Umwelt | Natur

Grundwasser in Gefahr – was taugt die Novelle des Bayerischen Wassergesetzes?

Anhörung u. a. auf Initiative der Landtags-Grünen am Dienstag, 2. Dezember 2025, im Umweltausschuss

01. Dezember 2025

Sachverständigenanhörung im Umweltausschuss

Wie gelingt ein Wassergesetz, das Bayerns Natur schützt und gleichzeitig eine sichere, gerechte Wasserversorgung für alle gewährleistet? Diese Frage steht im Zentrum der Sachverständigenanhörung zur Novelle des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG), die am Dienstag, 2. Dezember 2025, von 14:00 bis 17:00 Uhr im Konferenzsaal des Bayerischen Landtags u. a. auf Initiative der Landtags-Grünen stattfindet.  

 Patrick Friedl, Sprecher für Naturschutz und Klimaanpassung, betont: „Bayerns Wassergesetz muss Natur und Menschen schützen – nicht Partikularinteressen, wie es der aktuelle Gesetzentwurf der Staatsregierung tut.”  

Die Landtags-Grünen kritisieren insbesondere, dass Verbraucher*innen, kommunale Wasserversorger und Landwirt*innen ohne Mitgliedschaft in Wasser- und Bodenverbänden künftig den Wassercent zahlen müssen, während Mitglieder der neuen Bewässerungsverbände davon befreit werden. 

Statt all das umzusetzen, was dabei hilft, Wasser zu speichern, zu sparen und Boden und Landschaft vor dem Austrocknen zu bewahren, dürfte es künftig eher noch einfacher werden, Grundwasser für Bewässerung zu nutzen, warnt Patrick Friedl

„Unser Grundwasser bringt das ernsthaft in Gefahr. Wer natürlichen Wasserrückhalt, Moorschutz und nachhaltige Entnahmegrenzen ignoriert, schafft kein Zukunftsgesetz. Wir holen daher die fachliche Expertise ins Parlament, die die Staatsregierung bislang weitgehend außen vorgelassen hat.“

Im Fokus der Anhörung stehen daher ökologische, rechtliche und versorgungssichernde Auswirkungen des Gesetzentwurfs der Staatsregierung – unter anderem zum Umgang mit Grund- und Tiefengrundwasser, dem natürlichen Hochwasserschutz, der Rolle der Wasser- und Bodenverbände, der fairen Gestaltung des Wasserentnahmeentgelts sowie der Frage, warum zentrale Empfehlungen der „Expertenkommission Wasser“ im Entwurf der Staatsregierung kaum berücksichtigt wurden. Zudem sollen Lücken in der Datengrundlage geklärt werden: Bis heute gibt es keine flächendeckenden Messpflichten für Wasserentnahmen. 

Christian Hierneis, Sprecher für Umwelt, sagt: 
„Wasserpolitik braucht Zahlen statt Bauchgefühl. Uns fehlen verlässliche Daten darüber, wie viel Wasser wo entnommen wird. Ohne Messpflichten können wir weder Grundwasserschutz noch Entnahmeentgelte wissenschaftlich sauber steuern. Genau diese Lücken kann die Anhörung offenlegen und damit Raum für Korrekturen schaffen. Und ein Wassercent mit zu vielen Ausnahmen, wo manche zahlen müssen und manche nicht, macht keinen Sinn. Auch da erhoffen wir uns klare Aussagen in der Anhörung.“ 

Auch die Auswirkungen auf Kommunen, Landwirtschaft und Daseinsvorsorge werden in der Sachverständigenanhörung analysiert.  

Hinweise: 

Den Antrag zur Anhörung finden Sie hier: Antrag Anhörung zur Novelle Wassergesetzes