Umwelt, Natur und Klima

Artenschutzgesetz

Ein paar Blühstreifen mit bunten Blümchen reichen nicht!

28. September 2018

Das dramatische Artensterben in Bayern lässt sich nicht durch Hochglanzbroschüren und Naturerlebniszentren aufhalten, es braucht klare Stoppschilder gegen die weitere Zerstörung artenreicher Lebensräume. Genau dies wollen die Grünen mit ihrem Artenschutzgesetz erreichen.
Zwanzig Jahre Freiwilligkeit statt Ordnungsrecht haben Bayern vom Spitzenreiter im Naturschutz auf die letzten Plätze katapultiert. Eine Biodiversitätsstrategie der CSU-Staatsregierung mit schönen Zielen für das Jahr 2020 ist krachend gescheitert.
Mit dem Artenschutzgesetz wollen die Grünen den Einsatz von Pestiziden in sensiblen Naturgebieten stoppen, künftig sollen Allen und Streuobstbestände, sowie artenreiche Wiesen Biotopschutz genießen. Gewässerrandstreifen sind zur Vernetzung, zum Schutz der Gewässer vor Schadeinträgen und zum Hochwasserschutz unverzichtbar. Wir brauchen endlich eine Waldbiotopkartierung und mehr Schutz von Waldlebensräumen, genauso wie den Schutz von Kleinstrukturen in den ausgeräumten Agrarlandschaften.
Um auf negative Entwicklung schneller reagieren zu können, muss das Naturschutzmonitoring mit Roten Listen und Arten- und Biotopschutzprogrammen deutlich verbessert werden.
„Es reicht nicht ein paar Blühstreifen mit bunten Blümchen anzulegen, wenn gleichzeitig artenreiche Biotope in großem Maßstab verschwinden. Wir brauchen eine Vollbremsung bei der Zerstörung der Artenvielfalt. Dazu ist das Artenschutzgesetz ein Baustein, genauso wie eine drastische Reduktion des Flächenverbrauchs.“ so der Vorsitzende des Umweltausschusses Dr. Christian Magerl.

Unser Gesetzentwurf