UA Modellbau: Mauscheleien weiterhin Tür und Tor geöffnet

<p><strong>In der gestrigen Sitzung des UA Modellbau stellte sich heraus, dass es der Bezirk Niederbayern nach wie vor nicht für notwendig hält, entschieden gegen mögliche Korruption bei der Vergabe von Arbeitstherapieaufträgen vorzugehen.</strong> Die Leiterin oder der Leiter der Arbeitstherapie ist bis zu einem Betrag von 100.000 € eigenverantwortlich für den Abschluss von Aufträgen zuständig. Ulrike Gote, rechtspolitische Sprecherin der Landtagsgrünen und Mitglied im Untersuchungsausschuss Modellbau: „Mauscheleien sind hierbei Tür und Tor geöffnet.

17. April 2015

Es ist nicht nachvollziehbar, nach welchen Kriterien die Auftraggeberin oder der Auftraggeber ausgewählt werden.“

Dadurch besteht die Möglichkeit, dass eine Angestellte oder ein Angestellter des Klinikums, zumindest indirekt, an einer Arbeitstherapie mitverdienen kann. In den anderen Maßregelvollzugsanstalten Bayerns, deren Leiterinnen oder Leiter wir bisher gehört haben, gibt es dagegen Regelungen, die genau das verhindern sollen. Der Leiter des BKH Erlangen, Dr. Wörthmüller, sagt dazu ganz klar: „Keine Geschäfte mit Patienten!“

Lehren aus der „Modellbauaffäre“ 

Man sollte eigentlich davon ausgehen können, dass die „Modellbauaffäre“ für die Bezirkskrankenhäuser Warnung genug gewesen sein sollte, entsprechende Regelungen festzulegen und deren Einhaltung zu kontrollieren, findet Ulrike Gote. Anfang der 90er Jahre hatte Dr. Hubert Haderthauer, als damaliger Stationsarzt in der Forensik in Ansbach, die sog. Modellbautherapie etabliert. Die Erträge daraus flossen an eine Firma, an der seine Frau, Christine Haderthauer, finanziell beteiligt war. Die Erlöse, die mit den Modellautos erzielt wurden, überstiegen die Erträge der Kliniken bei Weitem. In einer solchen Konstellation ist auch zu befürchten, dass das Wohl der Patientinnen und Patienten in den Hintergrund rückt und finanzielle Interessen im Vordergrund stehen.

Anlass für diese Vermutung gibt auch die schwierige Marktlage. Alle bisher gehörten Leiterinnen und Leiter der Maßregelvollzugsanstalten wiesen auf die begrenzte Anzahl an Auftraggeberinnen und Auftraggebern und die harte Konkurrenz der verschiedenen Einrichtungen untereinander hin. So bleibt den Kliniken meistens nichts anderes übrig, als die Bedingungen der Auftraggeberinnen und Auftraggeber ohne Murren zu akzeptieren. Die Kliniken sind froh, wenn sie zumindest das Therapieentgelt der Patientinnen und Patienten mit den Einnahmen decken können. An Gewinnerzielung ist nicht zu denken.
Auffällig sind die Unterschiede bei den Therapieentgelten in den einzelnen Bezirkskrankenhäusern. Die Spannweite ist enorm (von 25 € bis 200 € pro Monat). Jeder Klinik steht es frei, selbst über die Höhe zu entscheiden, die Kriterien sind nicht immer nachvollziehbar. Ulrike Gote: „Es ist dringend an der Zeit, dass über eine Vereinheitlichung der Regeln nachgedacht wird.“

Beschluss einer Zeugenliste

In der Sitzung wurde eine umfangreiche Zeugenliste beschlossen (fast 60 Zeuginnen und Zeugen). Auch Christine Haderthauer, die den Status „Betroffene“ hat, soll geladen werden.
In der nächsten Sitzung am Donnerstag, den 23.04.2015 ab 13.30 Uhr, kommen zum letzten Mal Leiterinnen und Leiter von Maßregelvollzugseinrichtungen. In der Sitzung am 21.05.2015 kommt ein Vertreter des Ministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) und steht Rede und Antwort zu Fragen hinsichtlich der Fachaufsicht im Bereich Forensische Psychiatrie. Die weitere Terminplanung wird in den nächsten Wochen besprochen und festgelegt werden. Näheres dazu dann auf unserem Blog.