Umwelt, Natur und Klima

Wasserknappheit in Bayern: Gesetzentwurf zur Sicherung des Grundwassers – Bayerisches Wassersicherungsgesetz!

Wenn wir in Bayern den Wasserhahn aufdrehen, kommt sauberes Wasser heraus, das wir bedenkenlos trinken können. Wir möchten, dass das auch in Zukunft noch selbstverständlich ist.

29. Juni 2023

Aufgrund der Klimakrise schrumpfen unsere Wasservorräte wie nie. Unser Grundwasser ist belastet von Nitrat und Pestiziden. Großkonzerne nutzen das Allgemeingut Wasser für kommerzielle Zwecke, ohne im Gegenzug etwas dafür zu bezahlten. Wir müssen den Umgang mit unserer wichtigsten Ressource neu denken und endlich alles für seine Sicherung unternehmen Die Söder-Regierung bleibt hier untätig – wir Grüne kämpfen seit Jahrzehnten für einen besseren Schutz unseres Lebensmittels Nummer 1.   

Hintergrund: Schon im Jahr 1991 treibt uns Grüne im Bayerischen Landtag die Sorge um unser Wasser um. Wir stellen eine Interpellation zum Schutz unseres Trinkwassers. Es geht auch damals schon um die Schadstoffbelastung, es geht darum, dass der Freistaat mehr Wasserschutzgebiete braucht, es geht um die Frage, wie viele Firmen kostbares Tiefengrundwasser anzapfen und darum, dass der sparsame Umgang mit Trinkwasser „Richtschnur staatlichen Handelns werden muss“.  Auch in den folgenden Jahrzehnten lassen wir Landtags-Grüne nicht locker, heben das Thema Wasser immer wieder auf die Tagesordnung, legen umfassende Maßnahmen für Erhalt und Schutz vor – ohne bei den CSU-Regierungen Gehör zu finden.  

Dabei gewinnt Bayern schon immer den Großteil, rund 85 Prozent, seines Trinkwassers aus Grundwasser. Bisher hat das gut funktioniert, doch aktuell befindet sich rund ein Fünftel des bayerischen Grundwassers in einem schlechten Zustand, die Belastung mit Nitrat und Pestiziden ist dort besonders hoch. Gerade der Nitrateintrag ist bei fast einem Viertel der Messstellen auf einem hohen kritischen Wert. Bei zehn Prozent wird sogar der europäische Grenzwert überschritten. Zudem mangelt es an Wasserschutzgebieten in Bayern. Im Bundesdurchschnitt sind zwölf Prozent der Fläche als Wasserschutzgebiete ausgewiesen. In Baden-Württemberg sind es 26 Prozent, in Bayern gerade einmal fünf Prozent.  

Bereits 2019 hat eine internationale Forschergruppe festgestellt, dass in den nächsten 100 Jahren wahrscheinlich nur die Hälfte der Grundwasservorkommen weltweit wieder vollständig aufgefüllt werden könnten. Der Grundwasserspiegel ist vielerorts im Freistaat dramatisch gesunken. Der Niedrigwasser-Lagebericht für Bayern ist trotz des regenreichen Frühjahrs alarmierend: 47 Prozent der oberflächennahen Grundwassermessstellen und Quellen weisen niedrige und sehr niedrige Grundwasserstände auf. In den tieferen Grundwasser-Stockwerken zeigen 69 Prozent der Messstellen eine Niedrigwassersituation (Stand: 20.6.2023). Diese Entwicklung wird sich von selbst nicht bremsen.  

Doch die aktuelle Staatsregierung reagiert nicht angemessen auf den Ernst der Lage. Das zeigt beispielhaft der Runde Tisch Wasser von Ministerpräsident Markus Söder vom 21. Juni, der gänzlich ohne Umwelt- und Naturschutzverbände und die Einbeziehung der Umweltpolitiker*innen der Oppositionsfraktionen stattgefunden hat. Das Ergebnis: Viele unkonkrete Vorschläge, kaum konkretes Handeln, Fernleitungen als einziger Lösungsvorschlag für ein akut schwelendes Problem, was langfristig nur einer Verlagerung der Probleme gleichkommt.  

Wir legen als Landtags-Grüne seit Jahren zahlreiche Konzepte und Vorschläge für wirksame Maßnahmen zu Wasserhaushalt und Wasserversorgung vor. Mit unserem Gesetzentwurf zur Wassersicherung in Bayern führen wir diese Ideen nun zusammen und legen ein in Deutschland bislang einmaliges Gesetzesvorhaben vor: konkrete Vorschläge, wie wir das Problem der Wasserknappheit kurzfristig angehen können, genauso Maßnahmen, wie wir unser Wasser langfristig schützen und bewahren. Wir müssen uns jetzt an die Klimakrise anpassen, damit wir auch in Zukunft noch eine ortsnahe Versorgung mit Trinkwasser stellen können.  

Die Eckpunkte des bayerischen Wassersicherungsgesetzes  

  • Tiefengrundwasser: Tiefengrundwasser ist und bleibt die Notreserve für unsere Kinder und Enkel. Das Jahrtausende alte Wasser ist die Schatzkammer künftiger Generationen – und so müssen wir es auch in Zukunft behandeln.   

  • Wasserschutzgebiete: Zwölf Prozent Wasserschutzgebiete bis 2030 – dieses Ziel ist im Wassersicherungsgesetz fest verankert und mit Maßnahmen unterlegt. Künftig sollen Wasserschutzgebiete nicht mehr nur durch die Landratsämter, sondern von den Bezirksregierungen ausgewiesen werden.   

  • Wasserentnahmeentgelt: In 13 von 16 Bundesländern haben Firmen, die das Allgemeingut Grundwasser abpumpen, bereits ein Entgelt dafür zu entrichten. Kommerzielle Nutzer werden so zum Sparen angehalten. In Bayern bezahlen die Unternehmen bislang nichts. Sie benötigen lediglich eine Genehmigung. Haben sie diese erst, pumpen sie unsere Grundwasser geschenkt aus dem Boden – um es anschließend zum Beispiel als Mineralwasser zu verkaufen. Aktuell sichern sich große Lebensmittelkonzerne (wie Aldi Nord in Treuchtlingen oder eine Edeka-Tochter in Siegsdorf) den kostenlosen Zugang zum bayerischen Grundwasser – und die Söder-Regierung schaut zu. Pumpt eine Firma oberflächennahes Grundwasser ab, soll dies künftig acht Cent pro Kubikmeter Wasser kosten. Nützt ein Unternehmen das noch wertvollere Tiefenwasser, soll es künftig einen Euro pro Kubikmeter Wasser bezahlen. Die Einnahmen sind zweckgebunden und dienen der nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung und dem Schutz von Grundwasser, Fließgewässern und Auen.  

  • Wasserentnahmekataster: Mit dem Gesetz zur Wassersicherung beenden wir die Unwissenheit über Wasserentnahmen in Bayern: Aktuell gibt es kein zentrales Register, das aufzeigt, wer wo wieviel Wasser aus dem Boden pumpt. Der Niedrigwasser-Informationsdienst in Bayern meldet fast täglich neue Niedrigstände bei den Grundwasserpegeln. Der Schneemangel im Winter und die damit fehlende Schneeschmelze verschärfen die Situation. Deshalb führen wir ein bayerisches Wasserbuch ein, das transparent alle Entnahmen unseres Grundwassers aufzeichnet.  

  • Dezentrale Wasserversorgung: Das Leitziel einer ortsnahen, dezentralen Trinkwasserversorgung ist essenziell. Deshalb verleiht das Wassersicherungsgesetz der Sanierung ortsnaher Wasserversorgung Vorrang vor der Nutzung von Fernwasser.  

  • Keine neuen Schneekanonen: Schneekanonen haben erheblichen Einfluss auf das Wasserregime in den Bergen. Nirgendwo sonst ist aber der Klimawandel so stark zu spüren wie dort. Eine Neugenehmigung von Schneekanonen ist vor dem Hintergrund des Klimawandels, aber auch des Energieverbrauchs und der Beeinflussung des Landschaftsbildes durch künstliche Schneiteiche nicht mehr vermittelbar. 

  • Vorkaufsrecht für Moore und Auen: Bisher gibt es nur für Ufergrundstücke an Seen und Fließgewässern und für Naturschutzgebiete ein Vorkaufsrecht beim Verkauf von Grundstücken für den Freistaat, Landkreise und Gemeinden. Dies soll nun auf nicht landwirtschaftlich genutzte Moorgebiete, Auen und Wiesenbrütergebiete erweitert werden – ein wichtiger Punkt bei der Renaturierung von Mooren und Feuchtgebieten. 

  • Wasser und Bodenverbände werden beim Klimaschutz eingebunden: Wasser- und Bodenverbände führen anstelle von Gemeinden oder sonstigen zur Unterhaltung Verpflichteten die erforderlichen Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen an den Gewässern in ihrem Gebiet durch. Bisher lag eine Aufgabe der Verbände darin, Grundstücke zu entwässern und damit landwirtschaftliche Nutzung zu verbessern. Jetzt soll auch natürlicher Klimaschutz und Erhalt der Moorböden zu den Aufgaben zählen und gefördert werden können.

  • Klimaschutzgesetz um wirksamen Moorschutz erweitern: Die großteils entwässerten Moore in Bayern setzen jährlich 5 Mio. Tonnen Treibhausgase frei. Dabei ist die Wiedervernässung der Moore, der diese Freisetzung stoppt, der billigste Weg zur Kompensation von Treibhausgasen. Daneben hat diese Wiedervernässung aber auch große Wirkung für die Stabilisierung des Wasserhaushaltes und damit das Grundwasser in Bayern. Moore wirken wie ein Schwamm und wirken so puffernd bei Starkregenereignissen und kühlend bei Hitzeperioden. Bei einer Entwässerung geht dieser Effekt verloren. Mit ehrgeizigen Zielen kann hier wirksamer Klimaschutz, Naturschutz und Wasserschutz erreicht werden.  

Da das Parlament Ende Juli in die Sommerpause geht, wird der Gesetzesentwurf nicht mehr ins parlamentarische Verfahren eingereicht. Das Wassersicherungsgesetz ist Teil eines 100-Tage-Programmes von Bündnis 90/Die Grünen und wird in der neuen Legislatur unmittelbar ins parlamentarische Verfahren gegeben. Vor der Sommerpause plant die Fraktion ein Fachgespräch mit allen relevanten Akteur*innen.   
  

Ludwig Hartmann: "Unser Wasser ist unser wertvollstes Gut. Seine Sicherung hat oberste Priorität – vor der Ausbeutung durch Konzerne, vor Verschmutzung und Verschwendung und vor der Söder-Regierung. Söders PR-Show schützt unser Lebenselixier Wasser noch lange nicht – dafür braucht es eine Regierung, die weitsichtig handelt.”   

“Derzeit geht es bei der Wasserentnahme in Bayern zu wie im Wilden Westen. Die Söder-Regierung verschenkt unser wichtigstes Lebensmittel an Konzerne, die damit ihre Kassen füllen. Für uns steht die Sicherung unseres Trinkwassers über Konzerninteressen. In Zeiten der Klimakrise ist es verantwortungslos, leichtfertig mit unserem Wasser umzugehen. Deshalb setzen wir mit unserem bayerisches Wassersicherungsgesetz neue Maßstäbe beim Wasserschutz.“  

 Christian Hierneis: “Söder und Glauber haben bei ihrer Pressekonferenz alle möglichen Schlagworte genannt und den allgemein bekannten Ist-Zustand beschrieben, aber keinerlei echte und zielführende Maßnahmen vorgestellt. Wir wissen seit vielen Jahren, was passiert. Gehandelt wurde in Bayern bisher nicht – zum Schaden unseres Landes. Wenn wir unser Wasser für uns und unsere Kinder und Kindeskinder schützen wollen, müssen wir jetzt sofort handeln. Und wie das geht, zeigen wir mit unserem Gesetz.”