Sozialpolitik

Maximaler Schutz für Kinder

<p>Seit Jahren unternimmt die CSU-Staatsregierung nicht genug, um freiheitsbeschränkende Maßnahmen gegenüber behinderten Kindern in bayerischen Einrichtungen wirksam zu kontrollieren. Erst als ein aufsehen erregender Bericht im Bayerischen Fernsehen veröffentlicht wurde, hat das CSU-Sozialministerium angekündigt, Maßnahmen prüfen zu wollen. Die Landtags-Grünen haben in einem <a href="https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000006500/0000006959.pdf" target="_blank">Dringlichkeitsantrag&nbsp; </a>die notwendigen Schritte aufgezeigt.<br>

22. April 2016


Bei der Beratung dieses Antrages im Rechtsausschuss des Landtages am Donnerstag hat die CSU-Fraktion diese Forderungen abgelehnt, aber immerhin wurde beschlossen, dass die Staatsregierung einen Bericht vorlegen werden muss.

Durch Recherchen verschiedener Medien wurde deutlich, dass in bayerischen Einrichtungen und Wohnheimen zur Unterbringung Kinder und Jugendlicher mit Behinderung Zwangsmaßnahmen unterschiedlicher Art angeordnet und durchgeführt werden. Rechtlich abgesichert werden diese Maßnahmen häufig nur durch eine pauschale Zustimmung der Eltern, die im Vorfeld eingeholt wird. Verweigern Eltern diese Zustimmung, wird ihnen nach Medienberichten mit dem Verlust des Heimplatzes gedroht. Kinder und Jugendliche sind aber besonders schutzbedürftig und mindestens genauso verletzlich wie erwachsene Menschen. Die Staatsregierung muss sich deshalb gegenüber der Bundesregierung für den besseren Schutz der Kinderrechte einsetzen und darauf dringen, dass Zwangsmaßnahmen bei Kindern mindestens den gleichen Standards von Überwachung und Kontrolle genügen müssen wie bei Erwachsenen, bei denen die richterliche Prüfung vorgeschrieben ist.
Die sozialpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Kerstin Celina, wundert sich über die Ahnungslosigkeit der CSU-Regierung und fordert nun, dass die Missstände jetzt endlich so schnell wie möglich behoben werden. Eltern dürfen auf gar keinen Fall unter Druck gesetzt werden, eine pauschale und vorherige generelle Zustimmung zu Zwangsbehandlungen abzugeben, weil sie ansonsten befürchten müssen, in dieser Einrichtung gar keinen Platz für ihr Kind bekommen zu können.

Außerdem müssen wirksame Kontrollen der freiheitsbeschränkenden Maßnahmen sichergestellt werden, etwa durch ein Zwangsmaßnahmenregister und durch ein Konzept zur Prävention und zur Reduzierung freiheitsbeschränkender Maßnahmen. "Kinder sind maximal empfindlich und brauchen maximalen Schutz", so Kerstin Celina.