Umwelt | Natur
Grundgesetzänderung zur Finanzierung von Klimaanpassung
23. September 2026
Verankerung von Naturschutz und Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe
Naturschutz und Klimaanpassung sollen künftig als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern verankert werden, damit Städte und Gemeinden endlich ausreichend Geld zur Finanzierung erhalten.
München (23.09.26) – Spätestens nach dem diesjährigen Hitzesommer ist klar, wie notwendig und dringlich die Klimaanpassung in Städten und Gemeinden geworden ist. Dafür brauchen Kommunen jetzt eine solide Finanzierungsgrundlage: Bund und Länder müssen mehr Geld dafür bereitstellen. Dafür ist eine Grundgesetzänderung im Bund nötig.
Die Grünen im Bayerischen Landtag haben deshalb jetzt einen Antrag (siehe Anhang) eingereicht, in dem die Bayerische Staatsregierung aufgefordert wird, auf die Bundesregierung einzuwirken: Ziel ist, Naturschutz und Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz zu verankern.
Auch die Grünen-Fraktion im Bundestag hat dazu einen Antrag gestellt, der morgen im Plenum des Bundestags behandelt wird (Liveübertragung: Donnerstag, 24. September, 12.30 Uhr).
Hintergrund
Rein rechtlich gilt Klimaanpassung bislang als freiwillige Aufgabe der Kommunen. Das bedeutet: Wenn das Geld knapp ist – wie es bei den meisten Städten und Gemeinden der Fall ist –, fällt Klimaanpassung schnell hinten runter. Aber wie sollen Schulen, Kitas oder Krankenhäuser künftig mit solchen Hitzewellen klarkommen? Wie können Menschen vor schweren Sturzfluten geschützt werden?
Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag:
„Unsere Städte und Gemeinden sind den immer massiveren Hitzewellen nahezu schutzlos ausgeliefert. Mögliche Sturzfluten hängen wie Damoklesschwerter über gefährdeten Ortsteilen. Unsere Rathäuser brauchen jetzt eine verlässliche und langfristige Finanzierung, damit sie schattenspendende Bäume pflanzen, Klimaanlagen bereitstellen und unsere Orte gegen zerstörerische Sturzfluten wappnen können. Dafür ist eine Grundgesetzänderung im Bund nötig. Ministerpräsident Söder und seine Staatsregierung müssen endlich ein paar Schritte weiterdenken und dringend auf den Bund einwirken, damit wir vor den immer drastischeren Auswirkungen des Klimawandels in Bayern besser geschützt werden können!“
Patrick Friedl, Sprecher für Naturschutz und Klimaanpassung der Grünen im Bayerischen Landtag:
„Hitze und Trockenheit, Starkregen und Sturzfluten bedrohen im gleichen Maße auch unsere Tier- und Pflanzenwelt. Wir Menschen können uns gegen die Klimaerhitzung wappnen, unsere Natur nicht. Wir müssen daher auch unserer Umwelt helfen, mit Extremwetterlagen besser klarzukommen, indem wir den Regerückhalt in der Landschaft stärken, unsere Wälder umbauen und unsere Gewässer schützen. Daher braucht es jetzt die Gemeinschaftsaufgabe "Naturschutz und Klimaanpassung" im Grundgesetz und damit endlich eine gesicherte Finanzierung, um auch Schwammlandschaften zu stärken und Bäche und Auen zu renaturieren.“
Andreas Birzele, Sprecher für Kommunales der Grünen im Bayerischen Landtag:
„Die notwendige Klimaanpassung darf jetzt nicht scheitern! Bislang hat sich die Bayerische Staatsregierung einer ernsthaften Finanzierung der Hitze- und Starkregen-Vorsorge verweigert. Das muss sich ändern. Unsere Städte und Gemeinden brauchen jetzt keine immer neuen Förderprogramme mit viel Papierkram, sondern eine verlässliche Finanzierung. Bund und Land müssen ihren Teil dazu beitragen. Denn eines ist klar: Vorsorge kostet Geld. Aber hinterher Keller auszupumpen, Straßen zu reparieren und Hochwasserschäden zu bezahlen, kostet am Ende ein Vielfaches. Gescheiter ist es, vorher zu handeln."