Sozialpolitik

Bundesteilhabegesetz: Echte Teilhabe ermöglichen!

<p>„Mit unserem heute im Sozialausschuss beschlossenen Antrag senden wir ein starkes politisches Signal an den Bund“, erklärt die sozialpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, <strong>Kerstin</strong> <strong>Celina</strong>, und verweist auf die beschlossenen Anträge von GRÜNEN, SPD und CSU mit konkreten Änderungswünschen am Bundesteilhabegesetz, das aktuell auf Bundesebene beraten wird.</p>

25. November 2016

„Wir greifen damit die vehemente Kritik und die Forderungen der betroffenen Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände und Organisationen auf und geben der CSU-Regierung einen konkreten Verhandlungsauftrag für die Beratungen im Gesetzesverfahren.“

Der grüne Dringlichkeitsantrag beinhalte deutliche Verbesserungen für die betroffenen Menschen mit Behinderung. „Nur mit weitreichenden Änderungen im Sinne behinderter Menschen darf ein Bundesteilhabegesetz beschlossen werden“: Kein bisher Leistungsberechtigter darf seinen Anspruch auf Teilhabeleistungen verlieren. Behinderte Menschen müssen selbst entscheiden können, wo und mit wem sie wohnen und leben wollen. Leistungen zur Teilhabe müssen auch weiterhin individuell und personenzentriert erbracht werden. Die Leistungen der Eingliederungshilfe müssen besser mit den Pflegeleistungen abgestimmt werden. Der Bund soll sich wie versprochen direkt und unmittelbar an den Kosten der Eingliederungshilfe beteiligen. „Die zur Entlastung der Kommunen zugesagten fünf Milliarden sollten deshalb unmittelbar den Bezirken zugutekommen.“

Kerstin Celina: „Ohne weitreichende Änderungen bei diesen immens wichtigen Punkten halten wir das Gesetz nicht für zustimmungsfähig. Mit unseren grünen Forderungen kann aber am Ende ein Gesetz stehen, das die echte Teilhabe von Menschen mit Behinderung ermöglicht.“

Den grünen Antrag finden Sie hier als PDF