Bildung | Wissenschaft
“Starke Kitas für starke Kinder” – Bildung von Anfang an
Landtagsgrüne legen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) vor

02. Juni 2025
Landtagsgrüne legen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) vor
In den Kitas wird der Startschuss für die Chancengerechtigkeit gegeben. Aus dem Anspruch auf einen Kitaplatz ab dem 1. Lebensjahr folgt die politische Verantwortung, dass jede Kita das leistet, was eine Familie leistet. Das bedeutet auch, die Chance zu nutzen, allen Kindern einen guten Start zu ermöglichen. Ein Großteil der Kinder besucht heute eine Kita, weil die Eltern berufstätig sind. Da kann die Familie nicht am Abend nachholen, was tagsüber fehlt. Eine gute Kita hilft gerade auch den Kindern, die zuhause weniger Förderung erfahren – etwa beim Spracherwerb.
Julia Post, Sprecherin für frühkindliche Bildung, Landtags-Grüne:
„Fachkräfte wollen sich nicht jeden Tag fragen müssen, ob sie morgen die Einrichtung überhaupt öffnen können. Eltern müssen arbeiten, um die hohen Lebenshaltungskosten zu stemmen – doch mancherorts frisst der Kitaplatz das Einkommen wieder auf. Und die Kita-Finanzierung ist kein tragfähiges System mehr – sie ist ein Notfall und belastet Träger und Kommunen. Das ist die Situation von Kitas 2025 in Bayern. Wir wollen Kitas so ausstatten, damit alle Kinder den besten Start ins Leben bekommen. Mit genug Personal, mit Zeit für echte Bildungsarbeit. Damit Eltern wissen: Mein Kind ist gut aufgehoben. Das ist ein hoher Anspruch, aber keine Investition lohnt sich so sehr wie die in unsere Kinder und ihre Zukunft. Das ist kluge Wirtschaftspolitik.“
Das Grüne Ziel: Starke Kitas für starke Kinder!
- Kinder fördern: Wir schaffen gleiche Startchancen für alle – mit 4 Stunden kostenloser Bildungszeit pro Tag und Kinderbefragungen als festem Teil der Qualitätsentwicklung.
- Familien entlasten: Faire, sozial gestaffelte Elternbeiträge sorgen für Planungssicherheit – gerade in Zeiten hoher Lebenshaltungskosten.
Kitas stärken: Ein unabhängiges Fachgremium bringt Praxiswissen an den Tisch und sorgt dafür, dass Verbesserungen nicht nur versprochen, sondern auch umgesetzt werden.
Regierungsversagen
Im April 2024 – also bereits vor über einem Jahr – forderten CSU und FW ihre eigene Staatsregierung in einem Dringlichkeitsantrag (Drs. 19/1819) auf, endlich eine Lösung der bayerischen Kitastrophe zu präsentieren und die Weiterentwicklung des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) anzugehen. Selbst ausgegebenes Ziel der Regierungsfraktionen war: „eine auskömmliche Finanzausstattung der Einrichtungsträger, sozialverträgliche Elternbeiträge und eine bayernweit hohe Qualität sowie vergleichbare Bildungschancen für alle Kinder zu sichern“ (Drs. 19/1819). Doch bis heute liegt kein Gesetzentwurf vor – das Ministerium spricht inzwischen nur noch von einem „Konzept“ (SAN „Chef-Sache: Kita-Krise Bayern I“, S. 1). Die Staatsregierung hat nicht nur nichts geliefert – sie kennt nicht einmal das Ausmaß der Krise: Der Staatsregierung liegen [...] keine Zahlen vor, wie viele Kindertageseinrichtungen im Jahr 2024 ihre Öffnungszeiten verändert oder den Betrieb ganz oder teilweise geschlossen haben. (Kita-Krise Bayern I, S.4, Kita-Krise Bayern II, S.2)
Dazu sagt Julia Post, Kita-Expertin der grünen Landtagsfraktion: „Das ist wie ein Feuerwehreinsatz ohne Lagebild – die Regierung hat keinen Überblick, keine Zahlen und keine Strategie, um Kitas zu retten. Und das seit Jahren.“
Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende:
„Jedes Kind hat das Recht auf einen hochwertigen Kitaplatz – unabhängig davon, wo es lebt oder wie viel die Eltern verdienen. Nachdem alle Aufforderungen an die Staatsregierung hier tätig zu werden, verhallt sind, legen wir Grüne nun selbst einen Vorschlag für eine erste Gesetzesreform vor, um die drängendsten Probleme im Bereich der Kitas anzugehen und um das Regierungsversagen zu beenden. So schaffen wir mehr Bildungsgerechtigkeit, entlasten Familien spürbar und stärken die Fachkräfte. Wir können nicht länger auf CSU und FW warten.”
Tabelle zu Frage 5.2. Absolventen der Fachakademie für Sozialpädagogik1 in den
Abschlussjahren 2018 bis 2024 nach Ausbildungsform und Geschlecht
Grüner Gesetzesentwurf zur Reform des BayKiBiG
- Bildung von Anfang an – 4 Stunden Chancengleichheitsbooster mit 100%-Förderung durch den Freistaat
Die Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten in den ersten Lebensjahren prägen die gesamte Zukunft eines Kindes. Aktuell hängt die Qualität der Kinderbetreuung in Bayern stark vom Wohnort und den finanziellen Möglichkeiten der Eltern oder Träger ab.
Wir schlagen vor: Künftig soll eine tägliche vierstündige Mindestbildungs- und -förderzeit pro Kind zu 100 % vom Freistaat finanziert werden. Für darüber hinausgehende Buchungszeiten sollen 90 % der Kosten übernommen werden.
Derzeit trägt der Freistaat 3,234 Mrd. Euro, Gemeinden und Zweckverbände 3,112 Mrd. – also etwas mehr als 50:50. Damit deckt der Freistaat nur etwa 60 % der tatsächlichen Kosten. Unser Vorschlag entlastet besonders finanzschwache Kommunen. So nehmen wir den Bildungsauftrag der Kitas ernst und alle Kinder haben die gleichen Startchancen – egal wo in Bayern sie wohnen.
Ein positiver Nebeneffekt: Bürokratieabbau, weil viele Gemeinden künftig keine komplizierten Defizitausgleichsverträge mehr abschließen müssen.
- Deckelung der Elternbeiträge
Viele Träger mussten die Elternbeiträge stark anheben – in Zeiten ohnehin hoher Lebenshaltungskosten eine enorme Belastung für Familien. Ein Wechsel der Einrichtung ist meist nicht möglich, und aus pädagogischer Sicht auch nicht sinnvoll. Die fehlende Planungssicherheit und ungleiche Kostenverteilung sorgen verständlicherweise für Unmut bei Eltern.
Wir schlagen vor: Eine allgemeingültige, nach Einkommen gestaffelte, Gebührensatzung. Diese schafft Planungssicherheit und Bezahlbarkeit für Eltern.
Dabei ist klar, dass Eltern eine Entlastung bei den Beiträgen brauchen und künftig keine Familie höhere Kosten tragen darf. Trägerpluralität, -autonomie und das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern bleiben gewahrt. Auch besondere pädagogische Konzepte mit höheren Beiträgen bleiben möglich. Bedingung ist, dass Plätze ohne Zusatzkosten angeboten werden, sollten keine anderen zumutbaren Plätze zur Verfügung stehen.
- Fachgremium für Kinderbildung und -förderung in Bayern
Wir schlagen vor: Die Gründung eines Fachgremiums für Kinderbildung und -förderung, um den oben genannten Interessensausgleich sicherzustellen.
Dieses Gremium soll jährlich die landesweit gültige Gebührensatzung festlegen und dabei alle relevanten Perspektiven berücksichtigen. So stellen wir sicher, dass notwendige Veränderungen zeitnah umgesetzt werden.
Es besteht aus Vertreter*innen des Sozialministeriums, der kommunalen Spitzenverbände, der Beschäftigtenverbände, der Landeselternvertretung, der Träger, der Kindertagespflege und des Landtags. Zudem erhält es finanzielle Mittel, um externe Gutachten und Studien beauftragen zu können – und übernimmt die Evaluation aller Neuerungen im BayKiBiG.
- Bedürfnisse der Kinder respektieren – Kinderbefragung als Qualitätsinstrument
Um eine Verbesserung der Bildungsqualität in allen Kindertageseinrichtungen in Bayern zu erreichen, muss auch das Qualitätsentwicklungskonzept einheitliche, verbindliche und vergleichbare Maßnahmen für alle Kindertagesbetreuungen vorsehen. Hierbei ist auf eine echte 360-Grad-Rundumsicht auf die Qualität der Kindertageseinrichtung zu achten.
Wir schlagen vor: Auch Kinder regelmäßig zur Qualität ihrer Kita zu befragen – zusätzlich zu Eltern und Fachkräften. So wird ihre Perspektive sichtbar und sie erleben echte Teilhabe, wenn aus ihren Rückmeldungen gemeinsam Verbesserungen entstehen.
Dauerkrisenmodus verlassen – entspannter Kita-Alltag für Alle
Zusätzlich zu diesen neuen Forderungen enthält unser Gesetzentwurf auch zahlreiche langjährige Forderungen wie einen Zuschlag für Kita-Leitungen von mind. 20 Wochenstunden, neue Gewichtungsfaktoren und damit einen kindgerechten Betreuungsschlüssel, der sowohl die Qualität der Bildung steigert als auch die Arbeitsbedingungen der Fachkräfte verbessert, sowie eine Anhebung des Basiswertes. Das bedeutet eine höhere Betriebskostenförderung und finanzielle Entlastung von Kommunen und Trägern.