Wir fordern die Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes. Blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen fordern bereits seit langem einen staatlichen Nachteilsausgleich für hochgradig Sehbehinderte in Bayern. Bisher haben nur vollständig erblindete oder taubblinde Menschen einen Anspruch auf Blindengeld nach dem bayerischen Blindengeldgesetz.