Sozialpolitik
Bundesteilhabegesetz: Nicht unser Gesetz!
<p>Durch das von der Bundesregierung vorgelegte Bundesteilhabegesetz (BTHG) für Menschen mit Behinderung sollte die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen modernisiert und in zu einem inklusiven Recht der Sozialen Teilhabe weiterentwickelt werden. Nun gibt es massive Einwände gegen den Entwurf.</p>

15. Juli 2016
Im Sozialausschuss fand deshalb auf Inititative der Landtagsgrünen noch mal ein Fachgesrpäch statt: Die Herausnahme der Eingliederungshilfe aus dem System der Sozialhilfe wäre auch ein zentraler Baustein bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Doch nach übereinstimmender Meinung der eingeladenen ExpertInnen und VertreterInnen der Verbände wird der vorliegende Gesetzesentwurf diesen Ansprüchen nicht gerecht. Die Hoffnungen und Erwartungen der Menschen mit Behinderungen wurden bitter enttäuscht.
„Der versprochene Paradigmenwechsel in der Eingliederungshilfe, weg vom Prinzip der Fürsorge, hin zu einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen, findet nicht statt“, erläutert Kerstin Celina, sozialpolitische Sprecherin. „Die volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ist jedoch ein Menschenrecht. Seine Umsetzung ist durch die UN-Konvention verbindlich vorgegeben.“ Behinderte Menschen müssen auch nach dem neuen Teilhabegesetz weiterhin mit ihrem Einkommen und Vermögen zur Finanzierung der Leistungen der Eingliederungshilfe beitragen. Von den erhöhten Freibeträgen bei Einkommen und Vermögen profitieren nur wenige berufstätige Menschen. Wer zusätzlich Hilfe zur Pflege oder andere Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Blindenhilfe bezieht, bleibt weiterhin dazu gezwungen, ein Leben lang knapp oberhalb des Sozialhilfeniveaus zu leben. „Auch behinderte Menschen brauchen jedoch die Mittel um eine Familie zu gründen und Kinder zu erziehen,“ so Kerstin Celina.
Es besteht zudem die Gefahr, dass durch das neue Kriterium einer ‚wesentlichen Behinderung‘ der Kreis der Leistungsberechtigten deutlich eingeschränkt wird. Für viele Menschen mit Behinderung könnten sich die Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe und zu einem selbstbestimmten Leben dadurch sogar drastisch verschlechtern. Das Wunsch- und Wahlrecht behinderter Menschen, wird durch Kostenvorbehalte bei der Leistungsbewilligung und durch die Möglichkeit, auch gegen den Willen der Betroffenen Leistungen für mehrere Personen gemeinsam zu erbringen (Poolen), unzulässig eingeschränkt. Zukünftig können Menschen mit einem hohen Assistenzbedarf, die bisher in ihrer eigenen Wohnung gelebt haben, aus Kostengründen in ein Heim abgeschoben werden. Bei den Leistungserbringern sollen nur noch die billigsten Anbieter den Zuschlag erhalten. Inklusion wird so zu einem Sparprojekt.
Auch die versprochene unmittelbare Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe findet nicht statt. Die im Koalitionsvertrag der Großen Koalition zugesagte Entlastung der Kommunen, im Umfang von 5 Milliarden Euro jährlich, kommt nicht den Trägern der Eingliederungshilfe zugute. „Dies halten wir für eine völlig falsche Weichenstellung“, kritisiert Kerstin Celina. „Ohne eine finanzielle Beteiligung des Bundes fehlt dem Bundesteilhabegesetz die notwendige Grundlage.“ Ohne eine faire Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe ist jedoch die notwendige qualitative Weiterentwicklung der Leistungen illusorisch. Stattdessen verfolgt der Gesetzesentwurf das Leitmotiv, keine neue Ausgabendynamik entstehen zu lassen und Mehrausgaben zu bremsen. Hier sind Einsparungen bei den Hilfeleistungen zu Lasten der Menschen mit Behinderung vorprogrammiert. Für Kerstin Celina ist völlig klar: „Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir fordern deshalb eine gleichgewichtige Aufteilung der Kosten zwischen Bund, Ländern und Kommunen.“
Die Grünen werden sich auf Bundesebene für eine tatsächliche Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe einsetzen und grundlegende Korrekturen am Entwurf eines Bundesteilhabegesetzes für Menschen mit Behinderungen einfordern. Ziel ist dabei weiterhin ein inklusives Leistungsrecht im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Eingliederungshilfe muss dabei vollständig aus dem System der Sozialhilfe herausgenommen werden. Die Leistungen sollen sich zukünftig am Prinzip eines dauerhaften Nachteilsausgleichs orientieren. Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen dürfen nicht länger auf das Einkommen und Vermögen dieser Menschen angerechnet werden.
Anhörung über den Referentenentwurf für ein Bundesteilhabegesetz