Wirtschaft und Arbeit

Wirtschaftsministerium nimmt Rechtsaufsicht nicht wahr

„Welche Auswirkungen hat das Urteil bezüglich der hohen Rücklagen der IHK Koblenz auf die bayerischen Industrie- und Handelskammern?“, fragte der wirtschafts- und finanzpolitische Sprecher der Landtags-Grünen, Thomas Mütze, das bayerische Wirtschaftsministerium als Aufsichtsbehörde der Kammern*. „Die Antwort: keine. Trotz hoher Rücklagen der IHK München und Oberbayern sieht das Wirtschaftsministerium keinen Anlass seiner Aufsichtspflicht nachzukommen und die Bilanz auf den Prüfstand zu stellen.

22. April 2016

Wie schon im Streit um die ORH-Prüfung der IHK Schwaben stellt sich das Ministerium schützend vor die Kammern anstatt für Transparenz zu sorgen.“

Ende letzten Jahres hatte ein Unternehmen vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt, dass die Rücklagen der IHK Koblenz zu hoch seien und diese durch die Beiträge der Mitglieder finanziert werde. Das Urteil lautete, dass die Bildung von Rücklagen, um mögliche Einnahmeausfälle oder -verzögerungen zu überbrücken, erlaubt sei, aber gedeckt von einem staatlichen Zweck. „Ansonsten ist es unzulässige Vermögensbildung.“

Das bayerische Wirtschaftsministerium ist der Auffassung, dass das Urteil nur für die IHK Koblenz gelte und keinerlei Auswirkungen auf bayerische Kammern habe. „Unternehmen müssen also klagen, weil die Rechtsaufsicht tatenlos zuschaut wie Industrie- und Handelskammern sich durch Mitgliederbeiträge finanzieren“, so Thomas Mütze. Andere Landeswirtschaftsministerien wie beispielsweise Niedersachsen würden das Urteil sogar für die Handwerkskammer, Architektenkammern als gültig sehen. Auch in Bayern beschreiten UnternehmerInnen bereits den Klageweg, sie fühlen sich von den Kammern mit Rückendeckung des CSU-Ministeriums übervorteilt. „Warum also nicht einer Klagewelle vorbeugen, die Gerichte entlasten und im Wirtschaftsstandort Bayern für Rechtssicherheit sorgen?“

Nicht nur der HWK-Dachverband gehe davon aus, dass das Urteil alle Handwerkskammern betreffe. Auch die Bund/Länder Arbeitsgruppe ‚Rechtsaufsicht über die Kammern‘ macht deutlich, dass das Urteil weit über die IHK Koblenz hinauswirke. „Denn selbstverständlich sind zur Dotierung der Liquiditätsrücklage auch die Ausgleichsrücklagen betroffen. Zukünftig werden sich die Kammern teilweise fremdfinanzieren müssen.“

Die Landtags-Grünen fordern das Ministerium auf, zusammen mit den Kammern Rechtssicherheit zu schaffen, damit nicht weitere Unternehmerinnen und Unternehmer gezwungen sind zu klagen.

* Industrie- und Handelskammern sind landesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Rechtsaufsicht unterliegt dem Wirtschaftsministerium. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung unterliegt der Prüfung des ORH (Art. 111 Abs. 1 BayHO).