Sozialpolitik

Schuldner- & Insolvenzberatung zusammenführen!

<p>Obwohl der Landtag bereits seit Jahren eine Zusammenführung der Schuldner- und Insolvenzberatung unter dem Dach der Kommunen fordert, droht das ganze Projekt nun an der mangelnden Finanzierung durch den Freistaat zu scheitern. Dies wurde in dieser Woche in den Beratungen im Sozialausschuss des Landtags deutlich.</p>

02. Dezember 2016


„Die bayerische Staatsregierung weigert sich beharrlich, die für eine Übertragung der Insolvenzberatung in den Aufgabenbereich der Kommunen notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen“, kritisiert die GRÜNE Sozialpolitikerin Kerstin Celina. Entgegen allen Zusagen von Seiten des Sozialministeriums, die Konnexität bei der Delegation der Insolvenzberatung an die Kommunen anzuerkennen, wurden die Mittel zur Förderung der Insolvenzberatung im Haushaltsentwurf der Staatsregierung für  2017/2018 überhaupt nicht erhöht. Die CSU hat erst in letzter Sekunde mit einer Tischvorlage im Haushaltsauschuss für das Jahr 2018 eine Aufstockung von 4,2 Mio. € auf 6,0 Mio. € in Aussicht gestellt. Das reicht jedoch nicht aus. Zur Einhaltung der Konnexität wäre eine staatliche Förderung in Höhe von insgesamt 8.0 Mio. € nötig. Kerstin Celina ist angesichts der Konsequenzen empört: „Damit drohen die bereits weit gediehenen Verhandlungen zwischen Freistaat und kommunalen Spitzenverbänden endgültig zu scheitern.“


Bisher liegt die Zuständigkeit für die Schuldnerberatung bei den Kommunen, während der Freistaat für die Förderung der Insolvenzberatung verantwortlich ist. Durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten und Fördersysteme entsteht für die Träger der Beratungsstellen ein erhöhter bürokratischer und personeller Aufwand. Der Landtag hatte deshalb bereits im Jahr 2011 einstimmig die Zusammenführung von Schuldner- und Insolvenzberatung unter dem Dach der Kommunen beschlossen. Dabei war von Anfang an klar, dass die Anerkennung der Konnexität und die volle Übernahme der zusätzlichen Kosten durch den Freistaat Bayern, die notwendige Voraussetzung für eine Delegation der Insolvenzberatung in den Zuständigkeitsbereich der Kommunen darstellt. Dies wurde auch vom bayerischen Sozialministerium in einem Bericht an den Landtag vom Januar 2015 explizit anerkannt.


 „Eigentlich sind sich alle Akteure völlig einig, dass die Zusammenlegung fachlich sinnvoll und aufgrund  der Synergieeffekte auch schnell umzusetzen ist“, bilanziert Kerstin Celina. „Es ist mir völlig unverständlich, dass die Staatsregierung trotz dieser weitgehenden politischen Einigkeit das ganze Projekt an der überschaubaren Summe von 2 Mio. € scheitern lässt“. Dabei wurde der Förderbedarf in den bisherigen Verhandlungen schlüssig nachgewiesen. Allein die Anpassung der seit 1999 nicht mehr erhöhten Fallpauschalen für die Insolvenzberatung, erfordert eine Aufstockung der Mittel um 1.800 Tsd. €. Weitere Mittel werden für den notwendigen flächendeckenden Ausbau , die Einhaltung der vereinbarten Qualitätsstandards und zusätzliche Aufgaben der Beratungsstellen nach der Insolvenzrechtsreform benötigt. „Gegenwärtig wird die in der Verantwortung des Freistaats liegende Insolvenzberatung mit einem Betrag von 25 bis 40 Prozent aus kommunalen Mitteln für die Schuldnerberatung quersubventioniert“, so Kerstin Celina. „Dies ist den Kommunen nicht länger zumutbar!“

 ‚Zusammenführung von Schuldner- und Insolvenzberatung ermöglichen‘