Sozialpolitik

Absurdes Theater im Sozialausschuss - CSU eine Altersbeschränkung bei Laserspielen ab

In einem ausführlichen Bericht hat die Staatsregierung in dieser Woche im Sozialausschuss des Landtags noch einmal die mögliche Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch die Teilnahme an sog. Laserspielen dargestellt. Auch in Bayern werden Laserspiele immer populärer. Es gibt  mittlerweile schon 29 kommerzielle Laserspielanlagen. Nur in fünf Fällen existieren bisher verbindliche Altersbeschränkungen beim Zugang zu den Spielangeboten. Rechtliche Vorgaben gibt es bisher nicht.

Die Landtags-Grünen haben deshalb eine generelle Alters- und Zugangsbeschränkung für kommerzielle Laserspielstätten gefordert. Obwohl dies auch vom Sozialministerium so gesehen wird, hat die CSU im Ausschuss einen entsprechenden Antrag abgelehnt. Selbst bei einem inhaltlichen Konsens werden die Anträge der Opposition prinzipiell abgelehnt.

Laserspiele wurden zunächst für die militärische Ausbildung entwickelt und eingesetzt. Es ging um eine möglichst realistische Simulation kriegerischer Auseinandersetzungen. In jüngster Zeit werden immer mehr kommerzielle Spielarenen eröffnet. Dort treten Teams mit Laserwaffen oder  sog. Phasern gegeneinander an. Ziel ist es, den Gegner durch Körpertreffer zu ‚markieren‘. Bei Laserspielen werden auf spielerische Art bewaffnete Konflikte nachvollzogen. Kinder können jedoch oft noch nicht zwischen Spiel und Realität unterscheiden. „Der nötige Respekt vor Schusswaffen geht so verloren“, kritisiert die Sozialpolitikerin Kerstin Celina.
Bisher können die meisten Betreiber den Zugang zu ihren Spielstätten frei festlegen. „Oft können schon Zwölfjährige ohne Begleitung der Eltern teilnehmen“, wundert sich Kerstin Celina. Für Kinder in einem solchen Alter kann Teilnahme an solchen Spielen eine Überforderung sein und ihre Entwicklung nachhaltig negativ beinträchtigen. „Wir fordern deshalb eine generelle Altersbeschränkung von 16 Jahren ohne Eltern und von 14 Jahren mit Begleitung eines Erziehungsberechtigten.“

Bisher gibt es nur unverbindliche Empfehlungen des Landesjugendamtes zur Bewertung von Laserspielanlagen. Entscheiden sich lokale Jugendämter auf dieser Basis für Auflagen, dann kommt es häufig zu Klagen der Betreiber, mit unterschiedlichem Ausgang. In einer Entscheidung vom April 2016 hat das Verwaltungsgericht Würzburg jetzt jedoch eine Altersbeschränkung von 16 Jahren gebilligt. Trotzdem gibt es rechtlichen Handlungsbedarf. Dies hat auch das Sozialministerium in seinem Bericht bestätigt.
§ 7 des Jugendschutzgesetzes ermöglicht Auflagen für jugendgefährdende Veranstaltungen oder Betriebe. Auf dieser Basis wurde z.B. die Altersbeschränkung für Paintballspiele auf 18 Jahre festgelegt. Die neueren Laserspiele wurden bisher noch nicht beim Jugendschutz berücksichtigt. „Wir fordern deshalb eine Aktualisierung der bayerischen Vollzugshinweise zum Jugendschutzgesetz“, erläutert Kerstin Celina. „Außerdem müssen die Jugendämter schon am Genehmigungsverfahren für neue Laserspielanlagen frühzeitig beteiligt werden.“ Trotz der Ablehnung des GRÜNEN Antrags hat das Ministerium eine Überarbeitung der Vollzugshinweise zum Jugendschutz in Aussicht gestellt. „Wir sind gespannt auf die Ergebnisse. Angesichts der wachsenden Popularität von Laserspielen besteht ein dringender politischer Handlungsbedarf.“
Weitere Infos: Antrag