Wir lassen uns nicht mundtot machen!

<p><strong>Der Augsburger Laborunternehmer Bernd Schottdorf hat eine <a href="/fileadmin/bayern/user_upload/ContentFiles/15-09-24_einstweilige_verfuegung_labor.pdf">einstweilige Verfügung</a> gegen die bayerischen Landtags-Grünen und deren rechtspolitische Sprecherin Ulrike Gote erwirkt.</strong> (Vgl. Augsburger Allgemeine vom 24.9.15.) Demnach ist es den Betroffenen unter Androhung eines Ordnungsgelds von bis zu 250.000 Euro untersagt, den Begriff "Schottdorf-Betrugssystem für Speziallaborleistungen" zu verwenden. Der juristische Streitwert wurde auf 10.000 Euro festgelegt.</p>

24. September 2015

„Diese Einschüchterungs-Methode des Herrn Schottdorf und seiner Anwälte ist altbekannt“, stellt Dr. Sepp Dürr, Mitglied des Untersuchungsausschusses Labor, fest. „Auch in der Vergangenheit wurde wiederholt versucht, Kritiker mit juristischen Mitteln mundtot zu machen oder wie im Fall der LKA-Beamten Sattler und Mahler unschuldige Ermittler anzuzeigen und staatsanwaltschaftlich verfolgen zu lassen.“

Die Landtags-Grünen wollen sich durch dieses Vorgehen nicht einschüchtern lassen. „Ich gehe davon aus, dass Herr Schottdorf mit dieser einstweiligen Verfügung am Ende ebenso wenig Erfolg haben wird, wie bei dem vor Jahresfrist gestarteten Versuch, den Untersuchungsausschuss Labor zu verhindern“, so Sepp Dürr. Die Landtags-Grünen werden umgehend Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einlegen.