Die Hälfte der Macht
Wie geht es nach den Verfassungsgerichtsurteilen in Brandenburg und Thüringen mit der Parität in den Parlamenten weiter?
Die Hälfte unserer Gesellschaft ist weiblich. Dennoch sind Frauen in Deutschland in Wirtschaft, Verwaltung und Politik weitgehend nur gering an der Macht beteiligt. Eine paritätische Besetzung unserer Parlamente auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene kommt zu langsam voran und ist an manchen Stellen sogar rückläufig. Nachdem allerdings die Paritätsgesetze in Brandenburg sowie in Thüringen von den entsprechenden Verfassungsgerichten gekippt wurden stellt sich erneut die Frage: Wie geht es mit der Parität weiter? Wir GRÜNE im Bayerischen Landtag wollen wissen, wie wir ein Paritätsgesetz in Bayern weiter vorantreiben können. Wie muss eine gesetzliche Grundlage für eine paritätische Besetzung von demokratischen Institutionen verfassungskonform ausgestaltet sein? Wie könnte das Ziel der Parität gegebenenfalls ohne gesetzliche Vorschriften erreicht werden? Zusammen mit ausgewählten Expertinnen suchen wir die Antworten auf diese Fragen.
Herzliche Einladung!
Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, Professorin für Öffentliches Recht, insb. Sozialrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht und Verwaltungswissenschaft an der Leibniz-Universität Hannover, Mitglied der Arbeitsgruppe zur Parität im Wahlrecht (Prof. Dr. Rita Süssmuth)
Dr. Sina Fontana, Akademische Rätin a.Z. an der Universität Göttingen und Vorsitzende der Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung, Deutscher Juristinnenbund
Prof. Dr. Silke Laskowski, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Kassel, Prozessvertreterin von der Landesregierung Thüringen in dem Verfahren um das Paritätsgesetz vor dem Landesverfassungsgericht Thüringen, Mitglied der Arbeitsgruppe zur Parität im Wahlrecht (Prof. Dr. Rita Süssmuth)
Christa Weigl-Schneider, Frauenrechtlerin, Rechtsanwältin, Präsidentin des Vereins Parité in den Parlamenten, Vorstandsmitglied des Stadtbunds Münchner Frauenverbände