Über Art und Umfang von Lebensmittelkontrollen entscheidet allein der Staat!

Zu den rechtlichen Problemen der neuen Bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit (KBLV) erklärt die Vorsitzende des Umweltausschusses und Sprecherin für Verbraucherschutz der Landtags-Grünen, Rosi Steinberger:

"Es darf jetzt kein langes juristisches Hickhack um behördliche Kontrollrechte geben. Wichtig ist, dass kontrolliert wird und die Lebensmittelsicherheit gewährleistet bleibt. Solange die neue Spezialbehörde nicht in die klagenden Betriebe darf, müssen die Kontrollen in bisheriger Zuständigkeit fortgesetzt und meiner Meinung nach intensiviert werden. Und natürlich muss die offensichtlich handgestrickte Rechtsvorschrift schleunigst rechtssicher gemacht werden. Wichtig ist: Über Art und Umfang von Lebensmittelkontrollen entscheidet am Ende allein der Staat!"