Sozialpolitik

Änderungen zum Bundesteilhabegesetz beschlossen

<p>Auf Initiative der Landtags-Grünen hat sich der Sozialausschuss in dieser Woche noch einmal mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG)&nbsp; beschäftigt, welches noch in diesem Jahr von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden soll.</p><p>Überraschenderweise wurden dabei drei Dringlichkeitsanträge der GRÜNEN, der SPD und der CSU einstimmig verabschiedet, in denen jeweils weitreichende Korrekturen an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung angemahnt werden.</p>

25. November 2016

In dem Gesetz werden die Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderung neu geregelt. Wir GRÜNE wollen ein gutes Bundesteilhabegesetz, welches die Lebenssituation behinderter Menschen tatsächlich verbessert und den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht wird.


„Mit unserem heute beschlossenen Antrag, senden wir ein starkes politisches Signal nach Berlin“, erläutert die sozialpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Kerstin Celina. Der vorliegende Gesetzesentwurf muss grundlegend verbessert werden. „Wir greifen damit die Kritik und die Forderungen der behinderten Menschen und ihrer Verbände auf und erteilen der Staatsregierung einen konkreten Verhandlungsauftrag für die weiteren Beratungen im Bundesrat“, so Kerstin Celina.
Um Zustimmungsfähig zu werden, muss das Gesetz für uns Landtags-Grüne folgende Mindeststandards erfüllen:

  1. Niemand, der bisher Eingliederungshilfe erhalten hat, darf durch die neue Definition der Zugangsberechtigung, wonach ein Antragsteller in fünf von neun Lebensbereichen einen dauerhaften Hilfebedarf nachweisen muss, seinen Anspruch auf Leistungen verlieren. Kein behinderter Mensch darf durch das neue Gesetz schlechter gestellt werden als bisher.
  2. Behinderte Menschen müssen selbst entscheiden können, wo und mit wem sie wohnen und leben wollen. Ihre Selbstbestimmung und ihr Wusch- und Wahlrecht darf nicht durch Kostenvorbehalte bei der Leistungsbewilligung beschnitten werden. Niemand darf aus Kostengründen dazu gezwungen werden, seine eigene Wohnung zu verlassen und in ein Heim zu ziehen.
  3. Teilhabeleistungen müssen sich auch weiterhin am individuellen Bedarf des behinderten Menschen orientieren. Die gemeinsame Erbringung von Leistungen für mehrere Personen, das sog. Poolen, darf deshalb nur mit Zustimmung der betroffenen Menschen erfolgen. 
  4. Die Eingliederungshilfe muss besser mit der Pflegeversicherung und mit der ‚Hilfe zur Pflege‘ abgestimmt werden. Behinderte Menschen, die bisher mit einer persönlichen Assistenz in der eigenen Wohnung leben, dürfen nicht vorrangig auf Leistungen der ‚Hilfe zur Pflege‘ und andere Sozialleistungen verwiesen werden. Menschen in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe wiederrum brauchen den vollen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Bisher erhalten sie nur eine sehr geringe Pauschale in Höhe von 10 Prozent der Leistungen, die in der stationären Altenhilfe übernommen werden.
  5. Auch die versprochene unmittelbare Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe muss endlich umgesetzt werden. Die im Koalitionsvertrag der Großen Koalition zugesagte Entlastung der Kommunen, im Umfang von 5 Milliarden Euro jährlich, muss direkt bei den Trägern der Eingliederungshilfe – in Bayern wären das die Bezirke - ankommen.

„Wir freuen uns sehr, dass unsere Mindestanforderungen an ein gutes Bundesteilhabegesetz einstimmig im Sozialausschuss beschlossen wurden.“ Für Kerstin Celina ist klar: „Wir erwarten nun von der Staatsregierung, dass die einstimmig vom Landtag beschlossenen Forderungen auch in Form von Gesetzesänderungen umgesetzt werden.“ Sollte es in den abschließenden Verhandlungen mit der Bundesregierung nicht gelingen, noch weitreichende Korrekturen durchzusetzen, dann muss Bayern dem Gesetz im Bundesrat die Zustimmung verweigern. Ziel ist dabei weiterhin ein inklusives Leistungsrecht im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.

Hier unser Antrag als pdf

Hier unser Positionspapier zum Bundesteilhabegesetz