Energie

Urteil zu Gundremmingen: Atommülllagerung nicht auf die lange Bank schieben!

Landtags-Grüne: Debatte um Gefahren der Zwischenlagerung ist durch diese Entscheidung nicht beendet.

12. April 2024

Zwischenlager ohne Ende: Kurz vor dem ersten Jahrestag des deutschen AKW-Aus am Montag hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) heute die Klagen von Anwohner*innen des schwäbischen Atommüll-Zwischenlagers in Gundremmingen abgewiesen.

Martin Stümpfig, Sprecher für Energie, erklärt die Debatte um Gefahren der Zwischenlagerung durch diese Entscheidung für nicht beendet:

„Es ist zu befürchten, dass mit dem Urteil die Probleme der Atommülllagerung jetzt erst recht weiter auf die lange Bank geschoben werden. Die Gefahren durch Flugzeugabsturz und terroristische oder kriegerische Angriffe steigen aber von Jahr zu Jahr. Bayerns Umweltminister Glauber hat in den letzten sechs Jahren im Rahmen seiner Atomaufsicht keine Initiative gezeigt. Wir brauchen eine ehrliche Debatte um die Gefahren der Zwischenlagerung. Insbesondere angesichts der Aussicht, dass die Zwischenlager noch viele Jahre bestehen werden.“

Mit Blick auf den ersten AKW-Jahrestag sagt Martin Stümpfig:

„Es ist regelrecht verwerflich von Ministerpräsident Söder, immer wieder Atomkraft als die Lösung schlechthin zu propagieren, ohne sich um die damit verbundenen realen Probleme zu kümmern: Wir haben in Bayern drei Zwischenlager, die eine echte Gefahr darstellen, und zwar nicht nur für die Menschen in der unmittelbaren Umgebung. Zudem ist nach wie vor kein Endlager in Sicht. Dieses Problem wird nicht kleiner, nur weil ein Herr Söder immer wieder das Falsche wiederholt.“

Die Rufe aus den Reihen der CSU und Freien Wähler nach einer Rückkehr zur Kernkraft gingen in die falsche Richtung, betont der energiepolitische Sprecher der Landtags-Grünen: „Wer das fordert, muss auch so ehrlich sein und die horrenden Kosten offenlegen. Derzeit wäre eine Investition in neue Kernkraftwerke die mit Abstand teuerste Form der Energieerzeugung.“ Dies habe jüngst auch eine Studie der Prognos AG bestätigt, wonach die notwendigen Investitionen niemals am Strommarkt refinanziert werden könnten.

Hintergrund:

Mehrere Anwohner*innen des Atommüll-Zwischenlagers im schwäbischen Gundremmingen haben beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München geklagt und verlangt, dass die 20 Jahre alte Genehmigung für die Lagerung von Castor-Behältern, die Brennelemente enthalten, widerrufen wird. Ihre Begründung: Das Brennelemente-Lager sei nicht ausreichend gegen den Absturz eines großen Passagierflugzeugs oder terroristische Anschläge geprüft worden. Die Genehmigung ist bis 2046 gültig. Beide Blöcke B und C des Atomkraftwerks Gundremmingen sind zum Jahresende 2017 bzw. 2021 stillgelegt worden.

Eine ähnliche Klage im norddeutschen Brunsbüttel vor gut zehn Jahren hatte einen anderen Ausgang gefunden: Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig kam damals zu der Ansicht, die Gefahr terroristischer Angriffe wie etwa ein gezielter Absturz eines Airbus A380 oder ein Angriff mit panzerbrechenden Waffen sei nicht ausreichend geprüft worden. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte danach die Entscheidung.