Mensch und Infrastruktur.“
Der Entwurf begrenzt Neubauten in gefährdeten Gebieten, integriert Hochwasserschutz in die bauaufsichtlichen Anforderungen und orientiert sich an der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie.
Schule & Gesundheit: Beitragsfreies, gesundes Mittagessen für alle Grund- und Förderschüler*innen
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Schulfinanzierungs- und Finanzausgleichsgesetzes führt ein kostenloses Mittagessen ein – gesund, nachhaltig und nach DGE-Standards.
„Gutes Essen macht Kinder stark – für den Schulalltag und fürs Leben. Es darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen, ob Kinder ein gesundes Mittagessen bekommen“, sagt Laura Weber, Sprecherin für Verbraucherschutz. „Mit unserem Gesetz schaffen wir faire Chancen und fördern gleichzeitig regionale, ökologische Landwirtschaft.“
Der Entwurf sieht bioregionale Standards, Qualitätskontrollen und eine vollständige Kostenübernahme durch den Freistaat vor.
Demokratische Modernisierung: Altersgrenze für das Ministerpräsidentenamt streichen
Der Gesetzentwurf zur Änderung der Bayerischen Verfassung hebt die historische Altersgrenze von 40 Jahren für das Amt der Ministerpräsidentin bzw. des Ministerpräsidenten auf.
„Gute Politik ist keine Frage des Alters. Wenn man in Bayern wählen darf, soll man auch als Regierungschefin oder Regierungschef wählbar sein – wie es im Bund und in vielen anderen Ländern selbstverständlich ist“, sagt Toni Schuberl, Sprecher für Rechtspolitik. „Wir öffnen Türen für eine moderne, vielfältige politische Kultur.“
Mit gleich fünf Gesetzentwürfen zielen die Landtags-Grünen auf mehr Beteiligung, mehr kommunale Freiheit, mehr Sicherheit, bessere Bildungschancen – und einen modernen, offenen Staat.