Sozialpolitik

Grüne Politik hat den Menschen im Blick - wir wollen die BürgerInnen bestärken und befähigen. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Menschen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können – unabhängig von Geschlecht, Einkommen, Herkunft, Alter, Pflegebedürftigkeit oder sexueller Orientierung. Aktive Nachbarschaften und stabile Sozialstrukturen sind eine Voraussetzung für Demokratie.

Wir bauen auf starke Familien: In Familien wird Mitmenschlichkeit, Zuneigung und Verantwortung füreinander gelebt – unabhängig von der konkreten Form des Zusammenlebens. Unseren Respekt verdienen deshalb alle Familienmodelle, in denen Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen. Wir wollen Rahmenbedingungen, die alle Familien stark machen. Deshalb wollen wir die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf weiter verbessern, Kitas zu Kinder- und Familienzentren weiterentwickeln und Ganztagsschulen ausbauen.

Wir wollen allen Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen ermöglichen – unabhängig von ihrer sozialen Herkunft. Dabei hat die Kinder- und Jugendarbeit für uns einen hohen Stellenwert. Eine angemessene Finanzierung für die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit muss sichergestellt werden.

Wir wollen gleiche Chancen für alle schaffen: Wir arbeiten gemeinsam daran, dass Bayern gleiche Chancen und gleiche Rechte für alle bietet. Wir fordern eine Inklusions- und Teilhabestrategie auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention. Außerdem müssen wir gleiche Chancen für Frauen und Männer – in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft schaffen. Wir müssen das respektvolle Miteinander fördern und den sozialen Zusammenhalt stärken.


Regionale Sozialkongresse

Im Rahmen des Schwerpunkthalbjahres "Miteinander-Füreinander" haben wir uns mit Haupt- und Ehrenamtlichen in sozialen Berufen ausgetauscht.
Zu den Kongressen


Konzeptpapier „Grüne Familienpolitik“

Grüne Familienpolitik für Bayern: sozial, inklusiv, kind- und jugendgerecht! Hier unser Konzeptpapier dazu.

Aktuelles

Sozialausschuss debattiert über die Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz. Die große Koalition im Bund hat sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Einführung eines neuen Bundesteilhabegesetzes für Menschen mit Behinderung verständigt, welches die bisherigen Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII ablösen soll. Die Bundesländer sind im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe aktiv an der Erarbeitung der Eckpunkte für eine Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe und die Einführung eines Bundesteilhabegesetzes beteiligt.

Ein Gesetzesentwurf zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes, den die Grüne Landtagsfraktion gemeinsam mit dem Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund (BBSB e.V.) in den Landtag eingebracht hat, wurde in dieser Woche im Ausschuss für Arbeit und Soziales mit den Stimmen der CSU-Mehrheit abgewiesen. Der Gesetzesentwurf sah für die knapp über 5.000 hochgradig sehbehinderten Menschen in Bayern ein abgestuftes Blindengeld in Höhe von 30 P

Wir fordern die Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes. Blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen fordern bereits seit langem einen staatlichen Nachteilsausgleich für hochgradig Sehbehinderte in Bayern. Bisher haben nur vollständig erblindete oder taubblinde Menschen einen Anspruch auf Blindengeld nach dem bayerischen Blindengeldgesetz.

Fachgespräch zur Zusammenführung der Schuldner- und Insolvenzberatung – CSU lehnt Grüne Anträge zur besseren Förderung und zur Delegation der Insolvenzberatung an die Kommunen ab. Zur Beratung von zwei Grünen Anträgen  zur Zusammenlegung von Schuldner- und Insolvenzberatung und zur Verbesserung der Förderung der Insolvenzberatung, hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales in dieser Woche ein Fachgespräch durchgeführt.