Respektlosigkeit gegenüber Parlament und Öffentlichkeit

<p>Zur 30. Sitzung des Untersuchungsausschuss „Modellbau“ diese Woche war Hubert Haderthauer, der Ehemann der ehemaligen Staatskanzleichefin Christine Haderthauer, als Zeuge geladen. <a href="https://uamodellbau.wordpress.com/2016/06/02/respektlosigkeit-gegenueber-parlament-und-oeffentlichkeit/">Kurz vor Beginn der Sitzung</a> ließ er durch seinen Rechtsanwalt ankündigen, dass er nicht kommen werde und sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht als Angehöriger der Betroffenen berufe (§ 52 StPO).

03. Juni 2016

Laut den entsprechenden Vorschriften der Strafprozessordnung, die ausdrücklich auch für den Untersuchungsausschuss gelten, haben Zeuginnen und Zeugen, die ordnungsgemäß und rechtzeitig geladen wurden, vor dem Untersuchungsausschuss zu erscheinen, außer sie haben einen triftigen Entschuldigungsgrund (§ 51 StPO). Hubert Haderthauer konnte keinen ausreichenden Grund geltend machen. Die ausschließliche Berufung auf ein Zeugnisverweigerungsrecht reicht nach einhelliger Meinung nicht aus. Man hat zu erscheinen und zumindest Angaben zur Person zu machen. Widersetzt man sich, drohen ein Ordnungsgeld und die Auferlegung der entstandenen Kosten. Grundsätzlich hätte die Möglichkeit bestanden von Hubert Haderthauers Ladung abzusehen, da er sich nicht zur Sache äußern wollte.

„Der Untersuchungsausschuss hat sich aus guten Gründen klar dagegen entschieden und die Ladung aufrechterhalten. Es liegt nicht in der Entscheidungskompetenz von Hubert Haderthauer sich über geltendes Recht hinwegzusetzen, weil er persönlich anderer Meinung ist“, stellt Ulrike Gote, rechtspolitische Sprecherin und Mitglied der Landtagsgrünen im Untersuchungsausschuss „Modellbau“ fest.
Die Vorgehensweise von Hubert Haderthauer ist eine bodenlose Frechheit und stellt eine Missachtung des Parlaments und der Öffentlichkeit dar. Ein Untersuchungsausschuss hat die Aufgabe einen Sachverhalt zu untersuchen, dessen Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt. Dazu werden entsprechend der Strafprozessordnung Beweise erhoben (Art. 25 Abs. 2 Bayerische Verfassung und Art. 11 Abs. 1 Bayerisches Untersuchungsausschussgesetz). Die Zeugenaussage vor einem Untersuchungsausschuss ist also nichts anderes als die Aussage vor einem Strafgericht. Offenbar erkennt Hubert Haderthauer, immerhin ein bayerischer Staatsbeamter, dieses demokratisch legitimierte und in der Verfassung verankerte Gremium in seiner Funktion nicht an. Ulrike Gote: „Das ganze Verhalten zeugt von Respektlosigkeit und Arroganz!“

Bis auf weiteres sieht der Untersuchungsausschuss zwar von der Verhängung von Zwangsmaßnahmen ab, behält sich aber ausdrücklich vor, Hubert Haderthauer erneut zu laden. Auch Christine Haderthauer wollte sich vor dem Untersuchungsausschuss nicht äußern. Ulrike Gote: „Als Betroffene im Sinne des Untersuchungsausschussgesetzes ist das ihr gutes Recht. Es ist allerdings insgesamt bedauerlich, dass das Ehepaar Haderthauer sich seiner Verantwortung nicht stellt und zur umfassenden Aufklärung der sogenannten „Modellbauaffäre“ beiträgt. Als Abgeordnete und Ex-Ministerin sollte auch Christine Haderthauer dem Parlament und dem vom Landtag eingesetzten Untersuchungsausschuss mehr Achtung entgegenbringen. Insbesondere da Christine Haderthauer selbst auch die Öffentlichkeit um eine zweite Chance bat.