Labor-Betrugssystem bleibt untrennbar mit dem Namen Schottdorf verbunden

München (30.6.2016). „Das beispiellose Betrugssystem mit Speziallaborleistungen, bei dem privaten Krankenkassen und der staatlichen Beihilfe ein mutmaßlicher Schaden in dreistelliger Millionenhöhe entstand, ist und bleibt untrennbar mit dem Namen des Augsburger Laborunternehmens Schottdorf verbunden. Wir sprechen deshalb zu Recht vom Schottdorf-Betrugssystem.“ Dr. Sepp Dürr, Mitglied des Untersuchungsausschusses Labor im Bayerischen Landtag, zeigt sich nach Abschluss eines Rechtsstreits der Landtags-Grünen mit Bernd Schottdorf hoch zufrieden über dessen Ausgang.

30. Juni 2016

Ursprünglich hatte Schottdorfs Anwalts-Armada den Landtags-Grünen den Terminus „Schottdorf-Betrugssystem“ per einstweiliger Verfügung und unter Androhung eines Ordnungsgelds von 250.000 Euro untersagen lassen. „Gegen diesen Einschüchterungsversuch haben wir uns vor dem Landgericht Köln erfolgreich zur Wehr gesetzt“, erinnert Sepp Dürr an den ersten Gerichtsentscheid aus dem Februar 2016, gegen den Schottdorf allerdings in Berufung gegangen war. Jetzt wurde diese Berufung zurückgezogen, „weil sie nicht nur frech, sondern vor allem aussichtslos war“, wie Sepp Dürr feststellt. Das Urteil aus dem Februar, wonach der Terminus „Schottdorf-Betrugssystem“ weiterhin verwendet werden darf, hat nun also Rechtskraft erlangt. „Die Einschüchterungsstrategie, die Schottdorf und dessen Anwälte gegen das Parlament, uns Grüne und einzelne Abgeordnete einsetzte, ist damit krachend gescheitert“, freut sich Sepp Dürr.