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Grüne Gesetze zu Informationsfreiheit und Wassergesetz

23. Juli 2025

Landtags-Grüne mit Gesetzentwürfen zu Informationsfreiheit und Trinkwasser sowie Flutkatastrophen im Plenum am 23.7

In der Plenarsitzung am Mittwoch, 23. Juli, bringen die Landtags-Grünen zwei Gesetzentwürfe ein, die zentrale Herausforderungen in Bayern betreffen:

1. Unser Bayerisches Transparenzgesetz zur Stärkung von Pressefreiheit und Rechten der Bürgerinnen und Bürger und

2. einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes, der den Freistaat endlich besser rüstet, um mit Hochwassergefahren und zunehmender Trockenheit infolge von Hitzewellen umzugehen.

Im Folgenden eine kurze Zusammenfassung inklusive einordnender Zitate:

1. Bayerisches Transparenzgesetz (BayTranspG)  

Laut Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD im Bund soll das Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene "reformiert" werden. Diese sogenannte Reform darf keinesfalls in einem Versuch münden, Transparenz abzubauen. Das wäre ein frontaler Angriff auf die Pressefreiheit und auf die demokratischen Rechte der Bürger*innen.

Wir Grüne unterstützen die Proteste von 41 zivilgesellschaftlichen Organisationen und senden mit unserem Gesetzentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz auf Landesebene – unserem Bayerischen Transparenzgesetz (Anhang) – ein klares Signal aus Bayern an Berlin: Es darf keinen Rückschritt bei der Pressefreiheit und den Bürgerrechten geben!

Die wichtigsten Gründe für ein Bayerisches Transparenzgesetz:

  • Stärkung der Pressefreiheit: Das Gesetz sorgt dafür, dass die Presse auf eine breite Datenbasis zugreifen kann, ohne dass staatliche Stellen diese Informationen filtern oder manipulieren. Dieser unabhängige Zugang zu Informationen stärkt die Fähigkeit der Medien, Missstände in der Politik oder Verwaltung aufzudecken. Der entscheidende Vorteil eines Informationsfreiheitsgesetzes gegenüber anderen Aufklärungsansprüchen: Die verantwortlichen Stellen müssen nicht nur allgemein Auskunft geben, sondern die Originaldokumente vorlegen.
  • Bekämpfung von Korruption: Wenn Entscheidungen und öffentliche Mittelverwendung transparent gemacht werden, wird es schwieriger, Korruption oder undurchsichtige Praktiken in der Verwaltung oder Politik zu verstecken.
  • Vermeidung von Machtmissbrauch: Mehr Transparenz trägt dazu bei, dass die verantwortlichen Stellen keine willkürlichen Entscheidungen treffen, weil diese überprüft werden können. Unser Gesetz, das den Zugang zu wichtigen Verwaltungsinformationen ermöglicht, schützt vor Missbrauch von Macht und Ressourcen.
  • Förderung von Bürgerbeteiligung und -engagement: Bürger*innen können besser in den politischen Diskurs eingreifen und sich engagieren. Dies führt zu einer aktiveren Zivilgesellschaft und stärkt die demokratische Basis unseres Zusammenlebens. Zudem ist es ein strategisches Werkzeug gegen Informationsvakuum und Verschwörungsnarrative.
  • Internationale Standards: Informationsfreiheits- und Transparenzgesetze sind in vielen Ländern längst eine Selbstverständlichkeit. Bayern darf nicht länger Schlusslicht in Deutschland bleiben

Die wichtigsten Inhalte des Grünen-Gesetzentwurfs:

  • Bayerns Bürgerinnen und Bürger erhalten erstmals einen echten Anspruch auf Information gegenüber Staat und Kommunen! Die Vorgaben des Daten- und Geheimschutzes bleiben dabei aber stets gewahrt.
  • Presse und Öffentlichkeit erhalten ein neues, scharfes Schwert für die Kontrolle der Staatsregierung: Wir erleichtern Journalistinnen und Journalisten die Beschaffung von Informationen, um Entscheidungen zu hinterfragen, Skandale aufzudecken und letztlich die Rechtsstaatlichkeit zu stärken. Auch bürgerschaftlich organisierte Plattformen können leichter an staatliche Informationen gelangen.
  • Es bringt Entbürokratisierung und Transparenz. Denn klar definierte Bereiche der Verwaltung sollen (nach Hamburger Vorbild) grundsätzlich transparent gemacht werden. Für staatliche Stellen gilt eine proaktive und digitale Veröffentlichungspflicht, z. B. auf einem Transparenzportal. Damit entfallen aufwändige Antragstellungen. Das betrifft zum Beispiel: Tagesordnungen, Protokolle, Gutachten und Studien sowie Gerichtsentscheidungen.
  • Digitalisierung der Verwaltung: Die von der Veröffentlichungspflicht betroffenen Daten müssen in elektronischer Form und maschinell durchsuchbar im Internet veröffentlicht werden. So stellen wir eine barrierefreie Verwertbarkeit für alle sicher. Dazu kommt: Digitale Tools und Informationskommunikation schaffen mehr Transparenz zwischen Bürger*innen und Staat. Das wiederum erzeugt Vertrauen und ist Grundlage für eine resiliente Gesellschaft gegen Desinformation und Informationsmanipulation.

Statements:

Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende der Landtags-Grünen:

“Der Staat darf kein Elfenbeinturm sein, der sich gegen seine Bürgerinnen und Bürger abschottet. Dass eine angehende Regierung einen Angriff auf das Informationsfreiheitsgesetz auch nur angedeutet hat, ist ein grober Fehler und zerbricht Vertrauen. Union und SPD müssen diesen Scherbenhaufen nun schleunigst aufkehren. In Zeiten, in denen viele mit Frust auf die Politik blicken, braucht es mehr Transparenz, nicht weniger. Bayern kann mit einem eigenen Gesetz jetzt ein starkes Signal setzen und sich bei der Informationsfreiheit vom Schlusslicht an die Spitze katapultieren. Das ist im Jahr 2025 mehr als nötig.”

Florian Siekmann, Sprecher für Inneres der Landtags-Grünen:

“Unser Bayerisches Transparenzgesetz ist ein echter Demokratie-Booster. Es erlaubt den Menschen im Freistaat, das Handeln der Regierung zu hinterfragen und den Staat wirkungsvoll zu kontrollieren, ohne dass sie von Behörden abgewiesen werden oder die mühsame Suche nach Auskunftsrechten frustriert aufgeben. Nach Jahrzehnten voller CSU-Skandale ist das ein Novum und bringt endlich bitter nötige Transparenz. Und es ist eine Win-win-Situation, denn das Gesetz treibt die Digitalisierung des Staates voran und stärkt gleichzeitig das Vertrauen in den Staat. Der CSU muss klar sein: Wenn sie Angst vor Transparenz hat, hat sie auch Angst vor unseren bayerischen Bürgerinnen und Bürgern. Und sie spielt jenen rechten Kräften in die Karten, die das demokratische System ohnehin ablehnen und überwinden wollen.”

Weitere wichtige Aspekte zum Gesetzentwurf:

Warum braucht Bayern eine eigene Version des Informationsfreiheitsgesetzes?

Informationsfreiheit bedeutet das Recht der Bürgerinnen und Bürger, Zugang zu amtlichen Informationen und Dokumenten von staatlichen und kommunalen Behörden zu erhalten, um Transparenz und öffentliche Kontrolle zu gewährleisten. Das ist unverzichtbar in diesen Zeiten, in denen Fake News, Desinformation und Informationsmanipulation alltäglich sind. Wir müssen Pressefreiheit und staatliche Transparenz fördern und stützen.

Dazu kommt: In Bayern gibt es im Gegensatz zu 14 anderen Bundesländern und zu vielen EU-Staaten kein Informationsfreiheitsgesetz auf Landesebene. Trotz zahlreicher parlamentarischer Vorstöße seit 2001, u. a. auch der mitregierenden Freien Wähler, blockiert die CSU ein solches Gesetz.

Transparenz und öffentliche Kontrolle sind deshalb in Bayern erheblich eingeschränkt. Die Auskunftsrechte sind schwer auffindbar und für Laien oft unzugänglich. Behörden haben viele Möglichkeiten, Anfragen bei vermeintlich fehlendem "berechtigten Interesse" abzulehnen. Daher ist auch der häufige Verweis der CSU auf Art. 39 des Datenschutzgesetzes zu allgemeinen Auskunftsrechten nur ein billiger Trick, um abzulenken. Echte Informationsfreiheit sieht anders aus -> Mit einem Bayerischen Transparenzgesetz müssen Behörden künftig begründen, warum Informationen nicht herausgegeben werden. Zudem stärkt es nicht nur die demokratische Teilhabe, sondern trägt auch dazu bei, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die politischen Institutionen zu erhöhen. Und es leistet einen wichtigen Beitrag zu Entbürokratisierung und Digitalisierung.

Hintergrund:

Welche Erfolge haben Informationsfreiheitsgesetze bisher gebracht?

Durch Anfragen, die sich auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf Bundesebene oder seine vielen Geschwister in den Ländern beziehen, wurden bereits zahlreiche Skandale und Verfilzungen der Politik aufgedeckt.

Ausgewählte Beispiele:

1. Pkw-Maut-Skandal von Andreas Scheuer:

Durch IFG-Anfragen wurde aufgedeckt, dass der frühere Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) bereits Verträge zur Einführung der Pkw-Maut unterzeichnet hatte, bevor der Europäische Gerichtshof das Projekt genehmigte. Details von Scheuers geheimen Verträgen mit den Mautbetreiberfirmen kamen erst durch eine IFG-Anfrage des Portals fragdenstaat.de ans Licht.  

2. Masken-Deals von Jens Spahn/Andrea Tandler: 

Recherchen, die auf IFG-Anfragen basierten, enthüllten, dass der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in fragwürdige Masken-Deals verwickelt war, die zu überhöhten Preisen und möglichen Interessenkonflikten führten. Das Gesundheitsministerium musste Teile der Kommunikation zwischen Jens Spahn und Andrea Tandler zur Maskenbeschaffung offenlegen.

Auch der Untersuchungsausschuss in Bayern hat von der Informationsfreiheit profitiert. Durch eine IFG-Anfrage in NRW wurde die dortige E-Mail-Kommunikation mit Andrea Tandler offengelegt. Diese enthielt auch Hinweise auf die Verhandlungen mit dem bayerischen Gesundheitsministerium, die in den vorgelegten bayerischen Akten jedoch fehlten. Das bayerische Gesundheitsministerium musste nach einer Intervention des stv. Ausschussvorsitzenden Florian Siekmann diese Akten nachliefern.

3. Glyphosat-Gutachten Julia Klöckner:

Das Glyphosat-Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) wurde nach einer IFG-Anfrage veröffentlicht und offenbarte, dass wesentliche Teile des Berichts zur Gefährlichkeit des Pflanzenschutzmittels direkt von der Industrie übernommen wurden. Die Dokumente zeigen den erheblichen Einfluss der Industrie auf staatliche Behörden. Julia Klöckner (CDU), damals Bundeslandwirtschaftsministerin, geriet in die Kritik, da das BfR ihrem Ministerium unterstand. Der Versuch des BfR, die Veröffentlichung mit Verweis auf das Urheberrecht zu verhindern, scheiterte vor Gericht.

2. Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes

Was ist das Problem?

In Bayern vergeht kaum mehr ein Jahr ohne Fluten: 2016 traf es Südostbayern, 2019 zahlreiche Gebiete, 2021 den Süden des Freistaats, 2023 stiegen die Pegel von Isar, Donau und Inn gefährlich an. Dazu kommen immer wieder Hitzewellen und Trockenheit, die sich negativ auf den Grundwasserspiegel und die Böden auswirken. Auf all diese Herausforderungen hat die Staatsregierung den Freistaat bisher nur unzureichend vorbereitet. Daher bringen die Landtags-Grünen einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes ins Plenum.

Die wichtigsten Inhalte des Grünen-Gesetzentwurfs:

  • Dem Schutz vor Hochwasser und Sturzfluten und dem Schutz des Grundwassers soll ein überragendes öffentliches Interesse und damit bei planerischen Abwägungen mehr Gewicht gegeben werden. Dabei soll sowohl beim Hochwasserschutz als auch beim Grundwasserschutz ökologischen Maßnahmen der Vorrang eingeräumt werden.
  • Wir wollen Überschwemmungsgebiete den tatsächlichen Gegebenheiten anpassen und Hochwasserentstehungsgebiete, die Sturzflutrisiken bergen, ausweisen.
  • Der Schutz des Grundwassers, um dessen Nutzung in einigen Gegenden Bayerns bereits ein Kampf begonnen hat, muss verbessert werden. Unbelastetes Tiefengrundwasser soll zudem als Trinkwasserschatz für künftige Generationen möglichst geschont werden.
  • Wir brauchen einen anderen Umgang mit der Fläche. Wir wollen die Entwässerung und Austrocknung unserer Landschaften stoppen und das Regenwasser wieder in der Landschaft halten (Schwammlandschaften). Das schützt vor Hochwasser und Trockenheit gleichzeitig.
  • Wir wollen zur Sicherung unseres Grundwassers vor schädlichen Einträgen eine beschleunigte Ausweisung von mehr Trinkwasserschutzgebieten und ein Verbot von Pestiziden und Dünger am Ufer unserer Bäche und Flüsse.
  • Wir wollen endlich wissen, wer wo wie viel Grundwasser entnimmt, und das in digitalisierten und öffentlich zugänglichen elektronischen Wasserbüchern dokumentieren. Das ist gleichzeitig die Voraussetzung für die Einführung eines Wasserentnahmegelts („Wassercent“).
  • Wir wollen die Wasserverschwendung in unseren Bergen durch neue Beschneiungsanlagen beenden.

Statements:

Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende der Landtags-Grünen:

„Die verheerenden Bilder der Hochwasserkatastrophe im vergangenen Jahr haben wir wohl alle noch vor Augen. Die Warnsignale sind überdeutlich und die Staatsregierung darf sie nicht länger übersehen! Wir müssen das Land und seine Menschen vor den Folgen der Klimakrise und immer schlimmeren Hochwasserkatastrophen in Bayern schützen. Mit unserem Gesetzentwurf liefern wir das und noch mehr. Die Staatsregierung kann die Maßnahmen direkt umsetzen, sie liegen fertig auf dem Tisch!“

Christian Hierneis, Sprecher für Umwelt:

„Wir Grüne passen das bayerische Wassergesetz an die aktuellen Probleme und die Herausforderungen der Zukunft an. Denn wir stehen vor zwei gewaltigen Aufgaben: Einerseits geht es darum, die Menschen in Bayern besser und verlässlicher vor Hochwasserkatastrophen zu bewahren. Denn die Gefahr durch Hochwasser und Sturzfluten ist real und bedrohlich. Andererseits müssen wir auch sicherstellen, dass unser wichtigstes Lebensmittel, das Trinkwasser, auch künftig in ausreichender Menge zur Verfügung steht. Deshalb müssen wir unser Grundwasser besser schützen. Wasser ist Leben – wir müssen es bewahren. Wenn wir aber, so wie die Bayerische Staatsregierung, weiter nichts tun, wird Bayern zukünftig wahlweise absaufen oder austrocknen. Das verhindern wir mit unserem Gesetz.“