UA Modellbau Die Sozialministerinnen stehen Rede und Antwort

<p>In der vergangenen, 31. Sitzung des Untersuchungsausschusses „Modellbau“ betonten alle drei Zeuginnen, dass sie in ihrer Amtszeit als Sozialministerinnen nichts von den Vorgängen rund um die Arbeitstherapie „Modellbau“ mitbekommen hätten. Insbesondere im Fall von Barbara Stamm, Sozialministerin von 1994 bis 2001, ist das schwer nachzuvollziehen.</p>

17. Juni 2016

Im Jahr 1999 erstellte eine sogenannte „Forensikkommission“ einen Bericht über die forensische Abteilung im BKH Ansbach. Die Kommission bestand aus hochrangigen Leitern bayerischer Maßregelvollzugsanstalten und Thema war insbesondere die Modellbautherapie, deren Betrieb zu Verwerfungen innerhalb der Belegschaft geführt hatte. Bedingt durch die beengte bauliche Situation des damaligen Hauses 9 und die Vormachtstellung des Patienten St. in dieser Therapie, war ein erhöhtes Sicherheitsrisiko entstanden. In der Folge zerstritten sich Ärzteschaft und Pflegepersonal derart, dass die Angelegenheit im Bezirksausschuss und auch im Sozialministerium thematisiert wurde. Dieses musste sich vermittelnd einschalten und wirkte darauf hin, dass die forensische Abteilung eine eigenständige Klinik und durch einen Neubau des Hauses 9 die beengte Situation entspannt wurde. Die Zeugin Stamm betonte zwar immer wieder, dass sie sich in ihrer Amtszeit insbesondere um die Behebung baulicher Mängel im Bereich der Forensik gekümmert und auch von der katastrophalen Situation in Ansbach gewusst und sie mit eigenen Augen gesehen habe, da sie im engen Austausch mit dem Bezirkstagspräsidenten stand. Dass sie dann aber von dem Streit um die Modellbautherapie, dessen Ursprung eben auch die beengte bauliche Situation war, nichts mitbekommen haben will, obwohl er auch in der Presse zu dieser Zeit rauf und runter gespielt wurde, ist wenig überzeugend, stellt Ulrike Gote, rechtspolitische Sprecherin und Mitglied der Landtagsgrünen im Untersuchungsausschuss „Modellbau“ fest.


Der Maßregelvollzug als ungeliebtes „Stiefkind“
Die Zeugin Stamm versicherte, dass die Forensik kein „Stiefkind“ gewesen sei. Das Sozialministerium erhielt 1993 die Fachaufsicht über den Maßregelvollzug, von da an sei man vor allem damit beschäftigt gewesen, die baulichen Mängel und massiven Sicherheitsprobleme in den Griff zu bekommen. In den 1990er Jahren gab es noch in vielen Maßregelvollzugseinrichtungen große Schlafsäle, in denen die Patientinnen und Patienten ohne Privatsphäre untergebracht waren. Zudem entsprachen die Sicherheitsmaßnahmen nicht den heutigen Standards und es kam zu vielen Ausbrüchen, die die Bevölkerung immer wieder in Unruhe versetzten. Sowohl die Zeugin Stamm, als auch ihre Nachfolgerin Christa Stewens, Sozialministerin von 2001 bis 2008, hätten sich in zahlreichen Kämpfen während der Haushaltsverhandlungen immer sehr für den Maßregelvollzug eingesetzt. Es sei darum gegangen, Sicherheit für die Allgemeinheit zu gewährleisten und die Situation für die Patientinnen und Patienten zu verbessern. Doch während Stamm nur 24 Millionen Euro für bauliche Maßnahmen herausschlagen konnte, holte sich ihre Nachfolgerin Stewens 100 Millionen aus dem Haushaltstopf. Sie stieg sofort in intensive Verhandlungen mit den Bezirkstagspräsidenten ein und appellierte an diese, die Gelder umgehend zu investieren. Bisher waren nämlich auch nicht alle Gelder abgerufen worden, was von den Bezirken mit Verzögerung bei den Baumaßnahmen begründet wurde. Die Entweichungen gingen in der Folge deutlich zurück.


Ulrike Gote: „Obwohl alle Zeuginnen betonen, dass der Maßregelvollzug ihnen als Sozialministerin ein wichtiges Anliegen gewesen sei, entsteht der Eindruck, dass sie vor allem auf aktuelle Ereignisse, wie Ausbrüche, reagiert haben und nur stückweise in die Zukunft gedacht wurde. Für mich stellt sich jetzt vor allem die Frage welche Schlüsse aus den ganzen Erkenntnissen rund um diese missglückte Geschichte ‚Modellbau als Arbeitstherapie‘ gezogen werden. Was wird geändert im Maßregelvollzug? Schaut man jetzt genauer hin? Wird hier mehr geprüft und nimmt die Fachaufsicht ihre Aufgaben wahr?“ Es wird sich zeigen, ob durch das 2015 in Kraft getretene Maßregelvollzugsgesetz und das 2016 eröffnete Amt für Maßregelvollzug von nun an eine vorausschauendere Politik in diesem Bereich möglich wird.