Verbraucherschutz

Biotopkartierung fortsetzen

Grüner Dringlichkeitsantrag im Plenum am 23. Mai 2019 – Rosi Steinberger: „Wer nicht wissen will, wo er was schützen soll, schadet sich und verunsichert alle anderen“

22. Mai 2019

„Die schwarz-orange Landesregierung sabotiert den Artenschutz“, erklärt die Vorsitzende des Umweltausschusses, Rosi Steinberger, zu den „von FW-Umweltminister Glauber fatal gestoppten Biotopkartierungen“ in den Landkreisen Neustadt/Aisch und Miltenberg aufgrund von Beschwerden aus der Landwirtschaft. „Wir brauchen valide Aussagen über Umfang, Struktur und naturschutzfachlichen Wert der Biotope: Wo finden unsere bedrohten Tier- und Pflanzenarten Schutz- und Rückzugsräume?“

Begründet wurde der Stopp der Biotopkartierung mit der unklaren Abgrenzung der Streuobstwiesen. Rosi Steinberger: „Wir brauchen schnellstmöglich klare und eindeutige Vorgaben für Umfang und Bewirtschaftung für den gesetzlich geschützten Biotoptyp ‚Streuobstwiesen‘“. In etlichen Bundesländern wie beispielsweise Hessen oder Nordrhein-Westfallen ist der gesetzliche Schutz von Streuobst in ihren Naturschutzgesetzen verankert, „ohne dass dabei die Bewirtschaftung zusammengebrochen ist“, so Rosi Steinberger. „Wer nicht wissen will, wo er was schützen soll, schadet sich und verunsichert alle anderen.“

Den grünen Dringlichkeitsantrag finden Sie hier als PDF.