Bayern barrierefrei? Vielleicht in 100 Jahren!

<p><strong>Seehofers Versprechen ist kaum noch umsetzbar.</strong> In seiner Regierungserklärung vom November 2013 hat Ministerpräsident Horst Seehofer&nbsp; angekündigt, "Bayern in zehn Jahren komplett barrierefrei zu machen". Zur Umsetzung wollte die Staatsregierung ein „Sonderinvestitionsprogramm ‚Bayern barrierefrei 2023‘ auflegen“.&nbsp; Bei den Betroffenen hat Seehofer mit seinem Versprechen große Erwartungen und Hoffnungen geweckt.

19. Juni 2015

„Leider ist es bisher bei leeren Versprechungen geblieben“, beklagt die Grüne Sozialpolitikerin Kerstin Celina in der aktuellen Landtagsdebatte zum Programm Bayern Barrierefrei 2023. "Für die Umsetzung gibt es auch anderthalb Jahre nach der Regierungserklärung  noch kein Konzept, keine Beteiligung der Verbände, keine Hilfen für die Kommunen."

Die Umsetzung der Barrierefreiheit im gesamten öffentlichen Raum und im gesamten Öffentlichen Personennahverkehr ist die wichtigste Voraussetzung für eine gesellschaftliche Teilhabe behinderter Menschen. Wer nicht teilhaben kann, wird ausgegrenzt!  Barrierefreiheit in möglichst vielen Lebensbereichen ist deshalb auch der entscheidende Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Doch leider wurde bisher von dem spektakulär angekündigten Sonderinvestitionsprogramm nicht viel umgesetzt!

Dabei sah es zunächst gar nicht so schlecht aus. Auf Anweisung Seehofers wurde im Februar 2014 eine interministerielle Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, an der alle Ressorts der bayerischen Staatsregierung beteiligt waren. Sie hatte den Auftrag, ein umfassendes Programm zur Verwirklichung der Barrierefreiheit in Bayern zu entwickeln. Die Arbeitsgruppe hat dann bereits 20. Juni letzten Jahres im Ministerrat ein Grundkonzept zur Umsetzung des Sonderinvestitionsprogramms vorgelegt, welches keinen Bereich des öffentlichen Raums ausgeklammert hat. 

„Das vorgelegte Konzept wäre ein brauchbarer erster Schritt auf dem Weg zur Verwirklichung der Barrierefreiheit in Bayern gewesen“, so Kerstin Celina. Alle Ministerien haben für ihre Geschäftsbereiche eine Analyse der Ist-Situation zur Barrierefreiheit vorgenommen und zentrale Handlungsfelder identifiziert. Für den Doppelhaushalt 2015/2016  wurden bereits von allen Ressorts konkrete Haushaltsansätze angemeldet. Die Oberste Baubehörde hat als Teil des Gesamtkonzepts ein eigenes Modul ‚Bayern barrierefrei 2023 – Bau und Verkehr‘ entwickelt. Dieses Modul umfasst den gesamten öffentlichen Verkehrs- und Freiraum, Nachrüstungen in staatlichen und kommunalen Gebäuden, die barrierefreie Erreichbarkeit von Einrichtungen privater Träger und verbrauchernaher Versorgungseinrichtungen sowie alle Verkehrsmittel und Anlagen des ÖPNV inklusive aller Haltestellen, Bahnsteige und Bahnhöfe der Deutschen Bahn.

Ohne zusätzliche Mittel kein "Sonderinvestitionsprogramm"

„Leider wurde dieses ambitionierte Konzept, welches Sozialministerin Müller und Innenminister Herrmann im Juni 2014 dem Ministerrat zur Beschlussfassung vorgelegt haben, dort niemals verabschiedet“, erläutert Kerstin Celina. „Es ist vielmehr still und heimlich wieder in der Schublade verschwunden!“  Die Ursache hierfür war ein Veto von Finanzminister Markus Söder, wegen der erheblichen Mehrkosten, die eine Umsetzung des Programms mit sich bringen würde. Doch ohne Unterstützung des Ministerpräsidenten hätte Söder niemals eine bereits interministeriell abgestimmte Beschlussvorlage kippen können. „Damit ist es Seehofer selbst, der wortbrüchig geworden ist“, kritisiert die GRÜNE Sozialexpertin. „Hier geht es also auch um die Glaubwürdigkeit des Ministerpräsidenten.“
In der Beschlussvorlage des Innen- und Sozialministeriums steht noch eindeutig, dass „für dieses Sonderinvestitionsprogramm zusätzliche Sondermittel aus dem Haushalt des Freistaats Bayern erforderlich sind“.  Die bestehenden Investitions- und Fördermittel würden bei weitem nicht ausreichen, um die angestrebten Verbesserungen zu erreichen. Allein für den Umbau von Straßen in kommunaler Baulast und des öffentlichen Raums wurde ein zusätzlicher Investitionsbedarf von ca. 1,3 Milliarden Euro errechnet. Mindestens in derselben Größenordnung liegt der Finanzbedarf für den Umbau der Bahnhöfe, die Umgestaltung des ÖPNV sowie die Nachrüstung der staatseigenen Gebäude und der Bundes- und Staatsstraßen.

Für Finanzminister Söder sind alle Maßnahmen des Programms ‚Bayern barrierefrei 2023‘ „im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umzusetzen“. Eine finanzielle Unterstützung der Kommunen und von privaten Akteuren, wie der Deutschen Bahn, lehnt Söder ausdrücklich ab. Das Sonderinvestitionsprogramm soll sich ausschließlich auf die Aufgabenbereiche in der unmittelbaren Zuständigkeit des Freistaats beschränken. Anstelle einer umfassenden Umsetzung der Barrierefreiheit, hat das Finanzministerium eine Beschränkung auf drei prioritäre Handlungsfelder durchgesetzt:  Investitionen in die Barrierefreiheit von staatlichen Bestandsgebäuden, Maßnahmen im Bereich des Ausbaus von Schulen und Kitas sowie Maßnahmen beim Ausbau von Bahnhöfen und der Anschaffung neuer Linienbusse.

„Ohne zusätzliche Mittel kann jedoch nicht von einem ‚Sonderinvestitionsprogramm‘ gesprochen werden“, beklagt Kerstin Celina. „Das Ziel der Regierungserklärung wird nur durch finanzielle Schwerpunktsetzungen innerhalb der Ressorts nicht zu erreichen sein“. Diese Auffassung war auch Konsens unter allen Ressorts, welche an der interministeriellen Beschlussvorlage mitgewirkt haben. Von den angeblich im Haushalt für das Sonderinvestitionsprogramm eingesetzten 200 Mio. Euro sind nur 10 Prozent oder 20 Millionen Euro tatsächlich zusätzliches Geld. „Bei einem Gesamtfinanzbedarf von mindestens 2,5 bis 3 Milliarden Euro wird die Umsetzung von ‚Bayern barrierefrei 2023‘ also nicht zehn Jahre, sondern mindestens 100 Jahre dauern“, kritisiert Kerstin Celina.  Die GRÜNE Landtagsfraktion fordert deshalb in einem Dringlichkeitsantrag, dem Landtag nun endlich ein Gesamtkonzept zur Umsetzung des Sonderinvestitionsprogramms Bayern barrierefrei 2023 vorzulegen.


Dringlichkeitsantrag: Bayern  barrierefrei  2023  I - Gesamtkonzept zur Umsetzung des Sonderinvestitionsprogramms vorlegen (Drs 17/
7049)