Energie | Klima
Forschungsreaktor weiterhin hochangereichert betrieben
09. April 2026
Forschungsreaktor Garching: Staatsregierung verschleppt weiterhin Umrüstung
Seit über 20 Jahren wird die Umrüstung des Forschungsreaktors FRM II in Garching versprochen – passiert ist immer noch nichts. Der Reaktor wird weiterhin mit hochangereichertem Uran betrieben, das auch für Atomwaffen verwendet werden kann und bei diesem Anreicherungsgrad als atomwaffenfähig bezeichnet wird. Dieses hochangereicherte Uran liegt in einer Metallverbindung vor und kann nicht direkt als Atomwaffe verwendet werden, sondern verlangt – überschaubare – Weiterbehandlung. Kernpunkt ist und bleibt allerdings das internationale Bestreben, die Verbreitung zu unterbinden.
Im konkreten Fall von Garching gibt es seit Langem klare Vereinbarungen (siehe Chronologie unten): Bereits 2001 wurde festgelegt, den Reaktor nach Inbetriebnahme auf deutlich sichereres, niedrig angereichertes Uran umzurüsten. Mehrere Fristen sind seitdem verstrichen – ohne Konsequenzen. Auch die jüngste Vereinbarung aus dem Jahr 2020 wurde nicht eingehalten: Ein vollständiger Genehmigungsantrag für die Umrüstung hätte bis Ende 2025 vorliegen sollen. Das ist bis heute nicht der Fall.
Zwei aktuelle Anfragen (Anhang) der Landtags-Grünen zeigen: Die Staatsregierung bleibt vage, nennt keine belastbaren Zeitpläne und verweist erneut auf „technische Herausforderungen“. Damit setzt sie die jahrelange Verzögerungstaktik fort.
Unsere Forderung
Die Staatsregierung muss endlich Konsequenzen ziehen. Der Forschungsreaktor FRM II darf nicht weiter mit gefährlichem, hoch angereichertem Uran betrieben werden. Er sollte erst wieder in Betrieb gehen dürfen, wenn Brennelemente mit einer Uran-Anreicherung von höchstens 50 Prozent zur Verfügung stehen (wie es eine Bestimmung aus dem Jahr 2003 bereits vorsieht). Zudem verdient die Bevölkerung volle Transparenz über den aktuellen Stand der Umrüstung und die Gründe für die anhaltenden Verzögerungen.
Statement Martin Stümpfig, Sprecher für Energie:
„Seit über zwei Jahrzehnten erleben wir beim FRM II dasselbe Muster: Ankündigungen, Fristen – und am Ende passiert nichts. Während international alles darangesetzt wird, hoch angereichertes Uran aus dem zivilen Bereich zu verbannen, hält Bayern unbeirrt an einem veralteten und riskanten Betrieb fest. Dass im Jahr 2026 noch immer keine vollständigen Unterlagen für die Umrüstung vorliegen, ist kein technisches Problem mehr, sondern ein politisches Versagen. Die Staatsregierung duckt sich weg, bleibt konkrete Antworten schuldig und nimmt damit bewusst weitere Verzögerungen in Kauf!“
Hintergrund: Chronik einer verschleppten Umrüstung
März/April 1986: Bayern meldet den FRM II für den Hochschulneubau an, Bundesforschungsministerium bewilligt Millionen für den Kompaktkern mit HEU (hoch angereichertes Uran)
1987/1988: Auswärtiges Amt protestiert gegen den geplanten HEU-Einsatz
1990: Öffentliche Kritik am HEU-Brennstoff, erste öffentliche 0Informationsveranstaltung der Grünen in Garching
1991: Studierende, Professoren und MitarbeiterInnen von TUM und LMU veröffentlichen Denkschrift „Alternativen zum FRM II“
Oktober 1992: „Schumer Amendment“, USA liefern nur noch HEU an bestehende und umrüstungswillige Forschungsreaktoren
April 1994: TU-Physiker verhandeln mit Moskau über HEU-Lieferungen
Mai 1994: US-Botschaft stellt klar, dass die USA kein HEU für FRM II liefern werden
November 1995: Hearing der Grünen Bundestagsfraktion zum FRM II in Bonn,
Juni 1998: Außenminister Kinkel unterzeichnet deutsch-russisches HEU-Lieferabkommen
Juni 1999: Abschlussbericht einer Expertenkommission unter Leitung von Forschungsstaatssekretär Wolf-Michael Catenhusen: „Die Umrüstung des FRM-II auf den Einsatz von LEU-Brennstoff vor seiner Fertigstellung ist eine proliferationspolitisch sinnvolle und technisch realisierbare Option.“
Oktober 2001: Vereinbarung von Bund und Bayern: Inbetriebnahme mit HEU und Umrüstung auf MEU (<50%) bis spätestens 2011
Mai/Juni 2001: Erteilung der 3. Teilerrichtungsgenehmigung für den FRM II mit einer Regelung der Umrüstung bis 2010 Unterzeichnung der Umrüstungsvereinbarung vom Oktober 2001
2010: Die Umrüstung ist auch nicht ansatzweise erfolgt. Neue Vereinbarung zwischen Bayern und Bund; Bayern verpflichtet sich bis spätestens 31.12.2018 umzurüsten.
Dezember 2018: Die Umrüstung ist auch nicht ansatzweise erfolgt. Zunächst keine Konsequenzen.
Juli 2019: Rechtsgutachten von RA Cornelia Ziehm im Auftrag der Grünen Landtagsfraktion, Bund Naturschutz, Umweltinstitut München und BI Garching weist auf Klagemöglichkeiten hin
Mai 2020: Bund Naturschutz reicht Klage ein, mit dem Ziel den Reaktor stillzulegen, weil die Umrüstung nicht erfolgt ist.
Dezember 2020: Neue Vereinbarung zwischen Bayern und Bund zur Umrüstung, Umrüstung erscheint beiden Parteien nun möglich: Brennstoffentscheidung bis 2023, bearbeitungsfähiger Genehmigungsantrag bis Ende 2025
Ende 2023: TU München verkündet Festlegung auf neuen Brennstoff: monolithisches Uran-Molybdän.
Juni 2025: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof weist die Klage des Bund Naturschutzes ab.
Dezember 2025: TU München stellt einen formalen Antrag auf Umrüstung des FRM II Außer dem Antrag werden jedoch keine Unterlagen eingereicht.
Februar 2026: Das Bayerische Wissenschaftsministerium sieht sich nicht in der Lage Auskunft zu geben, wann genehmigungsfähige Unterlagen eingereicht werden können.