Bundesteilhabegesetz: CSU-Regierung missachtet Informationsrechte des Landtags

München (21.6.2016). „Die CSU-Regierung hat eine Meinung zum Bundesteilhabegesetz, aber niemand darf sie wissen“, kommentiert die sozialpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Kerstin Celina, die Antwort auf eine grüne Anfrage und wirft der CSU-Regierung eine Missachtung der parlamentarischen Informations- und Beteiligungsrechte vor. Denn das Sozialministerium verweigert die Weitergabe einer schriftlichen Stellungnahme zum Referentenentwurf der Bundesregierung, da diese „zum nicht ausforschbaren Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“ gehöre.

21. Juni 2016

„Zudem wurden uns die Beteiligung an der Verbändeanhörung im Mai und die Erkenntnisse daraus verwehrt – was soll diese Intransparenz?“

Das Bundesteilhabegesetz ist ein im Bundesrat zustimmungspflichtiges Gesetz. Der Inhalt wurde vorher in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe – Bayern ist Mitglied – mit den Bundesländern abgestimmt. „Für die weiteren Beratungen im Landtag ist es natürlich von großer Bedeutung über die Positionierung der CSU-Regierung Bescheid zu wissen“, so Kerstin Celina. „Erst dann lässt sich genauer beurteilen, welchen parlamentarischen Handlungs- und Korrekturbedarf es gegebenenfalls gibt.“

Aus Sicht der Landtags-Grünen sind grundlegende Korrekturen am Gesetzentwurf erforderlich. Kerstin Celina: „Zuallererst aber muss die CSU-Regierung sowohl ihre eigene Stellungnahme als auch die Stellungnahmen der Verbände aus der Anhörung rausrücken – diese Geheimniskrämerei ist völlig unangemessen.“

Die grüne Anfrage finden Sie als PDF im Anhang.