Sozialpolitik
„Bayern darf dem Bundesteilhabegesetz so nicht zustimmen!“
<p>Ungewöhnliche Allianz im Bayerischen Landtag: Die Vorsitzende der Landtags-Grünen, <strong>Margarete</strong> <strong>Bause</strong>, steht bei der Forderung des Lebenshilfe-Landesverbands Bayern eng an der Seite von dessen Vorsitzenden, Landtagspräsidentin Barbara Stamm.

06. September 2016
Bereits vergangene Woche warb sie in einem Brief an die Präsidentin (Anhang) um deren Einflussnahme bei der CSU-Staatsregierung, um gemeinsam notwendige Verbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bundesteilhabegesetz durchzusetzen. „Sollten sich zentrale Mindeststandards im Sinne der behinderten Menschen nicht durchsetzen lassen, muss der ehrgeizige Zeitplan der Bundesregierung zur Verabschiedung des Gesetzes gekippt werden“, so Margarete Bause. „Ganz konkret: Bayern darf dem Gesetz im Bundesrat so nicht zustimmen!“
Korrekturen fordern die Landtags-Grünen in etlichen Punkten. Nicht akzeptabel sei vor allem die neue, einschränkende Definition einer „wesentlichen Behinderung“ als Zugangskriterium zu Teilhabeleistungen. "Hier werden Menschen mit Sinnesbehinderungen voraussichtlich weniger Leistungen als bisher erhalten, und das können wir nicht akzeptieren", so die sozialpolitische Sprecherin Kerstin Celina. Auch haben viele Menschen Angst, dass sie in Zukunft aus Kostengründen in ein Heim gehen müssen, wenn der Gesetzesentwurf in der jetzigen Form beschlossen würde. Kerstin Celina: "Wichtig ist, dass die Staatsregierung auch die Forderungen der anderen Verbände intensiv prüft und sie in die Debatte im Bundesrat mit einbringt.“
„Leider kennen wir die genaue Positionierung der CSU-Regierung im Rahmen der Länderanhörung bisher nicht“, kritisiert Margarete Bause einen Mangel an Transparenz. Bislang habe das Sozialministerium die Herausgabe einer entsprechenden Stellungnahme verweigert, sich gegenüber Medien aber überwiegend positiv zu dem Gesetzentwurf geäußert. „Wenn das so ist, brauchen wir eine 180-Grad-Wende der CSU-Regierung, um ein Gesetz im Interesse der Betroffenen umzusetzen“, so Kerstin Celina.